…es wesentlicher Bestandteil des Grund und Boden geworden ist. Soll nun mit § 51 Abs. 3 BewG das (auf "fremdem" Grund errichtete) Gebäude als solches als wirtschaftliche Einheit erfasst werden, dürfen keine identen Eigentumsverhältnisse vorliegen (s. Otto Taucher in Hofmeister/ Rechberger/ Zitta, Bauten auf fremden Grund…
…Das Objekt sei im Grundbuch als Superädifikat angemerkt worden. Weiters sei zu Gunsten der Bw. eine Dienstbarkeit eingeräumt worden (Dienstbarkeitsvertrag vom 28. Juni 2005). Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2GrEStG 1987 würden Gebäude auf fremdem Grund den Grundstücken gleichstehen. Unter Gebäude sei jedes Bauwerk zu…
…dort angeführten Literaturstellen). Daraus ergibt sich, dass für das Abgabenrecht die Regeln des bürgerlichen Rechts nicht ausschlaggebend sind, vielmehr muss nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden, wem ein derartiges Gebäude auf fremden Grund zuzurechnen ist. In diesem Zusammenhang ist § 24 Abs. 1 lit. d BAO zu…
…noch unbebaut. Die einzelnen Gebäude stünden zivilrechtlich und steuerrechtlich im Alleineigentum der jeweiligen Miteigentümer bzw. seien nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/ Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der…
…noch unbebaut. Die einzelnen Gebäude stünden zivilrechtlich und steuerrechtlich im Alleineigentum der jeweiligen Miteigentümer bzw. seien nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der…
…noch unbebaut. Die einzelnen Gebäude stünden zivilrechtlich und steuerrechtlich im Alleineigentum der jeweiligen Miteigentümer bzw. seien nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der…
…noch unbebaut. Die einzelnen Gebäude stünden zivilrechtlich und steuerrechtlich im Alleineigentum der jeweiligen Miteigentümer bzw. seien nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der…
…noch unbebaut. Die einzelnen Gebäude stünden zivilrechtlich und steuerrechtlich im Alleineigentum der jeweiligen Miteigentümer bzw. seien nie im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft gestanden. Dies werde bestätigt durch die Erlassung je eigener Einheitswertbescheide an die Errichter der Gebäude, qualifiziert als Superädifikat/Gebäude auf fremdem Grund. Gegenstand der…
…Bauten auf fremden Grund, S. 279, in UFS 29.04.2003, RV/1896-L/02). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.4.1989, Zl. 88/15/0097) ist unbestritten, dass steuerlich und damit auch bewertungsrechtlich ein Gebäude auch einem anderen als dem bürgerlich-rechtlichen…
…des bürgerlichen Rechtes auch mitentscheidend seien. Die Zurechnung eines Kleingartenhauses führe nicht schon dazu, dieses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden zu betrachten, da nach der zivilrechtlichen Regelung - wohl auch nach der steuerrechtlichen Regelung - das Kleingartenhaus wohl einen Wert darstelle, der zugerechnet werden könne…
…Bewertungsrechtlich wird das Baurecht als grundstücksgleiches Recht behandelt und bildet eine selbständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 56 BewG). Ein vom Baurechtsnehmer errichtetes Gebäude gilt bis zur Eintragung des Baurechtes in das Grundbuch als Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Im Gegenstandsfalle ist Bauberechtigte die Firma…
…errichtende Gebäude zum 1. Jänner 1992 den gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 um 35 % erhöhten Einheitswert mit S 1.391.000,00 (das entspricht € 101.087,91) fest. Dabei wurde der Steuergegenstand der A-GmbH zugerechnet und die Art des Steuergegenstandes mit "Gebäude auf fremdem Grund…
…das Einfamilienhaus bewertungsrechtlich einem anderen als dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen bzw. steuerrechtlich von einem Gebäude auf fremden Grund und Boden auszugehen. Die Vorbringen des Bw., wonach für die Begründung eines "Superädifikates" Formerfordernisse nicht erforderlich wären und der "erste Eigentumserwerb bei Errichtung erfolgte und eine…
…und Wasserver- und entsorgung) mit einander verbunden, weshalb es sich beim Zubau nicht um ein selbständiges (der GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnendes) "Gebäude auf fremdem Boden" handelt. Die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Bw. erfolgte daher zu Unrecht. Es war…
…mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen verausgabt…
…den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinausgeht. Aus diesem Erkenntnis wurde in der Literatur der Schluss gezogen (Quantschnigg, ÖStZ 1992, 302; Fellner, ÖStZ 1996, 503), dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss eine steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden bzw eine…
…mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Eigentumswohnung ist eine Wohnung im Sinne…
…Subsidiärnorm handle, die auf Grundstücksverkäufe generell nicht anwendbar sei. Aus der grunderwerbsteuerlichen Behandlung ergebe sich keine Bindungswirkung. Zu bedenken sei, dass § 2 Abs.2 Z.2 GreStG - anders als § 30 EStG - ausdrücklich einen Steuertatbestand für Gebäude auf fremdem Boden normiere und dabei einen eigenständigen, steuerlichen…
…Eine Ungleichbehandlung zwischen Gebäuden des Grundeigentümern und auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden im Rahmen des § 30 EStG wäre aus diesem Blickwinkel geradezu verfassungsrechtlich bedenklich. Bereits dargelegt wurde auch, dass dem Bw. im maßgeblichen Veräußerungszeitpunkt ertragsteuerlich zwar das Grundstück EZ 111 mit dem Altbestand aus dem…
…Begriff "Gebäude auf fremdem Boden" ist nicht nach bürgerlichem Recht auszulegen, sondern als eigener steuerlicher Begriff zu verstehen. Der Begriff des "Gebäudes auf fremdem Boden" ist im Grunderwerbsteuergesetz nicht näher bestimmt. Er ist dem ABGB fremd und deckt sich nicht mit dem Begriff des Gebäudes…