…und allenfalls mit einer Bestrafung rechnen müsse, sei nicht ausreichend, die vom FinStrG beschriebene Fluchtgefahr zu begründen. Es solle daher der angefochtene Bescheid über die Anwendung gelinderer Mittel aufgehoben und dem Beschwerdeführer Reisepass und Flugscheine wiederum ausgefolgt werden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 86 Abs…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…2 Die rechtzeitig eingebrachte Berufung hat aufschiebende Wirkung, ausgenommen in den Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 wegen Fluchtgefahr verhängten Haft. Gemäß § 160 Abs. 2 FinStrG ist über Beschwerden ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Gemäß § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren…
…Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. Abs…
…185 FinStrG mit € 363,00 bemessen. Mit ihrer Strafberufung wird die Beschuldigte auf die Strafneubemessung verwiesen. Auf die ausgesprochene Strafe ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG die im vorangegangenen gerichtlichen Finanzstrafverfahren wegen Fluchtgefahr verhängte Untersuchungshaft vom 26. Juli 2000, 16.07 Uhr bis 27…
…hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr besteht. Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann auf Antrag des Bestraften die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe…
…Eben so wenig kommt es aber auch darauf an, wie der Bw ausführte, dass keine Auswanderungsabsicht oder Fluchtgefahr bestehe, der Bw Vermögen verschleiert oder verschoben hat, da bereits aus den oben angeführten Umstand des Verdachtes eines Finanzstrafverfahrens (einschließlich Buchführungsmängeln) im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Verhältnissen…
…Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. Abs…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. Abs…
…wurde dies verweigert. Es wird hiermit ausdrücklich festgehalten, dass weder Fluchtgefahr noch sonst irgendein Grund bestand, warum Herr Name4 und Herr C als langjährige Gesellschafter und Geschäftsführer der X am nächsten Tag nicht am Finanzamt Tulln erscheinen sollten. Aus diesen Umständen heraus sind die widersprüchlichen…
…Anschluss an die Einvernahme wurde die Anordnung der anschließenden neuerlichen Hausdurchsuchung übergeben und über M.S. wegen Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr die Untersuchungshaft ausgesprochen. Die Auswertung der neuerlich beschlagnahmten Unterlagen bei der Hausdurchsuchung ergab, dass Tatbegehung nach wie vor aufrecht ist. Die vorgefundenen Belege bzw…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr besteht. Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann auf Antrag des Bestraften die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…zugetroffen haben. Der Bestrafte ist, abgesehen von den Fällen einer Fluchtgefahr, dabei aufzufordern, die Strafe bei sonstiger Vorführung unverzüglich anzutreten. Im Ergebnis ist daher - den hier nicht vorliegenden Fall eines Strafvollzuges bei Fluchtgefahr einmal ausgeblendet - festzuhalten, dass im Finanzstrafgesetz lediglich zur Verständigung des Bestraften, wonach…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…sowie von der Unterstützung durch seinen Vater, einen praktischen Arzt. Mit Bescheid vom 20.6.2002 wurde über den Bw. aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr die verwaltungsbehördliche Untersuchungshaft verhängt. Sie dauerte bis zum 25.6.2002, 13.15 Uhr. Am selben Tag wurde mit Bescheid…
…Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens wurden gemäß § 185 FinStrG mit € 363,00 bemessen. Auf die ausgesprochene Strafe wurde gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG die im vorangegangenen gerichtlichen Finanzstrafverfahren wegen Fluchtgefahr verhängte Untersuchungshaft vom 26. Juli 2000, 16.07 Uhr bis 27. Juli 2000…
…hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr besteht. Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann auf Antrag des Bestraften die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe…