…den Streitparteien Einvernehmen darüber, dass diese Berechnung für das Streitjahr 1984 mit den im Einkommensteuerbescheid 1984 enthaltenen Ansätzen ergänzt wird und wurden auch gegen die sonstigen Ansätze der Vermögensdeckungsrechnung mit Ausnahme der Frage der Lebenshaltungskosten und Erbschaftsmittel keine weiteren Einwendungen erhoben. Darnach ergäbe eine Gegenüberstellung…
…18 bis 27 und betreffend Einkommensteuer auf Tz 30 bis 48 des Prüferberichtes Bezug genommen wird. Die dort weiterführenden Verweise (zB. iZm Vermögenszuwachs Tz 14 bis 16 des Berichtes) umreißen jene Sachverhaltselemente, die iSd § 303 Abs. 4 BAO neu hervorgekommen, im früheren Verfahren aber nicht…
…im Vergleich zu einem Pensionisten, der in Höhe des Richtsatzes einen Pensionsanspruch erworben hat, mit weiteren Einkünften. Ausgleichszulagen sind daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 steuerpflichtiger Arbeitslohn. Da für eine mit Ausgleichszulage auf den Richtsatz angehobene Pension aufgrund des Tarifs die Einkommensteuer…
…1988 wird für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 Abs. 2 EStG 1988 die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitelertragsteuer) Gemäß § 95 Abs. 1 iVm § 95 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Kapitalerträge der Empfänger der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete, im gegenständlichen Fall die Bw…
…Firma Arbeitgeber1 den im Bescheid angeführten Betrag hätte überweisen sollen. Tatsächlich habe sie diesen Betrag aber von der IAF-Service GmbH erhalten. Der Teilbetrag der Überweisung der IAF-Service GmbH, der auf das Jahr 2004 entfällt, sei bereits im Jahr 2004 als Einkommen angeführt und…
…1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der im strafrelevanten Zeitraum geltenden Fassung dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer). Im Falle von Gewinnausschüttungen, auch bei verdeckten (weil beispielsweise Erlösteile einer Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter ohne Aufnahme ins steuerliche Rechenwerk gleich wieder für eigene private Zwecke beiseitegeschafft…
…in dem das Wirtschaftsgut hingegeben wird (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar zu § 6 Tz. 54). In unserem Fall demnach der 1. 1. 1997. Zusammenfassung: Die SKG mit ihrer Komplementärin SGmbH. hat seit ihrer Gründung im Jahr 1980 bis incl. 1997 insgesamt sechs Änderungen der Zusammensetzung ihrer Kommanditisten…
…der Kontrollrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 anzusetzende Einkünfte | 310,01 | Pauschbetrag für Werbungskosten | -132,00 | | 15.875,93 Im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 vom 23. März 2009 (AS 5ff) setzte das FA die Einkünfte des Bw. mit gesamt €…
…der Bw. irrtümlich vergessen, den Kirchenbeitrag 2008 in Höhe von 350,16 € in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Der Berufung beigeschlossen war eine Vergleichsberechnung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das bescheiderlassende Finanzamt ersuchte das Betriebsfinanzamt des ehemaligen Arbeitgebers um Überprüfung des Lohnzettels. Das Betriebsfinanzamt stellte Fehler fest, die…
…Berufungsvorentscheidung brachte die Bw einen Vorlageantrag ein. In ihm ergänzte sie ihr Berufungsvorbringen wie folgt: Die im Zuge der Betriebsprüfung vorgenommenen und der Höhe nach nicht strittigen Erhöhungen von diversen Privatanteilen beträfen nicht die Einkommensermittlung der GmbH, sondern jene der Personengesellschaft. Die Annahme des Finanzamtes…
…und zwar im Sinne einer Gleichbehandlung durch eine weitergehende Anerkenntnis von gezahlten Unterhaltsleistungen herstelle. In der Anlage wurde der (zusamengefasste ) Leitsatz des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes 14.992/1997 angeschlossen. Aus diesem ergibt sich: "Leitsatz Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 wegen Widerspruchs…
…1969, B 298/68). Dem im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatz der Periodengewinnabgrenzung entspricht es, dass die Berichtigung einer unrichtigen Bilanz niemals durch eine periodenfremde Nacherfassung eines Betriebsvorfalles (wie es im Handelsrecht geschieht) erfolgt, sondern nur durch eine Berichtigung der fehlerhaften Bilanz selbst (VwGH 27.5.1987…
…Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die S-GmbH (im Folgenden mit Bw. bezeichnet) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Feber 19xx gegründet und mit 20. März…
…des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) reichte für 2008 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ein. Der Bw. war für insgesamt…
…2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte im Streitjahr neben…
Es waren daher im Jahren 1996 bei den zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Kündigung in Höhe von S 48.015,02 Werbungskosten in Höhe von S 25.401,52 in Abzug zu bringen. Die aus dem Titel des Verdienstentganges im Jahr 1996 anzusetzenden Einkünfte aus…
…geleistet, wären die späteren Pensionsbezüge nach Übersteigen des nach § 16 Abs 2 BewG ermittelten Rentenbarwertes als Renten im Sinne des § 29 Z 1 zu versteuern, da in diesem Fall die Beiträge grundsätzlich aus dem versteuerten Einkommen geleistet werden. Dementsprechend wäre es ebenfalls notwendig gewesen, zu…
…der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen hat. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurde laut Bescheidbegründung eine Schätzung gemäß § 184 BA0 durchgeführt. Dazu ist anzumerken…
…Einkommensteuer verringerte sich demnach um € 2.240,95. Jedoch die anrechenbare Lohnsteuer verminderte sich durch den Wegfall des Bezugszeitraumes von Mai bis Juli 2007 inklusive Sonderzahlungen um € 2.403,04. Damit verminderte sich die anrechenbare Lohnsteuer in der Berufungsvorentscheidung im Vergleich zur Einkommensteuer…
…| 1.000,39 | Steuerpflichtige Bezüge (245) | 4.441,34 | SV-Beiträge sonstige Bezüge (225) | 156,25 Diese Bezüge hat das Finanzamt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid 2006 angesetzt. In der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw ein…