…bereits vor Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes auf dem erworbenen Grundstück ein Gebäude errichtet, so kommt es darauf an, ob die Bauführung mit Einverständnis des Grundeigentümers erfolgt ist oder ohne dessen Wissen und Willen. Ein mit Wissen und Willen des Grundeigentümers errichtetes Gebäude steht nach zivilrechtlichen Grundsätzen…
…bereits vor Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes auf dem erworbenen Grundstück ein Gebäude errichtet, so kommt es darauf an, ob die Bauführung mit Einverständnis des Grundeigentümers erfolgt ist oder ohne dessen Wissen und Willen. Ein mit Wissen und Willen des Grundeigentümers errichtetes Gebäude steht nach zivilrechtlichen Grundsätzen…
…Abnutzung in freier Beweiswürdigung an Sachverhalt dafür, dass (abweichend vom Standpunkt der Berufung) X bislang nicht wirtschaftlicher Eigentümer dieses unzweifelhaft von der Kapitalgesellschaft mit Zustimmung des Grundeigentümers auf fremden Grund errichteten und von ihr betrieblich genutzten Gebäudes (Grundstückes) war, dann erlangte erst mit dem gegenständlichen…
…von den Hauskäufern nicht mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt worden sei, da eine Grundstückslieferung vorliege und die Bw. erbringe nicht üblicherweise Bauleistungen, da Grundstücke (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) verkauft worden seien. Die Umsatzsteuer für die Leistungen der beauftragten Unternehmer sei von diesen…
…Juni 2005). Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2GrEStG 1987 würden Gebäude auf fremdem Grund den Grundstücken gleichstehen. Unter Gebäude sei jedes Bauwerk zu verstehen, das durch räumliche Umfriedung Menschen und Sachen Schutz gegen äußere Einfluss gewähre, den Menschen Eintritt gestatte, mit dem Boden fest verbunden…
…Zufolge Abs. 2 leg.cit. stehen den Grundstücken gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremdem Boden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst nicht nur den Grund und Boden, sondern auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude als Zugehör (vgl. Arnold/Arnold, Kommentar…
…soweit er sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG sind unter Grundstücken im Sinne des GrEStG Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Gemäß Abs. 2 Z 2 leg.cit. sind Gebäude auf fremdem Boden diesen Grundstücken gleichgestellt.…
…soweit er sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG sind unter Grundstücken im Sinne des GrEStG Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Gemäß Abs. 2 Z 2 leg.cit. sind Gebäude auf fremdem Boden diesen Grundstücken gleichgestellt.…
…nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/ Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der Realteilung sei aber allein das unbebaute Grundstück Gst1 gemäß EW-AZ1, welches für sich eine einzige…
…nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der Realteilung sei aber allein das unbebaute Grundstück Gst1 gemäß EW-AZ1, welches für sich eine einzige…
…nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der Realteilung sei aber allein das unbebaute Grundstück Gst1 gemäß EW-AZ1, welches für sich eine einzige…
…nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der Realteilung sei aber allein das unbebaute Grundstück Gst1 gemäß EW-AZ1, welches für sich eine einzige…
…nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der Realteilung sei aber allein das unbebaute Grundstück Gst1 gemäß EW-AZ1, welches für sich eine einzige…
…Grundstück errichtende Gebäude zum 1. Jänner 1992 den gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 um 35 % erhöhten Einheitswert mit S 1.391.000,00 (das entspricht € 101.087,91) fest. Dabei wurde der Steuergegenstand der A-GmbH zugerechnet und die Art des Steuergegenstandes mit "Gebäude auf fremdem…
…des Bw. im Jahr 1983), sei dessen Ablösezahlung nicht als nachträgliche Anschaffungskosten des bebauten Grundstücks zu qualifizieren. Der Vorgang sei vom Bw. zudem als Erwerb eines selbständig bewertbaren Gebäudes auf fremden Grund gemäß § 2 Abs.2 Z.2 Grunderwerbsteuergesetz (GreStG) zur Grunderwerbsteuer angezeigt worden. Mit…
…3 BewG 1955 gilt als Grundstück auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden errichtet ist, selbst wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Boden geworden ist. Soll nun mit § 51 Abs. 3 BewG das (auf "fremdem" Grund errichtete) Gebäude als solches als wirtschaftliche…
…der Vereinbarung vom 13.6.2006 wird nun dieses Gebäude auf fremden Grund und Boden gem. § 2 Abs.2 GrEStG gegen Bezahlung eines Ablösebetrages von € 66.715,12 übertragen. Da das Grundstück auf fremden Grund und Boden dem Grundstück im Sinne des GrEStG gleichsteht…
…ÖStZ 1996, 503), dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss eine steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden bzw eine einheitliche steuerfreie Lieferung eines bebauten Grundstückes zu erblicken sei. Dieser Beurteilung ist in der Zwischenzeit von Kolacny/Mayer, UStG2 (1997) § 6 Anm…
…Eine Ungleichbehandlung zwischen Gebäuden des Grundeigentümern und auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden im Rahmen des § 30 EStG wäre aus diesem Blickwinkel geradezu verfassungsrechtlich bedenklich. Bereits dargelegt wurde auch, dass dem Bw. im maßgeblichen Veräußerungszeitpunkt ertragsteuerlich zwar das Grundstück EZ 111 mit dem Altbestand aus dem…
…eines solchen Gebäudes auf fremdem Grund als auch dem Generalpächter und letztlich auch dem Unterpächter eine Verwertungsmöglichkeit eingeräumt, die über die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes - etwa im Rahmen eines Pachtvertrages oder eines Fruchtgenussrechtes oder ähnlicher Rechte - entscheidend hinausgeht. Die Bw., die selbst einräumt, auf Grundlage der…