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UFSF RV/0277-F/04Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Privatentnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007Teil 1/3

…Gänze) Betriebsausgaben, wenn der Betrieb späterhin (auch) zur Finanzierung der privaten Lebensführung diene. Im Prüfungszeitraum 1999 bis 2001 sei nach den Feststellungen des Betriebsprüfers in keinem Zeitpunkt der Entnahmen ein positiver Geldtopf vorhanden gewesen. Auch habe für diesen Zeitraum nicht nachgewiesen werden können, dass die…

UFSF RV/0277-F/04Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Privatentnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007Teil 2/3

…vereinbart worden, dass ein möglicher, durch Privatentnahmen entstandener Zinsaufwand noch abgeklärt werden solle (Beweis: Niederschrift über die Schlussbesprechung). Mit keinem einzigen Wort sei von positiven Geldtöpfen gesprochen worden. Bereits am 11. April 2003 sei an das Finanzamt ein Schreiben der steuerlichen Vertretung des Bw. zu…

UFSF RV/0277-F/04Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Privatentnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007Teil 3/3

Unternehmens kann gegenständlich wohl nicht von einem solchen Ausnahmefall gesprochen werden, bei dem zum Schaden des Betriebes (Gefährdung der Liquidität) Entnahmen durchgeführt wurden - angewendet werden sollte, da es dem Unternehmer grundsätzlich freistehen muss, das tatsächlich vorhandene Eigenkapital (allenfalls im Wege nicht entnommener Gewinne) dem Betrieb…