…gemäß § 161 FinStrG nachfolgender Sachverhalt: Dem für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr wurde im Februar 2008 im Rahmen des vom beauftragten Schriftenverfasser in Anspruch genommenen FinanzOnline-Verfahrens gemäß § 13 GrEStG 1987 iVm der FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 erfolgten Abgabenerklärung zur Erf…
…1 BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung…
…BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht…
…Abs. 3 sowie Aufträge nach § 311a Abs. 2 obliegen dem Referenten." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II Nr. 97/2006 i. d. g…
…z.B. Rückzahlungsantrag). Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) ausdrücklich nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung…
…Satz FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte…
…Abgabenbehörden zugelassen sind. Eine auf § 86a BAO gestützte Verordnung ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr…
…werden, die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen. Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des …
…5 FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Da § 85 und § 86a BAO und die auf Grund § 86a BAO ergangenen beiden erwähnten Verordnungen die…
…II 2002/395; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II 2006/97 idF BGBl. II 2006/513. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen" bezieht sich auf die Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall (Einbringung von Rechtsmitteln per E-Mail) nicht anwendbar. Aber auch auf die FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV…
…automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II 2006/97 idF BGBl. II 2009/114. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich…
…Form (Finanz Online-Verordnung 2006 [FOnV 2006], BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 114/2009). Die erstgenannte Verordnung betrifft die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher für den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auf die FOnV 2006 kann…
…idF BGBl. II 395/2002, sowie die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (Finanz Online-Verordnung 2006 [FOnV 2006], BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 513/2006; anzumerken…
…Form ( FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006 ), BGBl. II 2006/97 idF BGBl. II 2009/114. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die…
…Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen. Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl II 2006/97 idF BGBl II 2012/373) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung…
… Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II 2006/97. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher…
…Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II 2009/114). Die erstgenannte Verordnung betrifft die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auch auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht…
…automationsunterstützter Form, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 114/2009 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FonV 2006) Beide Verordnungen sehen die Einreichung von Anbringen per Email nicht vor (vgl. UFS 21.6.2007, RV/1003-W/07), die deshalb weder in den Anwendungsbereich des §…
…automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl II 2006/97 idF BGBl II 2009/114) Die erstgenannte Verordnung betrifft die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auch auf die FOnV 2006 kann die…