…um einen Starrdeichselanhänger/R3a, der eindeutig keine Anhänger-Arbeitsmaschine, sondern ein zur Beförderung von Gütern auf Straßen bestimmten Anhänger ist. Auch vom Hersteller wurde dieser Umstand bestätigt. Danach ist das Güllefass ein land- und fortwirtschaftlicher Anhänger mit Laderaum. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig…
…Z 22 KFG 1967 ist eine Anhänger-Arbeitsmaschine eine als Anhänger ausgebildete Arbeitsmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist. Beim mobilen Güllefass handelt es sich…
…55 EheG unter Klärung der "Verschuldensfrage" ein Unterhaltsanspruch vorhanden gewesen wäre - konkret die gegenseitigen finanziellen Ansprüche der Ehegatten und stellt daher auch der gegenseitige Unterhaltsverzicht einen wesentlichen Teil der umfassenden Regelungen der beiden Vertragspartner dar. Nach der Systematik des Vergleiches ist kein Anhaltspunkt dafür vorhanden…
…die Investitinszuwachsprämie in weiterer Folge auf die Geltendmachung der Afa verzichten sollte. Schließlich hat das Finanzamt keine Prüfungshandlungen gesetzt, sondern sich auf die pauschale Beurteilung der Vollständigekit des Anlageverzeichnisses beschränkt. Im Antragsjahr wählte der Bw. eine Gewinnermittlungsart, bei der die Investitionszuwachsprämie nicht pauschal abgegolten ist…
…somit ausschließlich der Bw. alleine und nicht etwa auch dessen Gattin. Es läge sohin keine Mitunternehmerschaft (GbR) vor. Aktenkundig ist ferner eine Gutschrift vom 16.03.2005 (in Abl.) in Höhe von € 3.621,--. Mit dieser wurde über die vom Bw. als Maschinendienstleister erbrachten…
…Abgabenfestsetzung komme nicht in Betracht, nunmehr einheitlich vom VwGH vertreten werden dürfte. Da mit Ergehen der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 31. Mai 2011, GZ. ZRV/0222-Z3K/08, keine Beschwerde mehr anhängig ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 14. Juni 2011
…dass die Güllefässer nicht gänzlich voll gewesen wären. Außerdem wäre es zu diesem Zeitpunkt (Anm. 12. Oktober 2006) durchaus möglich gewesen noch eine Gründecke anzulegen, wofür aber im Hinblick auf das Gespräch mit dem Kontrollorgan kein Anlass gesehen wurde. In der Folge ersuchte das Zollamt…
…1 Z. 7 ErbStG ist, dass sowohl bei der vormaligen Zuwendung als auch bei Rückfall des Vermögens eine unentgeltliche Zuwendung - entweder zur Gänze oder zumindest teilweise - vorliegt. Die vormalige Zuwendung vom 10. Dezember 2003 war keine unentgeltliche, sondern eine zur Gänze entgeltliche Zuwendung. In der…
…1 Z. 7 ErbStG ist, dass sowohl bei der vormaligen Zuwendung als auch bei Rückfall des Vermögens eine unentgeltliche Zuwendung - entweder zur Gänze oder zumindest teilweise - vorliegt. Die vormalige Zuwendung vom 10. Dezember 2003 war keine unentgeltliche, sondern eine zur Gänze entgeltliche Zuwendung. In der…
…bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt (vgl. VwGH 27.5.1999…
…gemäß Anhang III Z 3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z 3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z.3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…Sohn habe gegenüber dem Kontrollorgan überhaupt keine Mengenangaben getätigt. Nachdem das Kontrollorgan aber unbestrittenermaßen mit dem Sohn des Bf. gesprochen hat, ist es nicht sehr glaubwürdig, dass das Kontrollorgan den Sohn als Traktorfahrer nicht nach der Anzahl der ausgebrachten Güllefässer befragt und eine entsprechende Auskunft…
…gemäß Anhang III Z.3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z.3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z 3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…