…Bw. als außerordentliche Hörerin nicht in Betracht. Der Besuch der o. a. Deutschkurse sowie das Studium als außerordentliche Hörerin zur Vorbereitung aus die Hochschulsprachprüfung aus Deutsch für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten stellt aber für sich betrachtet keine Berufsausbildung im oben dargelegten Sinne dar, zumal…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Eisenstadt betreffend den Antrag auf Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Schuljahr 2002/2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…geb. 20. März 1991, an der UniX das Bachelorstudium "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften", Studienkennzahl J033561, als ordentliche Hörerin im Wintersemester 2009/10, Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/11 betrieben. Ab dem Sommersemester 2011 erfolgte der Wechsel zum Diplomstudium "Internationale Wirtschaftswissenschaften", Studienkennzahl C 155, an der UniY…
…Berufungswerber (Bw.) ist rumänischer Staatsbürger. Er lebt seit September 2005 mit seiner Gattin in Österreich, wobei er seit diesem Zeitpunkt einer Beschäftigung nachgeht. Seine Tochter ist an der Webster Universität als ordentliche Hörerin ab Oktober 2005 inskribiert. Sie verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs…
…hat nach Ablegung der Reifeprüfung im Juni 1996 an der Universität Y. im Wintersemester (WS) 1996 das Studium der Rechtswissenschaften begonnen und diese Studienrichtung bis zum Ende des Sommersemesters 1998 als ordentliche Hörerin betrieben. Für den Zeitraum bis inklusive September 1998 wurde die Familienbeihilfe für…
…Familienbeihilfe. Das Finanzamt erließ am 11. Februar 2004 einen abweisenden Bescheid und begründete diesen wie folgt: "Ihre großjährige Tochter N. war 5 Semester als ordentliche Hörerin an der Uni Wien fortgesetzt gemeldet. Sie hat ihr Studium nach dem 3. Semester gewechselt und daher einen schädlichen…
…der Damen) bei sonst bester und ausreichender Punkteanzahl knappest nicht bestanden. Trotzdem habe sie sich in diversen Vorlesungen als außerordentliche Hörerin als auch bei der anderen eingetragenen Studienrichtung als offizielle Studentin auf noch folgende Prüfungen vorbereitet. V*** sei durch Selbstverletzungen gefährdet und sei rund zwei…
…Tochter ... wurde zu Beginn des Studienjahres 200612007 in das 8-semestrige, in 3 Studienabschnitte gegliederte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz als ordentliche Hörerin aufgenommen. Im ersten Studienjahr an der Karl-Franzens Universität Graz war das 1. Semester das Wintersemester 2006/2007…
…der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor, ihre Tochter habe im Wintersemester 2010/2011 als ordentliche Hörerin "Kultur- und Sozialanthropologie" inskribiert. Um einerseits ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und andererseits einen tiefgreifenden Einblick in andere Kulturen zu erlangen, habe sie die Chance auf ein …
…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Sie waren ab März 2005 als außerordentliche Hörerin an der Universität Linz inskribiert. Ab Wintersemester 2007/2008 wurden Sie zwar als…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Zulassung zum Studium an der New Design Uni wurde nicht erhalten…
…die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…
…gegen den o.a. Bescheid Berufung und führt darin im Wesentlichen aus, dass seine Tochter A, seit dem Wintersemester 2009 als ordentliche Hörerin an der Universität Graz inskribiert sei. Als Nachweis lege er die Studienbestätigungen für das WS 2009/2010, SS 2010, WS 2010/2011…
…die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Ein "EF" Studienjahr im Ausland ist nur Familienbeihilfenanspruchsvermittelnd…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. § 78 Universitätsgesetz 2002 idgF lautet: "Anerkennung von Prüfungen: (1) Positiv beurteilte Prüfungen…
…respektive sie davon abhängig zu machen, dass zu bestimmten Zeiten bestimmte Prüfungen abgelegt werden. Die Tochter sei als ordentliche Hörerin zum Bezug berechtigt, dieser Umstand dürfe nicht durch die Finanzbehörde im eigenen Wirkungsbereich neu überprüft werden. Das Finanzamt wies vorstehende Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30…
…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Im Falle eines Doppelstudiums wird die Familienbeihilfe nach dem vom Studierenden angegebenen Hauptstudium berechnet. Wird das Hauptstudium abgeschlossen, ist es möglich…
…Insbesondere erbat darin die Abgabenbehörde I. Instanz die Bw. darüber Auskunft zu erteilen, ob ihre Tochter an der genannten High-School als ordentliche Hörerin geführt werde, welche Fächer B. an der High-School besuche, ob von ihr bereits Prüfungen an dieser Schule abgelegt worden seien…
…Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als ao Studierende im Zusammenhang mit einem Vorbereitungslehrgang (Physik) aufgenommen worden. Für das Sommersemester 2007 lag daher keine Meldung in Bezug…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Ihre Tochter ist nach Abschluss des Bachelorstudiums Betriebswirtschaftslehre ab Sommersemester 2005 als Studierende in der Studienrichtung B 066 917 Masterstudium Management and International Business eingeschrieben. Für dieses…