Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Dr. Lamp und MMag. Dr. Dörflinger im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Oskar Rauchenwald, Öffentlicher Notar, 9360 Friesach, Wiener…
…Abs. 1 EStG 1988 stellt nämlich klar, dass der Einkommensteuer das Einkommen zugrundezulegen ist, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres bezogen hat. Es ist überdies vom Gesetzgeber gewollt, dass auch das Arbeitslosengeld (sonst wäre ein "Härteklausellimit" im 2. Absatz des § 3 Abs. 2 leg. cit…
…ein beihilfenrechtlicher Unterhaltsanspruch im Sinne des § 6 Abs. 5 FLAG besteht. Da es sich bei dieser Regelung um eine Härteklausel handelt, die davon abstrahiert aus welchem Grund auch immer der notwendige Unterhalt nicht geleistet wird, kann es dafür nicht darauf ankommen, wie die Unterbringung gemäß …
…Doppelbesteuerung ausgelegt. Der Anrechnungsvorgang hat demzufolge zu lauten, dass die Erbschaftssteuer nur mehr insoweit auf die Einkommensteuer anrechenbar ist, als sie auf die stillen Reserven einschließlich eines allenfalls vorhandenen Firmenwertes entfällt (Die Härteklausel des § 24 Abs. 5 EStG 1988 oder Anrechnung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…