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7 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3647-W/08Schätzungsbefugnis der Behörde aufgrund ungeklärter Privateinlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…17. September 2007 Rechnung getragen. Im Betriebsprüfungsbericht vom 13. September 2007 sind (was den strittigen Punkt betrifft) folgende Umstände festgehalten: Die Bw. habe eine Halle für Festveranstaltungen wie Hochzeiten und dergleichen vermietet. Diesbezügliche Mieteinnahmen seien in den Steuererklärungen erfasst. Die Einnahmen eines Imbissstandes in Wien…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 3/3

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/2455-W/08Finanzmathematische Berechnung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 3/3

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/1943-W/09Kosten für ein Appartement in einem Altenheim, die ihre Ursache nicht in einer Krankheit/Behinderung haben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG 1988 anzuerkennen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2009

…Unsere Wohnform und die zahlreichen Freizeitaktivitäten bieten dazu Gelegenheit! Aber auch Angebote, wie Kultur- und Festveranstaltungen, Ausflüge und Heurigenbesuche finden bei den BewohnerInnen großen Zuspruch. Unsere AnimatorInnen sorgen für Spaß und für den Erfolg dieser Aktivitäten. Darüber hinaus ist uns die Teilnahme der SeniorInnen am…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

…a. zahlreiche Fahrten im Nahbereich, privat veranlasste Fahrten (Ausstellungen, Ballveranstaltungen, Festveranstaltungen) sowie Fahrten in der Funktion als B- bzw. L-Obmann und Tagesdiäten für Fahrten unter 25 Km enthalten waren. Mit Bescheiden vom 7. Februar 2008 wurde der Bescheid vom 27. Juni 2007 gemäß § 299…

UFSW RV/0965-W/04Anerkennung einer Betriebsausgabe; Durchlaufender Posten; Verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007Teil 2/2

…Urkunden, Programme und dgl. ohne Entgelt veranlassen sowie die Verpflegung der Teilnehmer bzw. die jeweiligen Festveranstaltungen für die Teilnehmer ebenfalls ohne Entgelt übernehmen. Die Bw. trägt die Kosten dieser Maßnahmen selbst, ist jedoch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, zur Deckung dieser Kosten Dritte als Sponsoren zu…