Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß…
…Die dagegen eingebrachte Berufung begründete der Bw. zunächst lediglich damit, dass "sowohl Juli als auch August in jedem Jahr 31 Tage haben" würden und daher keine Fristverletzung vorliege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Dezember 2011 als unbegründet ab. Die "Berufungsfrist" (gemeint…
…um ein erstmaliges Versäumnis der Bw. gehandelt; auch in den Vorjahren 2005 und 2004 seien derartige Fristverletzungen vorgekommen. Auch für das Veranlagungsjahr 2007 habe bereits wieder eine Erinnerung bezüglich der nicht eingereichten Jahreserklärungen erfolgen müssen. In der Eingabe vom 6. November 2008 (Berufung gegen den…
…ersucht, die äußerst schwierigen betrieblichen Begleitumstände des Bf. sowie seiner Frau und Familie zu berücksichtigen (im Jänner 2007 sei ein Konkurs abgewiesen worden). Allein dadurch komme es leider immer wieder zu Versäumnissen und Fristverletzungen. Es sei dies alles nicht in der Absicht des Bf. gelegen…
…durch die Bewilligung der mit 10. Dezember 2009 beantragten Fristverlängerung bis 18. Dezember 2009 keine Fristverletzung begangen zu haben, scheine für ihn das Bewusstsein seines Verstoßes gegen seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen in den Hintergrund getreten zu sein. Sein Verschulden sei daher im Lichte des gegen ihn…
…ein minderer Verschuldensgrad vor. Diesen Ausführungen ist wie folgt abweisend zu entgegnen: 8. Gegenständlich liegt insgesamt nicht eine einmalige oder nur ausnahmsweise Säumnis bzw. Fristverletzung vor, sondern eine traditionell wiederholte. Gegenständlich ist nicht die Wahrung von Fristen sondern umgekehrt die Verletzung von Fristen der Normalfall…
…8. Jänner 2008 und im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 17. April 2004 der steuerlichen Vertretung die Verfehlungen des ehemaligen Geschäftsführers der Bw. die Ursache für die Fristverletzung seien. Die Bw. habe erst nach mehreren Telefonaten mit der steuerlichen Vertretung im März 2007 erfahren…
…Verschulden eingestuft, denn bei jedem rechts- und geschäftsfähigen Steuerpflichtigen werde vermutet, dass er nach seinen persönlichen Fähigkeiten die im Verkehr mit der Abgabenbehörde für die Einhaltung von Fristen und Terminen erforderliche Sorgfalt besitze und daher jede objektive Fristverletzung grob schuldhaft verursacht habe. Die Anwendung von §…
…zur Post gegeben, welchem der Fragebogen Verf 16 sowie der entsprechende Regelbesteuerungsantrag in Kopie beigelegt wurde. Für die berufungswerbende Gesellschaft sei daher die Kenntnis über die von der Abgabenbehörde behauptete Fristverletzung erst mit Zustellung der Bescheide vom 7. April 2005 am 13. April 2005 objektiv…
…Verschulden eingestuft, denn bei jedem rechts- und geschäftsfähigen Steuerpflichtigen werde vermutet, dass er nach seinen persönlichen Fähigkeiten die im Verkehr mit der Abgabenbehörde für die Einhaltung von Fristen und Terminen erforderliche Sorgfalt besitze und daher jede objektive Fristverletzung grob schuldhaft verursacht habe. Die Anwendung von §…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn F.B., vertreten durch Dr. Gerhard Rößler, Rechtsanwalt KEG, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße 1, vom 24. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 24. Jänner 2005 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Kommerzialrat Friedrich Nagl und Kammerrätin Ingrid Brunner über die Berufungen der mittlerweile verstorbenen Bw, seinerzeit vertreten durch Dr. Walter Kossarz, Rechtsanwalt, 3500 Krems an…
Gemäß § 170 Abs. 1 FinStrG berichtigte Berufungsentscheidung [berichtigter Textteil in kursiver Schrift] Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. A B (ehemaliger Inhaber des Einzelunternehmens XYZ Ing. A B), X-Straße, vertreten durch Hoffmann & Kammerstetter Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH (vormals Hoffmann & Dipl. Vw. Urlasberger WirtschaftstreuhandgmbH), 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 83a, vom 17. Februar 2003…