…wurde geltend gemacht, dass es sich bei der D-GmbH nicht nur um einen "Betrieb" der inländischen Muttergesellschaft, sondern um eine eigenständige, beim zuständigen Handelsregister in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsführung in Deutschland handle. Als einzelvertretungsbefugte Geschäftführer fungierten T und HE, wobei auch…
…Mai 2007) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer GmbH einen Handel mit Kfz-Einzelteilen, Gesellschafter-Geschäftsführer ist Ing. M.N.. Im Rahmen einer UVA-Prüfung (Umsatzsteuervoranmeldungen) über den Zeitraum 1…
…der NoVA und eines Abschlages von 20% für die bereits erfolgte viermonatige Nutzung) mit € 32.205,95 annahm. In der Berufung gegen den Bescheid wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Bw Kommanditistin der Zulassungsbesitzerin sei und als solche das gegenständliche Fahrzeug im Rahmen ihrer…
…der genannten Firma und wäre bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2008 als Geschäftsführer im Unternehmen tätig gewesen. Der Bw hätte gegenüber dem Prüfer angegeben, dass sich der Firmenhauptsitz des Unternehmens ursprünglich in dtOrt1 bei Y und eine Zweigniederlassung dieser Firma in dtAnschrift2 befunden hätte…
…ausgeübt: N. GmbH, Adr3 als Geschäftsführer; T. GmbH, Adr4 als Berater; I. AG, Adr5 als Berater. Zu 2: Das Fahrzeug wurde lt. Rechnung der Firma W. vom 05.01.2006 von der KsgmbH gekauft. Die diesbezügliche Rechnung ist angeschlossen. (Eine Rechnung vom 5. Jänner 2006…
…einem Schreiben vom 22. November 2007, in dem er anführte, dass er ohne Kenntnis von der dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung keine Vorbereitungsmöglichkeit habe und so nichts zur Klärung des Sachverhaltes beitragen könne. Im Übrigen habe er mittlerweile als Geschäftsführer der Fahrzeughalterin auf einer Geschäftsreise einen…
…wurde geltend gemacht, dass es sich bei der E.GmbH nicht um einen "Betrieb" der inländischen Muttergesellschaft, sondern um eine eigenständige, im Handelsregister beim Amtsgericht D. eingetragene Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsführung in Deutschland handle. Als einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer fungierten DI TK und HE, wobei auch…
…Kennzeichen Ö1 ein Parkvergehen begangen worden und der Zulassungsbesitzer hätte den Bw als jene Person angegeben, die das Fahrzeug gelenkt/verwendet/abgestellt hätte. Am 23. November 2012 erging ein umfangreicher Fragenvorhalt an den Bw. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit werden die gestellten Fragen mit den…
…für Dezember 2009. Als Abgabenschuldner komme auch im Falle der Fahrzeugüberlassung eines ausländischen Unternehmens an einen selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl das ausländische Unternehmen als auch der inländische Verwender als Abgabenschuldner in Betracht. Abgabenschuldner sei der Zulassungsbesitzer oder derjenige der das Fahrzeug verwende als Gesamtschuldner…
…für Dezember 2009. Als Abgabenschuldner komme auch im Falle der Fahrzeugüberlassung eines ausländischen Unternehmens an einen selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl das ausländische Unternehmen als auch der inländische Verwender als Abgabenschuldner in Betracht. Abgabenschuldner sei der Zulassungsbesitzer oder derjenige der das Fahrzeug verwende als Gesamtschuldner…
…schließlich an den Berufungswerber verkauft und am 29. April 2011 in Bulgarien auf die Einzelpersonen-GmbH "AE" zugelassen. Alleiniger Anteilseigner und Geschäftsführer der Gesellschaft ist der Berufungswerber. Auf den Namen des Berufungswerbers war im Streitzeitraum kein Fahrzeug zugelassen. Auch im Zuge der polizeilichen Kontrolle und…
…an, wonach auch ein Entleiher ein rechtmäßiger Besitzer nach dem KFG sein kann. Es ist unproblematisch, einen im Inland ansässigen Geschäftsführer eines ausländischen Unternehmens als "Antragsteller" iSd § 37 Abs. 2 KFG zu sehen, da er von den Behörden in Bezug auf den Gebrauch des Fahrzeuges…
…da der Käufer gleichzeitig auch der Geschäftsführer der österreichischen GmbH9 gewesen sei und als solcher auch dieses Exemplar bei seinen Unterlagen hätte. Nach Angabe der Bw gäbe es andere Nachweise über eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland oder für ein Unternehmen nicht. Auf Vorhalt…
…Sorgepflichten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Eine Schätzung anhand der sich auf diesen Grundlagen ergebenden Lebenshaltungskosten ist vorzunehmen. 2. Entnahmebestätigung vom 30. Mai 2007 Laut gegenständlicher Entnahmebestätigung werden vom Berufungswerber als Geschäftsführer monatlich 1.300,00 € aus der B. GmbH entnommen. Aus der Bestätigung geht…
…allein auf die regelmäßige, wenn auch geringfügige Verwendung des Fahrzeugs durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland. Zulassungsbesitzer sei die Fa. N.GmbH, Verwender des Fahrzeugs (im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG) sei aber unter anderem die Berufungswerberin als jene Person, die den Nutzen…
…welche sich als unüblich niedrig darstellen würde - nicht angenommen werden, da in einem solchen Fall ausnahmslos der zivilrechtliche Eigentümer mit dem Zulassungsbesitzer ident ist. In Anbetracht der fremdunüblichen und konkret überhaupt nur unter Angehörigen denkbaren Vertragsumsetzungen ist davon auszugehen, dass als Ziel der Vereinbarung die…
…sei. Das vom Zulassungsbesitzer als "Vormerknehmer" in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte und somit in einem formlosen Vormerkverfahren befindliche Fahrzeug, sei in weiterer Folge durch die Inbetriebnahme durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft wohnhaften Person im Mitwirken des ebenfalls im Zollgebiet der Gemeinschaft wohnhaften Bf…
…zu 100% beteiligt waren. Diese Rechtsform ist mit einer inländischen GmbH vergleichbar. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Unternehmen und damit auch auf die Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges hatten. Waren Sie Geschäftsführer dieses Unternehmens? Welche Personen waren sonst…
…erbringen, dass das Fahrzeug - entgegen der gesetzlichen Vermutung - seinen dauernden Standort im Ausland hatte. Auch ein Entleiher kann ein rechtmäßiger Besitzer nach dem KFG sein. Es ist unproblematisch, einen im Inland ansässigen Geschäftsführer eines ausländischen Unternehmens als "Antragsteller" iSd § 37 Abs. 2 KFG zu sehen…
…der BP zur Stellungnahme vorgelegt, in der im Wesentlichen ausgeführt wurde: Die Bw ist eine GmbH & Co KG mit Sitz in Österreich. Ihre Gesellschafter A (i.d.F. A) und B (i.d.F. B) sind Geschäftsführer der Tochterfirma in München (C, i.d.F…