…kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online-System für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine mittels E-Mail eingebrachte Eingabe (im vorliegenden Fall ein als Einspruch bezeichneter Vorlageantrag) fällt damit weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs…
…weshalb es völlig gleichgültig sei, ob diese UID-Nummernabfragen über das österreichische oder das deutsche System durchgeführt werden. Geflissentlich verschweige die erkennende Behörde, dass im Jahre 2007 das Finanz-Online -System in Österreich zwar bereits existiert, aber die elektronische UID-Nummernabfrage aus technischen Gründen noch…
…die den jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Berufungen ist in Finanz-Online nicht vorgesehen. Das Finanz-Online-System ist darüber hinaus für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens nicht verwendet worden. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in…
…die den jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Devolutionsanträgen ist in Finanz-Online nicht vorgesehen. Das Finanz-Online System ist zudem für die Übermittlung des gegenständlichen Antrages auch nicht verwendet worden. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage…
…für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Die Einbringung des als Berufung bezeichneten Schriftsatzes vom 20. 5. 2007 erfolgte durch den Berufungswerber jedoch nicht im Wege des Finanz-Online-Systems, sondern sie wurde per E-Mail…
…dass die Bw. die Abgabenerklärung 2006 mittels Finanz Online eingebracht habe, wobei weder das für die Option gemäß § 10 Abs. 3 KStG vorgesehene Feld noch die dem Formular K10 entsprechende Seite im Onlinesystem ausgefüllt worden sei. Das Formular K10 sei auch nicht in Papierform beim…
…die den jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Devolutionsanträgen ist in Finanz-Online nicht vorgesehen. Das Finanz-Online System ist zudem für die Übermittlung des gegenständlichen Antrages auch nicht verwendet worden. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage…
…nicht anwendbar. Auch auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online-System für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und…
…die FOnV 2006 kann ein mit E-Mail übermitteltes Ansuchen um Fristerstreckung schon deshalb nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online System für die Übermittlung des Fristerstreckungsantrages nicht verwendet, sondern die E-Mail persönlich an den Postkorb der genannten Bediensteten übermittelt worden ist. Zusammengefasst ist…
…Person nicht sein könne, weil er nur abgabenrechtlicher Vertreter der beiden Berufungswerber (der angeblich Beteiligten) sei. Die Anmerkung der Zustellbevollmächtigung im Finanz-Online-System für die "J M und FX" am 11. März 2008 sei ohne schriftlicher Vollmacht und nur deshalb erfolgt, weil hinsichtlich dieses…
…ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung von Z geschehen. Im Regelfall seien sämtliche Einreichungen durch Z erfolgt, nur er habe ja auch die Codes für den Zugang zum Finanz Online-System gehabt. Wann und ob die Einreichungen daher tatsächlich erfolgt seien, sei S daher im Regelfall unbekannt…
…auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auch auf die FonV könne die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online-System für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet worden sei. Die mittels E-Mail eingebrachten Berufungen des Bw. gegen die Steuerbescheide 2007 …
…nicht anwendbar. Auch auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online-System für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und…
…worden. Bereits am 3. September 2007 habe der Vertreter des Bw, damit er dem Bw (als damals konsumtiven Erben) die für das Verlassenschaftsverfahren von ihm benötigten Informationen besorgen habe können, im so genannten "Finanz-Online-System" die Vollmachtsverhältnisse betreffend Akteneinsicht gemäß § 90a BAO, Steuer, Zustellung…
…86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Das Finanz-Online-System ist darüber hinaus für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens nicht verwendet worden. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in den…
…nicht anwendbar. Auf die FOnV 2002 kann die mit E-Mail übermittelte Berufung schon deshalb nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online System für die Übermittlung der Berufung nicht verwendet, sondern die E-Mail persönlich an den Postkorb der genannten Bediensteten übermittelt worden ist. Zudem…
…zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen und auf diesem Wege eingebracht werden. Die Einbringung der Berufung vom 30.4.2006 erfolgte durch die Berufungswerberin (Bw.) nicht im Wege des Finanz-Online-Systems, sondern sie…
…bei der S GesmbH & Co KG nichtselbständig beschäftigt. Einkommensteuer 2007 Mit der am 26. August 2008 im Wege des Finanz-Online elektronisch übermittelten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beantragte der Bw. unter anderem € 3.458,83 unter der Rubrik "Arbeitsmittel" (FNR 719) und €…
…werde. Die Ansicht, dass die Übermittlung im Bereich Finanz-Online keinen Fehler zulasse und daher ein Fehler nur in der Kanzleiorganisation der Steuerberatungskanzlei passieren könne, könne so nicht toleriert werden. Auch EDV-Systeme seien fehleranfällig. Aufgrund der doppelten Kontrolle sei wieder ein solcher Fehler aufgefallen…
…Namen und Anschriften der beiden pensionsauszahlenden Stellen auf der ersten Seite der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 angeführt worden. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2001 sie im System "Finanz-Online" noch kein Lohnzettel der "RfK", 9020 Klagenfurt…