…15, 20, 25, und 30 jährigen Betriebszugehörigkeit übliche Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen (unter S 2.000,00) bzw. Golddukaten (Wert unter S 500,00) gewährt und nach § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei belassen worden seien. Die Sachzuwendungen seien im Rahmen der…
…Er erwarte sich, nach Bestehen der Lehrabschlussprüfung neben seiner Beschäftigung als Betriebsfeuerwehrmann die Tätigkeit als Gold- und Silberschmied ausüben zu können und daraus einen Teil seiner Einkünfte zu beziehen. Auch möchte er aufgrund der momentanen Wirtschaftslage für den eventuellen Fall einer Kurzarbeit oder Kündigung vorsorgen…
…1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2004 wurde vom Prüfer festgestellt, dass die anlässlich von bestandenen Prüfungen und runden Geburtstagen übergebenen Golddukaten und Reisegutscheine als individuelle Zuwendungen zu werten sind und nicht unter den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 fallen. Diese…
…dass die über sie nach § 35 Abs.4 FinStrG verhängte Geldstrafe auf € 2.000,-- und die für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG zu vollziehende Ersatzfreiheitsstrafe auf zwanzig Tage verringert werden. II. Im Übrigen wird die Berufung der Erstbeschuldigten als unbegründet abgewiesen. III…
…abgeändert:". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 7. Februar 2003 wurde für den Beschwerdeführer (Bf.) als Empfänger eine mit einer "Fassung" umgebene australische Goldmünze zur Überführung in den freien Verkehr beim Zollamt Flughafen Wien angemeldet. In der Zollanmeldung WE-Nr. 206…
…aufklärenden Auskünfte betreffend Ausgangsrechnungsnummern, ausgestellten Ausgangsrechnungen und deren Vollständigkeit erteilt. Zu den von der Betriebsprüfung gestellten Fragen wurden vom Geschäftsführer des Unternehmens keine verwertbaren Antworten gegeben. Bei der Überprüfung der Geldbewegungen laut Kassabuch wurden im Wirtschaftsjahr 1997 Fehlbeträge (=höhere Ausgänge als Eingänge, die Differenz fand…
…Uhren, Gold- und Silberwaren. Im Zuge einer die Jahre 2000 bis 2002 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden die Vorsteuern aus den im Folgenden aufgelisteten Rechnungen der Fa. S.nicht anerkannt: | Rechnungsdatum | Nettobetrag | Vorsteuer | 13.4.2000 | 151.166,67 ATS |…
…2008 in das vom Berufungswerber (Bw) und seiner Ehegattin bewohnte Einfamilienhaus sind von unbekannten Tätern Bargeldbestände, Schmuck und Goldmünzen im Gesamtwert vom 29.221,70 € gestohlen worden. Davon ist dem Bw und seiner Ehegattin von ihrer Versicherung ein Betrag von 10.467,34 €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner Stb GmbH., 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, vom 9. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15. April 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009; ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MG, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…