…13:50) innerhalb von zweieinhalb Stunden zurückgelegt werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Nach den vorstehend wiedergegebenen Feststellungen des Finanzamtes beträgt die Gesamtwegzeit zwischen der in K***** gelegenen Wohnung der Bw und ihrer Arbeitsstätte in dem mehr als 60 km entfernten Sch***** unter Verwendung…
… In der Sache selbst: Das Finanzamt geht davon aus, dass bei Verwendung von Park & Ride (offenbar Bahnhof Mistelbach) eine Gesamtwegzeit von weniger als 2 1/2 Stunden je Richtung bestehe. Welche konkreten durchschnittliche Wegzeiten bei einer Kombination von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr liegen dieser Annahme…
…UFS 21.6.2011, RV/0920-W/11): "Mit dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen ist eine tägliche (!) Gesamtwegzeit von bis zu fünf Stunden (bei einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden) nicht zu vereinbaren"). Ad b): Zwar ist die oa. Verordnung BGBl. II Nr…
…der Wohnung nach G Bahnhof sowie der Umstiegszeit vom Auto zum Zug (höchstens 20 Minuten) ergäbe sich auf der Hinfahrt somit eine Gesamtwegzeit von rund 1 h 4 Minuten und eine Zeit vom Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn (7:00 Uhr) von rund 1 h…
…Grenze mit 90 Minuten je Fahrtrichtung angeben, so ist daraus zu ersehen, dass der Gesetzgeber eine tägliche Gesamtwegzeit von drei Stunden grundsätzlich für zumutbar hielt. Dass nach Ansicht des Gesetzgebers darüber hinausgehende Wegzeiten (zweimal täglich) ebenfalls noch vertretbar sind, lässt sich weder aus dem Gesetzestext…
…Arbeitsstätte liegt im anhängigen Verfahren unstrittig zwischen 2 und 20 km. Eine, wie hier vorliegende Gesamtwegzeit für die Bewältigung der Wegstrecke unter Benützung eines Massenbeförderungsmittels von weniger als 1,5 Stunden je Richtung ist jedoch iS des § 16 Abs. 1 Z6 lit c) EStG (vgl…
…öffentlichen Verkehrsmittels im Ausbildungsort, zeigt, dass der VO-Geber augenscheinlich auch eine tägliche Gesamtwegzeit von mehr als einer Stunde je Fahrtrichtung für zumutbar gehalten, doch insofern offenbar bewusst von einer zeitlichen Festlegung Abstand genommen hat. Im Unterschied dazu bezieht sich § 16 Abs.1 Z.6…
…durch den Schwerverkehr, die oftmals witterungsbedingt schwierigen Straßenverhältnisse und die häufigen Sperren des Gleinalmtunnels auf einen einzuplanenden Zeitaufwand von 2,5 Stunden verwiesen. Für die Beurteilung einer Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz ist grundsätzlich die im Normalfall tatsächlich erforderliche Gesamtwegzeit relevant. Lediglich wenn der…
…Minuten). Rechnet man die durchschnittliche Wartezeit nach Verlassen des Postamtes hinzu, ergibt sich eine Gesamtwegzeit von deutlich mehr als 2 ½ Stunden (16:15 - 19:03 bzw. 19:07 Uhr). Die relevante Wegstrecke ist im gegenständlichen Fall nicht der (direkte) Weg Dienststelle (Finanzamt) - Wohnung, sondern…
…Fahrzeiten mit dem Zug und den innerstädtischen Verkehrsmitteln auch die für die anlassgegenständliche Wegstrecke zwischen 40 km und 60 km ihres Erachtens nach noch als zumutbar zu erachtende Gesamtwegzeit von 1,5 Stunden sowohl bei der Hin- als auch bei der Rückfahrt überschritten worden wäre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als…
…von UFS 21. 6. 2012, RV/0665-W/12 bekräftigt. Im Sinne dieser Ausführungen ist daher eine Gesamtwegzeit von wie hier deutlich über 2 Stunden (in eine Richtung) bzw. deutlich über 4 Stunden (in beide Richtungen) jedenfalls unzumutbar im Sinne von § 16 Abs. 1 Z…
…und die Wegzeit von K zum Wohnort 7 Min. ("Park and Ride"). Da die Gesamtwegzeit für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke weniger als 90 Min. dauert und Ihnen bei bestmöglicher Kombination v. Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines…
…Die Referentin des UFS übermittelte dem Bw. einen Vorhalt, in dem der sich aus dem Akteninhalt und durchgeführten eigenen Ermittlungen ergebende Sachverhalt hinsichtlich der Gesamtwegzeit unter Anschluss der entsprechenden Fundstellen (Fahrplanempfehlung des Verkehrsverbundes Tirol, Kartenabschnitte für die Gehzeit bzw. Fahrzeit von der Wohnung zum Bahnhof…
…angegebenen Gesamtwegzeiten erweisen sich als Ergebnis rein schematischer Rechenoperationen im Sinne des ersten Satzes der Amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG (durchschnittliche Kfz-Fahrzeit für die Wegstrecke multipliziert mit 3). Mit dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen ist eine tägliche (!) Gesamtwegzeit…
…2009 form- und fristgerecht Berufung, weil die Gesamtwegzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 2,5 Stunden betrage. Vom Finanzamt wurden dazu Erhebungen durchgeführt: Aus einer im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz veröffentlichten Resolution "angepasste Fahrzeiten für Linzer Schichtarbeiter in das X. Gelände (Protokoll der 47…
…benutzt werden können. Die Gesamtwegzeit von der Wohnung zur Arbeitsstelle und retour beträgt bezogen auf die einfache Wegstrecke einschließlich Gehzeit von und zu den Haltestellen deutlich weniger als 2 Stunden. Am Morgen stehen öffentliche Verkehrsmittel an der Haltestelle Hstraße mit Abfahrt jeweils um 5.43…
…dem Gesetz noch aus den oben zitierten erläuternden Bemerkungen ist eine derartige entfernungsmäßige Begrenzung zu erkennen. Ebenso ist aus den erläuternden Bemerkungen eine zumutbare Gesamtwegzeit von 90 Minuten für die einfache Fahrtstrecke nicht herauszulesen. Die Vergleichbarkeit der in der Berufung genannten Bestimmung des § 34 Abs…
…von nur 15 Minuten bei Verwendung des Privat-Kfz der Bw. für die Teilstrecke zwischen Wohnort und Bahnhof Y zu veranschlagen, wodurch sich eine Gesamtwegzeit von weniger als 2,5 Stunden je Fahrtrichtung ergebe, sodass der Bw. die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Normalfall zuzumuten sei…
…müssen. Der Zeitpunkt des Arbeitsbeginnes (Schichtübernahme) sei nicht wie vom Finanzamt angenommen 05.40 Uhr, 13.40 Uhr und 21.40 Uhr. Die Gesamtwegzeit betrage daher mehr als 2,5 Stunden, nämlich 2 Stunden und 40 Minuten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…