…einen begünstigungsschädlichen, weil nicht dem Gemeinwohl verpflichteten Zweck darstellt. Die Zweckbestimmung der Förderung der Unterhaltung ist sohin aufgrund der vorliegenden Gleichrangigkeit als begünstigungsschädlich zu erachten, da hiedurch die gemäß § 39 Z 1 BAO gebotene Ausschließlichkeit begünstigter Zwecke nicht gegeben ist. Bereits aus diesem Grund ist…
…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass die gleichrangige Aufnahme aller Vereinszwecke in die Statuten des Vereines einen begünstigungsschädlichen, weil nicht gemeinnützigen Zweck darstellt. Aufgrund der vorliegenden Gleichrangigkeit aller Vereinszwecke ist daher…
…ergibt sich zusätzlich die Problematik, dass aus den für den Anleger allgemein zugänglichen Daten (zB Geschäftsbericht der Fonds) zum Teil nicht erkennbar ist, von welchen Gesellschaften Dividenden in welcher Höhe bezogen wurden, da nur ein gesammelter Ausweis vorgenommen wird (Aufsplittung uU nur länderweise möglich). Sind…
…eine "größere Region" nicht mehr als schädlich angesehen (Baldauf, a.a.O., 97 f). 1.1.4. Nach § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung begünstigter Zwecke vor, wenn u.a. folgende Voraussetzungen zutreffen: 1.1.4.1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken…
…2002, 2001/16/0563, was den Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft auf religiösem Gebiet anbelange, die Verfolgung religiöser Zwecke pauschal nicht ausgeschlossen sei, wenn sich die ideelle Zielsetzung der Aktivitäten von vornherein an die Allgemeinheit wendet, wobei in erster Linie sittliche, karitative und ethische Wertvorstellungen vermittelt werden…
…begünstigte Körperschaft verlange. Dementsprechend könne eine Auflösungsbestimmung die Verwendung allfälligen Restvermögens für mildtätige wie auch für kirchliche oder gemeinnützige Zwecke vorsehen. Eine weitere Einschränkung der Restvermögensbindung nur auf mildtätige Zwecke habe der Gesetzgeber nicht verlangt. Nach Ansicht des Bw. erfülle jedoch die Rechtsgrundlage die von…
…die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss. Um die Spendenbegünstigung zu erlangen, ist eine den allgemeinen Anforderungen der §§ 34 ff BAO entsprechende Rechtsgrundlage (Satzung, Statut, Gesellschaftsvertrag) der antragstellenden Körperschaft erforderlich. In dieser Rechtsgrundlage muss einer der in § 4a Z 3 EStG genannten begünstigten Zwecke als Hauptzweck…
…Hauptversammlung, obgleich er jedoch das Recht hat, an dieser teilzunehmen und Auskünfte iSd § 112 AktG zu begehren. Insofern kann nicht von einer bloßen gläubigerrechtlichen Stellung gesprochen werden, wenngleich die Geldgeberfunktion im Vordergrund stehen dürfte." (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Das Partizipationskapital ist eine Form der Eigenkapitalbildung…
…Hauptversammlung, obgleich er jedoch das Recht hat, an dieser teilzunehmen und Auskünfte iSd § 112 AktG zu begehren. Insofern kann nicht von einer bloßen gläubigerrechtlichen Stellung gesprochen werden, wenngleich die Geldgeberfunktion im Vordergrund stehen dürfte." (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Das Partizipationskapital ist eine Form der Eigenkapitalbildung…
…Abs. 2 BAO aufgezähltem Zwecke ausschließlich zuordenbar (nach den Statuten kann die Bw. nicht unter die Reihe von zB Gesangsverein, Theaterverein, Flug-Ambulanz, Pfadfinder, Mütterberatungsstelle, Boxsportverein, Abendschule, Dorfver-schönerungsverein, Lawinenschutzverein subsumiert werden und sie kann diese Reihe nicht als weiteres Beispiel ergänzen). Da die Bw…
…Vereinseinnahmen der begünstigte Steuersatz von 10 % bei Vorsteuerabzug gem. § 10 Abs 2 Z. 7 UStG zur Anwendung kommen (s. dazu Renner, Keine "autonome" Liebhabereivermutung bei gemeinnützigen Vereinen, SWK 16/2005, S. 537). Es wird daher die Umsatzsteuer, soweit sie dieser Rechtsmeinung entspricht nicht zur Aussetzung…
…in Zusammenhang mit der Verwendung der Spenden stehenden Verwaltungskosten der Körperschaft übersteigen 10% der Spendeneinnahmen nicht. b) für Körperschaften im Sinne der Z 3 lit. b: - Die Sammlung von Geld für begünstigte Zwecke gemäß Z 3 ist, abgesehen von der Mittelverwendung im Sinne des 7…
…als unentbehrlichen Hilfsbetrieb nicht, weil er ja erst durch die Einnahmenerzielung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird (z.B. die Erteilung von Unterricht gegen Entgelt, der mit Erzielung von Einnahmen verbundene Sportbetrieb von Vereinen), wenn die unmittelbare Einheit des Betriebes mit der Verwirklichung des begünstigten Zweckes (z…
…von einem Verbleib des Vermögens bei der Beschwerdeführerin (Verein) ausgegangen werden kann. Damit wurde aber lediglich für den Fall der freiwilligen Auflösung des Vereines, nicht aber auch für den Fall des Wegfalles des bisherigen Vereinszweckes ausdrücklich und eindeutig sichergestellt, dass das Vereinsvermögen weiterhin begünstigten Zwecken…
…auf das österreichische Bundesgebiet. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Bundesabgabenordnung. 2. Der Zweck des Vereins ist die Verbreitung der Bibel und von Literatur, die die Bibel zum Gegenstand hat, sowie die Förderung…
…wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so genannten "Spendensammelvereine" Rechnung zu tragen, sollen auch Spenden an solche Institutionen von der Abzugsfähigkeit umfasst sein. Da diese aber - mangels ausschließlicher und unmittelbarer Förderung eines begünstigten Zweckes - nicht in den Anwendungsbereich…
…begünstigte Zwecke vor. Die Körperschaft darf nach § 39 Z 2 BAO keinen Gewinn erstreben. Der Ausschluss des Gewinnstrebens muss bereits in der Rechtsgrundlage verankert sein. Gewinnabsicht liegt dann nicht vor, wenn durch die Betätigung kein Überschuss, sondern höchstens Kostendeckung oder das Erzielen von Einnahmen von…
…Es habe aber keinen Zwang gegeben, die Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auf die weitere Frage des Beisitzers, entsendet von der Ärztekammer, warum nicht der gesamte Bereich als GmbH geführt werde, wird seitens des Bw bekannt gegeben, dass die Märkte ohnehin bereits ausgelagert…
…Begünstigung wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke zu, da insbesondere die Bw als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft auch durch ihre tatsächliche Tätigkeit zur Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem und materiellem Gebiet beitrage. Die bisherige Rechtsauffassung, diese Begünstigung sei wegen Verfolgung von religiösen Zwecken nicht zu gewähren…
…gemeinnützigen Zweck verfolgt, ist nicht begünstigt, ebenso die bloße Weiterleitung (allenfalls gemeinnütziger) Fernseh- und Rundfunkprogramme (s zB UFS 8.10.2003, RV/0398-G/02). Keine unmittelbare Förderung liegt auch vor, wenn ein Verein nur von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderte, begünstigte Zwecke finanziert, also etwa…