…im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs gehabt hätte, wurde daher nicht erbracht. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war, um eine günstigere zolltarifarische Einreihung der Enten zu…
…im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs gehabt hätte, wurde daher nicht erbracht. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war, um eine günstigere zolltarifarische Einreihung der Enten zu…
…im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs gehabt hätte, wurde daher nicht erbracht. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war, um eine günstigere zolltarifarische Einreihung der Enten zu…
… nach Kochprobe: ohne Abweichung", lassen keinen Rückschluss auf das behauptete Auspinseln der Bauchhöhle zu. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war, um eine günstigere zolltarifarische Einreihung der Enten…
…im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs gehabt hätte, wurde daher nicht erbracht. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war, um eine günstigere zolltarifarische Einreihung der Enten zu…
…zu. Zum anderen wäre diese Würzung im Hinblick auf das vor der Zubereitung empfohlene Abwaschen in wirtschaftlicher Hinsicht gänzlich sinnlos gewesen. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war…
…zu. Zum anderen wäre diese Würzung im Hinblick auf das vor der Zubereitung empfohlene Abwaschen in wirtschaftlicher Hinsicht gänzlich sinnlos gewesen. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war…
…zu. Zum anderen wäre diese Würzung im Hinblick auf das vor der Zubereitung empfohlene Abwaschen in wirtschaftlicher Hinsicht gänzlich sinnlos gewesen. Angesichts dieser Umstände ist offenkundig, dass die Würzung nicht der Fleischzubereitung im Sinne des Kapitels 16 des Zolltarifs diente, sondern nur vorgenommen worden war…
Unter den Punkten 2 bis 4 PB regte der Unabhängige Finanzsenat betreffend die in Tz 1 PB angeführten Buchführungsmängel die Abgabe einer Erklärung, aus welchen Gründen der seit 1. Jänner 2001 bestehenden Verpflichtung gemäß §§ 131 Abs. 3 BAO und § 132 Abs. 3 BAO (Grundaufzeichnungen über…