…von Abfällen; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…einer Kompostieranlage, eines Zwischenlagers für Baurestmassen oder einer Biogasanlage erfüllt. Er habe vielmehr ihm und dem Zollorgan gegenüber erklärt, dass es sich um eine reine Geländeverfüllung handle, es sei bei dem Ortsaugenschein am 1.7. 1998 auch keinerlei bauliche Maßnahme erkennbar gewesen. Bei diesem Ortsaugenschein…
… 3 Abs 1a Z 4 ALSAG für Bodenaushub entbehrlich wäre, wenn Bodenaushub, der für Geländeverfüllungen und -anpassungen verwendet wird, als "neu" anzusehen wäre. Mit Schreiben vom 16. September 2010 hat die Bf dagegen durch ihren Vertreter Beschwerde eingebracht und insbesondere auch auf das bei der…
…ALSAG idF 1996/201 ausgeführt, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete Bautechnische Funktion erfüllen, nicht auf einen dauerhaften oder…
…bis 31.12.2005) unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen…
…verbunden sind; 2.das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder…
…dabei aber nicht festgestellt worden, ebenso wenig wie der Umstand, dass der untersuchte Abfall die Kriterien eines Recyclingmaterials der Qualitätsklasse "B" erfülle und daher für eine Geländeverfüllung geeignet sei. Tatsächlich sei der verfahrensgegenständliche Betonabbruch sodann auch nicht in einer Baurestmassendeponie abgelagert, sondern (laut vorliegendem Baurestmassennachweis…
…2 Abs 5 Z 1 AISaG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -Anpassungen…
…Abs. 5 Z 1 AISaG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die…
…2 Abs 5 Z 1 AISAG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen…
…der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder - anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…verbunden sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder - anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder - anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…April 2007 neuerlich die Ablagerung von ca. 500 bis 600 m³ Bodenaushubmaterial verunreinigt durch 80 m³ Baurestmassen festgestellt werden konnte. Es bedarf somit weiterer umfangreicher Erhebungen des Zollamtes Klagenfurt Villach in welchen Anmeldungszeiträumen die Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen vorgenommen wurden, insbesondere welche Abfallmenge im zweiten Kalendervierteljahr 2007…
…März 2008 beim Forstrechtsreferat der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung um eine Rodungsbewilligung angesucht. Im Zeitpunkt der Geländeanpassungen und Geländeverfüllungen war die forstrechtliche Bewilligung noch nicht erteilt. Das Ziel der Bf und ihres Mannes als Eigentümer der betroffenen Liegenschaften und Auftraggeber der Schüttungen durch die C war…
…sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…3 Abs.1 Z.2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…