Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der IB gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 5. August 2005 betreffend Einkommensteuer für 2000 bis 2003 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen für 2000 bis 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Finanzamt zur Gänze unberücksichtigt geblieben waren, wurde die strittige Gesamtfahrleistung des Bw. betreffend die Tätigkeit als Gemeindepolitiker zwischen den Verfahrensparteien für das Streitjahr 2007 einvernehmlich mit 5.000 km im Schätzungswege ausverhandelt. Ergänzend wies die Amtsvertreterin auch darauf hin, dass das Finanzamt darauf zu achten…
…B. iHv € 8.920,96. In der am 19. Oktober 2010 eingebrachten elektronischen Erklärung machte er mit der Tätigkeit als Gemeindepolitiker im Zusammenhang stehende Werbungskosten iHv € 8.819,37 geltend. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 21. Oktober 2010 wurde der Bw. aufgefordert, eine…
…G. iHv € 4.426,90. In der am 29. Oktober 2010 eingebrachten elektronischen Erklärung machte er mit der Tätigkeit als Gemeindepolitiker im Zusammenhang stehende Werbungskosten iHv € 4.857,37 geltend. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 4. November 2010 wurde der Bw. aufgefordert, eine…
…In seiner elektronisch eingelangten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2007 machte er mit der Tätigkeit als Gemeindepolitiker in Zusammenhang stehende Werbungskosten in Höhe von 2.858,10 Euro geltend. Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer 2007 wurde von den geltend gemachten Werbungskosten lediglich ein Betrag…
…Gemeinde B. iHv €4.426,90. In der am 22. Oktober 2010 eingebrachten elektronischen Erklärung machte sie mit der Tätigkeit als Gemeindepolitikerin in Zusammenhang stehende Werbungskosten iHv € 3.585,47 geltend. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 4. November 2010 wurde die Bw. aufgefordert, eine…
…für das Arbeitszimmer geltend gemachten Werbungskosten sowie die Fraktions- und Klubbeiträge nicht anerkannt werden konnten und analog zur Vorjahresveranlagung die Aufwendungen zu 15% als mit der Tätigkeit als Gemeindepolitikerin von X und zu 85% als mit der Tätigkeit beim Landtag in Zusammenhang stehend angesetzt wurden…
…das Vorbringen der Bw., sie sei mit besonders arbeitsintensiven Aufgaben betraut nichts zu ändern, ist doch die Tätigkeit unabhängig von jeder Parteizugehörigkeit nach dem typischen Berufsbild (hier Gemeindepolitiker) zu beurteilen. Liegt demnach der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr…
…Tätigkeit als Gemeindepolitiker entlohnt, auch wenn es nicht extra ziffernmäßig auf der Bezugsabrechnung aufscheine. Folglich hing die Aufrechterhaltung der kommunalen Tätigkeit sehr wohl mit der Fortzahlung des Landesgehaltes zu 100 % bei einer Beschäftigung von ca. 70 % zusammen und die Aufwandsentschädigung für die Gemeindepolitik setze sich…
…dass eine Bestellung zum Ortsvorsteher bzw. eine Wiederbestellung nur dann realistisch ist, wenn er sich wie jeder andere Gemeindepolitiker werbend verhält. Es ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats die Werbungskosteneigenschaft der vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen nach den gleichen Kriterien wie bei gewählten Gemeindemandataren…