…entfallen würden und nicht nachzuzahlen seien. Die Verzinsung sei somit an die Gewinn-/Verlustsituation der Bw gekoppelt. Für den Genussrechtscharakter sprächen die Gewinnabhängigkeit, das Gewinnrisiko, die Nachrangigkeit im Falle der Liquidation und die unbegrenzte Laufzeit. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, gemäß § 5 Abs…
…zu verpflichten haben, die Erzielung von Gewinn ist (siehe Rebhahn aaO., Rz 4 zu § 178). Wie oben ausgeführt, war es gar nicht die Absicht der Kapitalgeberin ein Gewinnrisiko zu tragen. Im Gegensatz zur Bw. liegt das Interesse der Stadt D. an der B. nicht bei…
…Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und fügte zusätzlich zu den bisherigen Ausführungen an, dass ein Gewinnrisiko bei Eintreten externer Faktoren bestehen würde. Das Unternehmen könnte deshalb unter Umständen keinen Gewinn erzielen, wodurch dann eine Auszahlung laut Vertrag reduziert bzw…
…ist er am Risiko des Unternehmens beteiligt. Beim Genussrecht ist im Gegensatz zum "echten" Darlehen eine beteiligungsähnliche Stellung des Gebers erwünscht. Nach Obigem wäre daher bei gegenständlich emittiertem Genussrechtskapital zunächst grundsätzlich anhand der festgelegten ausschließlichen Gewinnbeteiligung samt vollem Gewinnrisiko, da nämlich bei negativer wirtschaftlicher Entwicklung…
…verpflichten haben, die Erzielung von Gewinn ist (siehe Rebhahn aaO., Rz 4 zu § 178). Wie oben ausgeführt, war es gar nicht die Absicht der Kapitalgeberin ein Gewinnrisiko zu tragen. Im Gegensatz zur Bw. liegt das Interesse der C. GmbH nicht bei der Gewinnerzielung. Das Interesse…
…Die Gewinnbeteiligung orientiert sich am Reingewinn, das heißt, das Gewinnrisiko ist immanenter Bestandteil der Genussrechtsvereinbarung. In der Begrenzung der Beteiligung mit dem Höchstbetrag von 1/5 des Kapitalsbetrages und anschließender Änderung der Gewinnbeteiligungsrichtlinien ist keine fixe Verzinsung auszumachen, sondern nur eine Grenzziehung für die Staffelung…
…die Monitore der österreichischen Wettlokale ist es aber nahezu ausgeschlossen, dass Wettkunde oder Bookmaker den Ausgang des konkreten Einzelrennens im vorhinein kennen. Im Zweifel wird daher keine Beherrschbarkeit des Gewinnrisikos gegeben sein; es liegt daher tatsächlich ein Glücksvertrag - eine Wette - vor. ... Sportwette: Es kann auch…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
"Es wird auf regelmäßig veranstaltete Pokermeisterschaften hingewiesen: Unbestrittenermaßen gewinnt nicht derjenige, der über ein besonderes Glück verfügt, sondern derjenige, der die größte Erfahrung und die größte Geschicklichkeit in diesem Spiel besitzt. Der Spieler beeinflusse den Ausgang durch Regelverständnis, schnelle Auffassungsgabe, rasche Entscheidungsfähigkeit, kühlen Kopf etc…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 22. September 2004 über die Berufunge der Bw., vertreten durch Dr. Herbert Schuster, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, der gemäß § 92 Abs.1 lit.b…
Beim Kartenspiel "Schnapsen" werden mehrere Spiele insofern zusammengefasst, als für jeden gewinnenden Spieler von der Zahl 21 nach Beendigung eines Einzelspieles Punkte (3, 2 oder 1) in Abzug gebracht werden. Derjenige Spieler, welcher zuerst bei Null angelangt ist, ist der Gewinner der Partie. Eine analoge…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
Aus dem von der Bw. vorgelegten Aufsatz über das Bluffen beim Pokerspiel ist nur sehr vage angeführt ("unter Umständen zum Gewinn führen kann"), in welchem Wahrscheinlichkeitsausmaß ein Bluff den Erfolg kausiert. Es ist nicht einmal andeutungsweise vorgebracht worden, wonach ein Bluff im einzelnen Spiel den…
3. Annahme: Wer nicht beim Tisch da ist, wenn er dran kommt, der hat die Karten weggeworfen. 4. Ratenweises Erhöhen ohne Ankündigung ist nicht erlaubt. 5. Kein Erhöhen nur mit einem (1) Jeton. 6. Folgen bei falschem Geben der Karten. 7. Sieben Karten müssen zugeteilt…
1. Check (Einsatz später), Raise (Einsatz erhöhen) ist erlaubt. 2. Über das Erhöhen des Einsatzes. 3. Annahme: Wer nicht beim Tisch da ist, wenn er dran kommt, der hat die Karten weggeworfen. 4. Ratenweises Erhöhen ohne Ankündigung ist nicht erlaubt. 5. Kein Erhöhen nur mit…
§ 5 Abs. 1 Z 2 KVG vor seinem zivilrechtlichen Hintergrund Mit dem Begriff "Genussrechte" greift das KVG auf einen zivilrechtlichen Begriff. Wo Steuergesetze Begriffe verwenden, die dem Zivilrecht entnommen sind, ist zu prüfen, ob dem Gesetzesausdruck, der synonym ist mit einem Begriff des Zivilrechts, nicht…
10.4. Aufsatz über "Bluffen beim Pokerspiel" von Prof. Dr. W.A. Wagenaar, Reichsuniversität in Leiden, Niederlande "Bluffen beim Pokerspiel". In diesem Aufsatz wird der Schluss gezogen, "dass das Bluffen beim Poker unter manchen Umständen zum Gewinn führen kann, sofern dieses gekonnt durchgeführt wird. Die…
Das Gericht fällte einen Freispruch, weil die Sportwette den Tatbestand eines Glücksspieles im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung nicht erfülle und begründete dies wie folgt: "Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom…
Das Gericht fällte einen Freispruch, weil die Sportwette den Tatbestand eines Glücksspieles im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung nicht erfülle und begründete dies wie folgt: "Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom…
Das Gericht fällte einen Freispruch, weil die Sportwette den Tatbestand eines Glücksspieles im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung nicht erfülle und begründete dies wie folgt: "Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom…