…auf denen sämtliche Lieferungen (Rechnungen) eines Tages, und zwar nach dem jeweiligen Wagen sortiert, aufgelistet wurden. Auf diesen Listen war eine Zuordnung der LV-Lieferung zum Gastwirt anhand einer Kennzahl (LKZ = Lieferkennzeichen bzw. ADRKZ = Adresskennzeichen) ersichtlich. Diese Kennzahl wurde von den Telefonverkaufsdamen vergeben…
…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Komm.Rat Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, Gastwirt, geb. xxx, whft. XX, vertreten durch Metropol-Treuhand Wirtschaftstreuhand-GesmbH…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte A als steuerlich Verantwortlicher der B-KG bis zum Ablauf des 16. August 2011 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 914,05 zu entrichten gehabt; überdies wäre von ihm bis zum selben Zeitpunkt per FinanzOnline die diesbezügliche…
…In seinem Bericht vom 12. November 2008 traf der Prüfer unter Tz 12 (auszugsweise wörtlich wieder gegeben) folgende Feststellungen: "Die Abgabepflichtige führt seit Anfang Oktober 2004 am Standort R den Gastgewerbebetrieb "X-Cafe" in der Betriebsart Kaffeehaus. Im Lokal werden neben alkoholfreien und alkoholischen Getränken…
…erzielt worden sei, im Lokal der Bw. in den geprüften Jahren nur 2,2% (2004), 1,6% (2005) bzw. 1,1% (2006) des Gesamtumsatzes betragen habe, sei die Ermittlung des Betriebsergebnisses nach der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin…
…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen L, Gastwirt, geb. xxxx, whft. XXX, vertreten durch ABS-Wirtschaftstreuhand GmbH, 4644 Scharnstein, Mühldorf…
…Nähere Details dazu ergeben sich aus der Beilage 2 zur Niederschrift über die Schlussbesprechung. | Gaststätte | | | | Zeitraum | 2004 | 2005 | 2006 | | Euro | Euro | Euro | Vor Bp | 10.900,00 | 10.900,00…
… 4 Abs 1 EStG ermittelt. Danach wurde auf Gewinnermittlung nach § 17 Abs 4 und 5 EStG (Gaststättenpauschalierung) gewechselt. Es wurde sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich pauschaliert. Nach Meinung des Finanzamtes wurde die Pauschalierungsverordnung zu Unrecht in Anspruch genommen. Dazu wird folgendes ausgeführt: Das Lokal des…
…Bar "X." seit dem Jahr 2001 nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…21,48% (2005) und 12,01% (2006) der jeweiligen, auch unter Einbeziehung der auf die anders geartete rechtliche Würdigung der Anwendungsvoraussetzungen der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung resultierenden Einkommensteuernachforderung (Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme), was nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keinesfalls als Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der…
…Bericht (§ 150 BAO) u.a. Nachstehendes fest: "Tz 1 Gaststättenpauschalierung: Der Abgabepflichtige führte im Prüfungszeitraum zwei Lokale mit der Bezeichnung "Disco FV" für die Zeit von 04.10. bis 31.12.2006 und "Bar F K" für den Zeitraum 2003 bis Ende August 2009. Seit…
…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen GS, ehem. Gastwirtin, geb. am xxxx, whft. in XXX, vertreten durch Mag. Alfred Holzinger, Wirtschaftstreuhänder…
…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Bernadette Reichl und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen ME, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, XXXX, vertreten durch Schöpf Maurer & Bitschnau, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg…
…Anlässlich einer im Jahr 2006 durchgeführten Außenprüfung wurde im Bericht des Prüfers unter Tz 1 nachstehende Feststellung getroffen: "Im Oktober 2005 wurde ein Auto angeschafft. Da dieses Fahrzeug als Gästewagen zum Einsatz gelangt, wurde die bezahlte NoVa in Höhe von 5.432,79 € rückvergütet…
…vom 9. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer der Jahre 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. war im Prüfungszeitraum 2005 bis 2007 im Gastgewerbe, in Form einer "Offenen (Erwerbs-)Gesellschaft" (OG), tätig. Es wurde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. pharm. Martin Daxner und Dip. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
…Bw. in Neuseeland ist grundsätzlich anzumerken, dass sich ein solcher üblicherweise dadurch kennzeichnet, dass entsprechende Prüfungen abzulegen sind. Von sogenannten Gastschülern - wie auch im anhängigen Verfahren für die Tochter der Bw. vorliegend - entfällt diese Verpflichtung. Im Übrigen ergibt sich durch Internetrecherchen (vgl. z.B. homepage…
…Mai 2010 übermittelte die im Jahr 1 geborene Bw. dem Finanzamt folgende Aufstellung der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen: Gasthof A (Rechnung 2560 vom 23.5.-27.6.09: € 1.207,50 Haus, Kosten für Appartement vom 1.7.-31.10.09: € 5.707…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe X.Y. (im Folgenden: Bw) ist Eigentümer der Gästepension "A" mit 11 Appartements. Anlässlich einer Umsatzsteuernachschau 2008 (siehe Tz. 4 des Berichtes vom 1…
…dem Hotelbetrieb L werde im Winter eine Apres-Ski Bar in unmittelbarer Nähe zum Hotel betrieben. Das Hotel sei aufgrund der Größe kein pauschalierungsfähiger Betrieb, für die Bar werde hingegen die Gaststättenpauschalierung in Anspruch genommen. Die Betriebe seien umsatzsteuerlich ein Unternehmen. Die Organisation - Einstellung Personal…