…im gegenständlichen Fall zwischen dem Berufungswerber und seiner Gattin kein schriftlicher Vertrag über die Aufteilung der Pachteinnahmen bzw. der Gewinnverteilung abgeschlossen worden ist. Es ist grundsätzlich denkbar, dass bei genügend deutlicher Fixierung der wesentlichen Vertragsbestandteile und Beweis des Abschlusses und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages…
…Zweifel ausschließenden Inhalt des Vertrages über den Zusammenschluss, welcher des Weiteren einem Fremdvergleich nicht standhalte. Vielmehr werde durch die getroffene Gewinnverteilung in missbräuchlicher Art der Verlust dem gutverdienenden Ehegatten zugewiesen, weswegen das Gesellschaftsverhältnis nicht anzuerkennen sei. Mit Eingabe vom 5. April 2012 erhob die Bw…
…80.000 € eingebracht habe. Daher entspreche diese im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung den eingebrachten Leistungen der beiden Gesellschafter und sei somit als angemessen anzusehen. Über die Berufungen wurde erwogen: Die beiden Ehegatten AB und BC schlossen am 22. Februar 2005 einen schriftlichen "Vertrag zur Errichtung…
…erklärungsgemäß gemäß § 188 BAO erlassenen Bescheid erhoben die Bw mit Eingabe vom 22. Februar 2008 Berufung und beantragten insoweit eine Änderung der Gewinnverteilung, als bei der Miteigentümerin Y K (wie in den Vorjahren) ein Vorausgewinn von 8.720,74 € anzusetzen sei. Bei ihr führe…
…In Punkt 13 des Gesellschaftsvertrages ist die Ergebnisverteilung geregelt. Danach stehen der Komplementärin 95 % des Ergebnisses und dem Kommanditisten 5 % des Ergebnisses zu. Bereits in den Feststellungsbescheiden 1999 und 2000 änderte das Finanzamt den gesellschaftsvertraglich festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel insofern ab, als AX 10 % und BX 90…
…zu bereinigen. Der sodann adaptierte steuerliche Gewinn wäre den Gesellschaftern nach dem entsprechenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Resümee der BP: Laut Ansicht der BP sei der Berufung im Punkt 1 hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der Personalkosten bei der Ermittlung des Vorweggewinnes stattzugeben, bezüglich der beantragten Änderung des Wareneinsatzes…
…für das die Änderung gelten solle. Im vorliegenden Fall sei der Behörde keine Änderung des Gesellschaftsvertrages mitgeteilt worden, sodass die Gewinnverteilung nach dem bisherigen Schlüssel zu erfolgen hätte. Mit Antrag vom 13. Februar 2002 begehrte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
…sein muss (Baldauf, Die Statuten des gemeinnützigen Vereins in SWK 2001, S 526 mit Verweis auf VwGH 27.1.1998, 97/14/0022). Im vorliegenden Fall liegt kein Gewinnverteilungsausschluss vor. Der Gesellschaftsvertrag sieht zwar vor, dass die Gesellschafter keine Gewinnanteile erhalten dürfen, macht davon aber…
…Gesellschaftsvertrag, ausgeschlossen sein muss (Baldauf, Die Statuten des gemeinnützigen Vereins in SWK 2001, S 526 mit Verweis auf VwGH 27.1.1998, 97/14/0022). Im vorliegenden Fall liegt kein Gewinnverteilungsausschluss vor. § 13 des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass allfällige Gewinne an die Gesellschafterin auszuschütten sind…
…Gesellschaft sei - mit allen notwendigen Beschlüssen - in den letzten Jahren von den übrigen Gesellschaftern ohne A.F. betrieben worden. Die Gewinnverteilungsbeschlüsse seien ohne A.F. gefasst worden, insbesondere auch der gegenständliche Verteilungsbeschluss im Verhältnis des aufgebrachten Kapitals. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom…
…80 % verteilt würden. Die Feststellungserklärung 2000 sowie die Erklärungen der Streitjahre 2001 bis 2005 wurden entsprechend diesem geänderten Gewinnverteilungsschlüssel erstellt. In den beigeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen wurden den erzielten Einnahmen jeweils Fahrtkosten gegenübergestellt, die unter Heranziehung des amtlichen Kilometergeldes von 4,90 ATS (2001) bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,S-Gasse, vertreten durch KA, W.,S-Gasse , vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…zum 18/1/2008." Im Schreiben vom 16. Jänner 2008 (Akt 2005 Seite 30f) gab die steuerliche Vertretung im Namen der KEG an, die Gewinnverteilung 2005 sei mit "Gesellschafterbeschluss vom 31. Dezember 2005" abgeändert worden, der der steuerlichen Vertretung aber zum Zeitpunkt der Einreichung der…
…komme aber sowohl gegenüber den Ämtern als auch gegenüber Kunden und Lieferanten eindeutig zum Ausdruck. Ergänzend werde auf Kastner, Grundriss des Gesellschaftsrechts, verwiesen: "Fehlt eine vertragliche Gewinnverteilung, so tritt folgende sinnreiche gesetzliche Regelung ein: Wenn jedoch nicht alle Gesellschafter arbeiten, aber alle Vermögenseinlagen erbracht haben…
…sich einer derartigen nachprüfenden Kontrolle. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der berichtigte Gewinn der Gesellschaft ermittelt wurde und wie der Anteil des Gesellschafters in Hinblick auf die gesellschaftsvertraglich geregelte Gewinnverteilung ermittelt wurde. Der Gesellschafter konnte diesbezüglich auch nicht befragt werden, weil er ohne Bekanntgabe einer…
…wurde, lässt sich nach Ansicht der BP nicht ableiten, dass die vorgenommene Gewinnverteilung dem Fremdvergleich standhält und daher steuerlich anzuerkennen ist. Der Umsatz wird zur Gänze aufgrund des Arbeitseinsatzes des Komplementärs erwirtschaftet. Die beteiligten Kinder leisten keinen Beitrag zur Ergebniserzielung. Sie halten nur jene Vermögenseinlagen…
Der Berufungssenat teilt demnach die Auffassung des FA, dass die Gewinnaufteilung im gegenständlichen Gesellschaftsvertrag unter Familienfremden nicht zustande gekommen wäre. Soweit der steuerliche Vertreter einwendet, die Verneinung der Mitunternehmerstellung bedeute nicht, dass nicht etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen könnten, so ist dem zu entgegnen, dass…
…der steuerliche Vertreter vorweg auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen, die sich nach seiner Ansicht aus der unterschiedlichen Behandlung der Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung der Gewinnverteilung im Bereich des Einkommensteuerrechtes und des Umgründungssteuerrechtes ergeben würden. Außer Streit gestellt wird weiters, dass das Ausmaß der der Stiftung zugerechneten…
…Differenzen zwischen den Gesellschaftern gegeben habe, welche dazu geführt hätten, dass die Feststellungserklärung für 1998 erst im Jahr 2000 abgegeben worden sei. Üblicherweise seien bei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht zwei Möglichkeiten der Gewinnverteilung gegeben, nämlich erstens die gesetzliche Verteilung, sofern keine Regelung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…