…Karenz in Belgien keinerlei Ansprüche aus. Ihr Ehemann sei zwar in Belgien erwerbstätig jedoch nicht für einen belgischen Arbeitgeber sondern für die EUROCONTROL, eine internationale Behörde. Beamte der EUROCONTROL hätten keinerlei Ansprüche auf Familienleistungen von Seiten der belgischen Behörden. Im königlichen Erlass vom 2. 8…
…nach Art 11 Abs 3 lit e Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sei der Wohnmitgliedsstaat für Familienleistungen zuständig ist unzutreffend, weil diese Regelung unter dem Vorbehalt anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden ist und nach Art 67 der Verordnung für Rentner der die Rente gewährende…
…verwiesen und ausgeführt, dass durch den Tod des leiblichen Vaters der Kinder und durch den Bezug der deutschen Rente durch die Bw. Deutschland vorrangig zur Zahlung der Familienleistungen für die Kinder verpflichtet sei. Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung und führte aus, dass der leibliche…
…Hinterbliebenen. Die Verordnung Nr. 883/2004 gilt nach ihrem Art. 3 ("Sachlicher Geltungsbereich") Abs. 1 Buchstabe j auch für die Familienleistungen. Gemäß Art. 4 ("Gleichbehandlung") der Verordnung Nr. 883/2004 haben - sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist - Personen, für die diese Verordnung gilt…
…Finanzsenates: " 1) Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz Auf Grund eines von Ihnen gestellten Antrages auf Gewährung der österreichischen Familienleistungen für ihre drei mit Ihnen in Österreich im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern wurde Ihnen unter anderem im Zeitraum Dezember 2010 bis Jänner 2012 die Familienbeihilfe…
…der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt (vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang VI) für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familiengehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Eine vergleichbare Regelung enthält Art…
…Vorlageantrag führte der Bw. aus, dass es unrichtig sei, dass die Ehegattin des Bw. im Zeitraum 2008 keinen Antrag auf Familienleistung gestellt habe, überdies habe das polnische Gemeindezentrum für Sozialhilfe bestätigt, dass in der Zeit vom 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2008 keine Familienbeihilfe…
…T., geb. am 1990, Wo., geb. am 1992 und J., geb. 2003, und stellte im Jänner 2008 einen Antrag auf Weitergewährung der Familienleistungen. Die Bw. ist verheiratet. Das Ehepaar besitzt die polnische Staatsbürgerschaft. Die Bw. und die drei Kinder wohnen in Österreich. T. und Wo…
…von Juni 2010 (angefragter Zeitpunkt) bis "heute" eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat (oder sich in gleichgestellten Verhältnissen befunden hat). Für den Zeitraum 1.7.2010 bis 31.12.2012 wurde zudem der Bezug der dortigen Familienleistungen bestätigt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs…
…2011 von der Regionaly Osrodek, Polityki Spolecznej w Krakowie, Krakow bestätigt worden ist, dass polnische Familienleistungen für die in Polen lebenden Kinder S und F erbracht wurden. In der Folge wurde dem Bw. mittels Ersuchen um Ergänzung vom 24. August 2011 vorgehalten, dass eine Urkunde…
…zum 16. Jänner 2012 eine berufliche Tätigkeit ausübte und im Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis zum 6. März 2012 keinen Antrag auf Gewährung von Familienleistungen stellte. In der mit am 8. Juni 2012 rechtzeitig beim Finanzamt eingebrachten Berufung gegen den o. a. Abweisungsbescheid beantragte…
…das Finanzamt aus, dass erst mit Beginn der Tätigkeit in Österreich ein Anwendungsfall der bezughabenden EU-Verordnung ausgelöst werde. Nach Artikel 10a lit. d + Anhang 8 DVO 574/72 seien die Familienleistungen von jenen Staaten, mit denen ein Bezugszeitraum festgelegt worden sei, auf Grund der…
…in MS gezahlt werde und das Kindergeld in MS beantragt werde. Die Tochter verbleibe an der alten Wohnadresse in Österreich. Die Bw. stellte in Ms einen Antrag auf Gewährung der Familienleistungen für die Tochter, dieser Antrag wurde von der m. Behörden mit Schreiben vom 20…
…Festzuhalten ist im weiteren, dass für die oben genannten Kinder daher ab Februar 2005 kein Anspruch auf Kindergeld in Deutschland besteht und, dass für die Kinder auch nach italienischem Recht kein Anspruch auf eine der Familienbeihilfe gleichartige Familienleistung besteht. ... 5. Gemäß § 2 Abs 1 FamLAG…
…ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich haben, schließen die Ansprüche des Ehegatten der Bw auf Familienleistungen in Polen einen österreichischen Familienbeihilfenanspruch aus. Eine Person besitzt die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur…
…ii der VO 1408/71 regelmäßige Geldleistungen, die ausschließlich nach Maßgabe der Zahl und gegebenenfalls des Alters von Familienangehörigen gewährt werden. Die Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 ist zweifelsfrei eine Familienleistung iSd Art. 1 Buchstabe u sublit. i der VO 1408/71. Familienangehöriger ist…
…Wohnort) in einem Mitgliedstaat und übt nur dort eine Beschäftigung aus, so gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. Wenn nach diesen innerstaatlichen Vorschriften unter gewissen Voraussetzungen kein Anspruch auf Familienleistungen besteht, (weil z.B. Einkommensobergrenzen überschritten werden oder nicht jede Form der Ausübung einer Beschäftigung…
…Wohnort) in einem Mitgliedstaat und übt nur dort eine Beschäftigung aus, so gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. Wenn nach diesen innerstaatlichen Vorschriften unter gewissen Voraussetzungen kein Anspruch auf Familienleistungen besteht, (weil z.B. Einkommensobergrenzen überschritten werden oder nicht jede Form der Ausübung einer Beschäftigung…
…noch aus den Einnahmen aus der Lohn- bzw. Einkommensteuer einen Kinderabsetzbetrag (gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988), sohin keinerlei Familienleistung, erhält, erhält ein vergleichbarer Dienstnehmer, dessen Kinder sich im Inland aufhalten, sowohl die Familienbeihilfe, als auch den Kinderabsetzbetrag. Ob diese unterschiedliche Behandlung von dem Einkommensteuergesetz…
…noch aus den Einnahmen aus der Lohn- bzw. Einkommensteuer einen Kinderabsetzbetrag (gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988), sohin keinerlei Familienleistung, erhält, erhält ein vergleichbarer Dienstnehmer, dessen Kinder sich im Inland aufhalten, sowohl die Familienbeihilfe, als auch den Kinderabsetzbetrag. Ob diese unterschiedliche Behandlung von dem Einkommensteuergesetz…