…des § 22 BAO zu sehen, sondern als eine teleologische Reduktion der Ausweitung einer Steuerbegünstigung im Wege der Analogie. Dieser generelle Ausschluss von Neugründungen im Konzern und im Bereich der Leasingwirtschaft finde jedoch im Gesetzestext keine Deckung und widerspreche dem Gesetzeszweck; nach dem klaren Wortlaut des …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name/Bw., Ort/Bw., Straße/Bw., vertreten durch die Mag. Elisabeth Sanding Steuerberatungs KEG, 3100 St. Pölten, Herzogenburgstraße 9, vom 16. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 23. Februar 2006 betreffend…
…des hinter dem Treuhänder stehenden Geldgebers in das Vermögen der Kapitalgesellschaft fließen. Insoweit muss durch wirtschaftliche Betrachtungsweise dem Gesetzeszweck Rechnung getragen werden, weil andernfalls die Steuerpflicht solcher Leistungen bei Treuhandverhältnissen nicht zum Tragen käme. Denn der Treuhänder erbringt diese Leistung nicht aus seinem Vermögen und…
…soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Erfaßt sind sowohl Rückfälle von Todes wegen als auch Rückschenkungen. Der Gesetzeszweck dieser Befreiungsbestimmung ist darin gelegen, den mehrfachen Wechsel im Eigentum bzw. von Vermögen zwischen…
…Der Bw hat vielmehr bloß ein hälftiges Wohnrecht an der Ehewohnung zugewendet, womit aber die wesentlichen Voraussetzungen entsprechend dem Gesetzeszweck in keinster Weise erfüllt sind. Es erübrigt sich damit auch die Beurteilung des eingewendeten "dringenden Wohnbedürfnisses". Gegen die Bemessungsgrundlage in Höhe - zutreffenderweise - maximal des anteiligen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Hoffmann & Kammerstetter Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 83a, vom 28. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juni 2005 betreffend den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung entschieden…
…in der Zeit der Arbeitslosigkeit bezogenen Teile zu kürzen und dann die restlichen, außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit…
…sei die Intention des Gesetzgebers bei Schaffung des UmgrStG zu beachten, Rechtsformwechsel erfolgsneutral und ohne Sanktionen zu ermöglichen. Eine Versagung des Gewinnfreibetrages liefe dem Gesetzeszweck des UmgrStG zuwider, Rechtsformwechsel von Betrieben steuerneutral zu halten. Eine fundiertere Auseinandersetzung mit dem Thema als den zitierten SWK-Beitrag…
…seien diese Leistungen gesellschaftssteuerpflichtig, weil diese unmittelbar aus dem Vermögen des hinter dem Treuhänder stehenden Geldgebers in das Vermögen der Kapitalgesellschaft fließen würden. Insoweit müsse durch wirtschaftliche Betrachtungsweise dem Gesetzeszweck Rechnung getragen werden, andernfalls die Steuerpflicht bei Treuhandverhältnissen nicht zum Tragen käme. Der Treuhänder erbringe…
…notwendiges Beförderungsmittel (KFZ) und trifft in jeder Weise genau auf mich zu. Dieser Gesetzeszweck sollte nicht durch eine falsche und ungerechtfertigt restriktive Interprätation verhindert werden." Über die Berufung wurde erwogen: Die für den gegenständlichen Fall wesentliche Bestimmung des § 4 VersStG lautet: "(3) Von der Steuer…
…3 10 EStG 1988 würden die Qualität eines Investitionsbegünstigung erkennen lassen: Der FBiG sollte Investitionen in bestimmten Sach- und Finanzanlagen unter Einhaltung einer Mindestbehaltedauer von 4 Jahren auslösen. Eine Abgeltung durch eine Pauschalierung von Betriebsausgaben wäre mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbaren. Das Sachlichkeitsgebot (Art…
…13 EStG 1988 möglich und zulässig sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Februar 2010 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Gesetzeszweck des § 13 EStG 1988 sei die Vereinfachung der betrieblichen Rechnungslegung, weshalb bei Bagatellbeträgen eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer nicht erforderlich sei…
…liegt bereits ein Entwurf für die Korrektur vor, die in einem der nächsten Gesetze kommen soll. Aus dem Gesetzeszweck des StiftEG als Ersatz für die entfallende ErbSt und dem oben geschilderten Sachverhalt lässt sich daher ganz klar erkennen, dass hier durch den nicht korrigierten Verweis…
…für solche "Väter" gedacht, welche sich um ihre Kinder nicht kümmern. Eine Belastung mit der Rückforderung sei daher auch aus diesem Grunde unbillig und widerspräche klar dem Gesetzeszweck der Rückzahlungsbestimmung des KBGG. Weiters sei die Rückzahlung auch deshalb unbillig, weil sie die ausreichende Versorgung und…
…Fahrzeugkombinationen der Selbstberechnung der Kraftfahrzeugsteuer unterworfen. Bei der Berechnung habe es keine Fahrzeugkombinationen gegeben, mit denen auf österreichischen Straßen wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes nicht gefahren werden dürfte. Auch wenn man den Gesetzeszweck der Bestimmung hinterfrage, sei dieselbe Schlussfolgerung zu ziehen. Der Gesetzgeber habe gewollt…
…übergehen und die übernehmende Körperschaft könne die Vortragsfähigkeit ihrer eigenen Verluste verlieren, während bei der Gruppenbesteuerung Verluste auch bei fehlender Betriebseigenschaft mit dem Gruppenergebnis verrechnet werden könnten, sodass die Regelung sehr wohl dem Gesetzeszweck, "unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten hintan zu halten" entspreche, hielt die steuerliche Vertretung entgegen…
…dem Beamten jene besonderen Kosten bzw. Aufwendungen steuerbegünstigt abzugelten, die diesem durch die Auslandsverwendung erwachsen. Eine nach dem Gesetzeszweck gebotene Auslegung der Steuerbegünstigung legt es nahe, dass darin keinesfalls die Absicht des Gesetzgebers erblickt werden kann, allgemein Zulagen - wie z.B. geldwerte Vorteile oder Bezüge…
…Investionsbegünstigung dar, wirke daher wie eine "fiktive" Betriebsausgabe. Könne dieser Freibetrag nicht zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale geltend gemacht werden, könne der Gesetzeszweck der Investitionsförderung nicht erreicht werden. Die vom Bw. vertretene Rechtsauffassung wurde vom Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 4.3.2009, 2008/15/0333, nicht…
…sollten Investitionen in bestimmte Sach- oder Finanzanlagen unter Einhaltung einer Mindestbehaltefrist von vier Jahren auslösen. Eine Abgeltung durch eine Pauschalierung von Betriebsausgaben sei mit diesem Gesetzeszweck nicht zu vereinbaren. Eine Erstreckung von Betriebsausgabenpauschalierungen auf Freibeträge für investierte Gewinne würde den vom Gesetz angestrebten Investitionsanreiz vernichten…
…und stehe daher bei allen Formen von Betriebsausgabenpauschalierungen zu, da diese nur die laufenden Betriebsausgaben pauschalieren und nicht die Besteuerungsgrundlage. Diese Beurteilung entspreche auch dem Gesetzeszweck, da der FBiG eine Eigenkapitalstärkung der vielen Einnahmen/Ausgabenrechner bewirken wolle. Es sollten daher möglichst viele der Zielgruppe erreicht…