…Übrigen - hinsichtlich der anrechenbaren ausländischen Steuern - wird sie als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 17. März 2011 wird abgeändert. Das Einkommen der BW als Gruppenträger beträgt € - 1.561.238,80 (darin enthalten ausländische Einkünfte € 132.604,30), davon nichtausgleichsfähig € 0,00…
…zu ermitteln ist, wird von der Finanzverwaltung eine doppelte Höchstbetragsgrenze angenommen. Die Anrechnung ist sowohl mit dem fiktiven Anrechnungshöchstbetrag des Gruppenmitgliedes begrenzt, als auch mit jenem Betrag, der sich für das Gruppeneinkommen auf der Ebene des Gruppenträgers ergibt (Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 9, Rz 162…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen der Bw. als Gruppenträger beträgt im Jahr 2005 € - 1.716.635,48 (darin enthalten ausländische Einkünfte € 132.604,30), davon nichtausgleichsfähig € 0,00. Die verrechenbaren Verluste aus Vorjahren betragen…
…vom 19. Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 10. Mai 2010 betreffend Körperschaftsteuer Gruppe 2008 und Feststellung Gruppenträger 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Beim Gruppenträger (GT), der Firma PTG (Bw.), wurde die…
…3507% sondern rund 93,4% betrage. b. Im Ergebnis wurde seitens der BP der Verlustvortrag wie folgt auf Gruppenträger (GT) und Gruppenmitglied (GM) aufgeteilt: Ermittelt wurde zunächst das Einkommen der Gruppe (Einkommen 2) aus dem Einkommen GT (Einkommen 1; "Ergebnis des GT") mit 1.320…
…Oktober 2006 gemäß § 24 a KStG ausgefertigten "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005" entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die C-GmbH ist Gruppenträgerin einer mit Gruppenvertrag vom 15.12.2005 mit der G-GmbH als Gruppenmitglied gebildeten Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988. Mit "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005…
…Oktober 2006 gemäß § 24 a KStG ausgefertigten "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005" entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die G-GmbH ist Gruppenmitglied einer mit Gruppenvertrag vom 15.12.2005 mit der C-GmbH als Gruppenträgerin gebildeten Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988. Mit "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005…
…gegen die vom Finanzamt Wien 1/23 erlassenen Feststellungsbescheide Gruppenträger sowie gegen die Körperschaftsteuerbescheide Gruppe für die Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat betreffend die Berufungswerberin (Bw.) mit Bescheid vom 14…
…Mit Schreiben vom 9. Dezember 2008 wurde gegen den Feststellungsbescheid betreffend den Gruppenträger für 2006 und den Körperschaftsteuerbescheid der Gruppe für 2006 (jeweils vom 6. November 2008) Berufung eingelegt. (1) Die Berufung richte sich gegen die anlässlich der Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2006…
…einer näher bezeichneten Erfassungsnummer. Laut Aktenvermerk vom 30. Jänner 2006 wurde dem steuerlichen Vertreter telefonisch seitens des Finanzamtes mitgeteilt, dass die finanzielle Verbindung zwischen Gruppenträger und Gruppenmitglied mittels des Notariatsaktes vom 4. Jänner 2005 hergestellt worden sei. Die Beteiligung von mehr als 50% müsse jedoch…
…vertreten durch BPWS, vom 20. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 9. April 2009 betreffend Körperschaftsteuer Gruppe 2007 und Feststellungsbescheid Gruppenträger 2007 nach der am 4. April 2013 in 4010 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Sabine Pfeiffer, vom 6. Juli 2010 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Das Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 im Jahr 2008 beträgt - 4.461.765,77 €. | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -4.461.765…
…Dezember 2009 auf Feststellung einer Unternehmensgruppe ab der Veranlagung 2009 betreffend die B GmbH als Gruppenträger und deren 90%iger Tochtergesellschaft C GmbH als Gruppenmitglied als unbegründet ab. Ausfertigungen dieses Bescheides wurden sowohl der B GmbH als auch der C GmbH zugestellt. In der Begründung…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die C-GmbH beantragte am 24.März 2005 die T-GmbH, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, als Gruppenmitglied unter der C-GmbH als Gruppenträger ab dem Veranlagungsjahr 2005 anzuerkennen und einen dementsprechenden Gruppenfeststellungsbescheid gemäß § 9 Abs…
…BAO ersatzlos aufgehoben und die Aufhebung damit begründet, dass die bescheidmäßige Umsetzung der Feststellung getrennt an das Gruppenmitglied, den Gruppenträger und allenfalls an Minderbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 24 a Abs. 2 KStG 1988 entspricht. Im Detail ist in der Begründung zu…
…Jänner 2012 auf Wertung der Berufung vom 26. August 2010 als Antrag gemäß § 299 BAO und betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 und Körperschaftsteuer Gruppe für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben…
…an der Fa. A-GmbH ist die Bw. als Gesellschafterin mit einer Stammeinlage von € 490.000 beteiligt. Strittig ist, ob der Gründungszeitpunkt des Gruppenträgers für Zwecke der Gruppenbesteuerung vor oder nach dem Erwerbsstichtag jener Beteiligung an der Fa. A-GmbH gelegen war, mit der…
…vom 28. Dezember 2005 entsprochen und mit Bescheid vom 27. Feber 2006 gemäß § 9 Abs. 8 letzter Teilstrich KStG 1988 das Bestehen einer Unternehmensgruppe zwischen den nachfolgenden Gesellschaften ab der Veranlagung 2005 wie folgt festgestellt: "I. Gruppenträger EBw. Gesellschaft m. b. H. (Erstberufungswerberin, in der…
…Juli 2012 ausgewiesen. Der Antrag war ebenfalls vom gesetzlichen Vertreter F Nr jun. unterfertigt worden. Beigelegt war den amtlichen Vordrucken der "Gruppenvertrag" zwischen der F NrT GmbH als Gruppenträger und der Nr Handels GmbH als Gruppenmitglied, wonach mit diesem Vertrag eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen 1) der Fa. GM AG (Gruppenmitglied) als Rechtsnachfolgerin der Fa. E H GmbH, G,T, sowie der Fa. GT GmbH (Gruppenträgerin), G,T , beide vertreten durch Fa. T, O,L, vom 29. November 2010 gegen die Bescheide…