…Dr. Norbert Wess, LLM, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 20/2, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 7. August 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg, vertreten durch OR Mag…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstr. 46 A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben in der Tatbegehungsform der Beitragstäterin gemäß § 36 Abs. 1 und § 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
… 23 Abs. 1 bis 3 leg. cit. die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt für die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 10.204,31. Gemäß § 21 Abs.3 FinStrG ist jedoch dann, wenn jemand, der bereits wegen Finanzvergehen…
…März 2010 begonnen und am 12. März 2010 geendet hat, verwendet und dadurch als unmittelbarer Täter die objektiven Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG verwirklicht. Der Maßstab der objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt richtet sich nicht nach einem allgemein besonnenen und…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid (Verwarnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…whft. yyy, vertreten durch RA, zzz, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2008, Zl…
…Verdachtes der Begehung des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 FinStrG durch die Bf. eingeleitet. Die Erledigung enthielt auch eine Rechtsmittelbelehrung und eine mangelhafte Begründung. Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens berührt die rechtlichen…
…254 ZK-DVO der Zollbehörde gegenüber offen gelegt hat. Sie hat hiedurch fahrlässige Verkürzungen an Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen, weshalb über sie nach § 36 Abs. 3 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 350,-- (in Worten: Euro dreihundertfünfzig…
…durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwälte, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 17. November 2009 gegen das Erkenntnis des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt…
…Rechtsanwälte-Partnerschaft, 1010 Wien, Tuchlauben 4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. Mai 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch…
…nach § 36 Abs.2 FinStrG (= fahrlässig Verkürzung von Eingangsabgaben) begangen zu haben. Das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat diesbezüglich gem. § 25 Abs.1 FinStrG von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Verwarnung ausgesprochen: Das Finanzvergehen sei auf Grund des Untersuchungsergebnisses erwiesen…
…Nach Meinung der Bf. sei auch das Unterbleiben finanzstrafrechtlicher Ermittlungen des Zollamtes zu § 36 FinStrG (fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) ein Hinweis darauf, dass das Zollamt das Vorliegen einer Fahrlässigkeit selbst nicht annimmt. Im Laufe des Rechtsmittelverfahrens erging am 14.2.2007 gemäß § 279 Abs.2…
…Nach Meinung der Bf. sei auch das Unterbleiben finanzstrafrechtlicher Ermittlungen des Zollamtes zu § 36 FinStrG (fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) ein Hinweis darauf, dass das Zollamt das Vorliegen einer Fahrlässigkeit selbst nicht annimmt. Im Laufe des Rechtsmittelverfahrens erging am 14.2.2007 gemäß § 279 Abs.2…
…noch in einem Verfahren betreffend Erstellung von Präferenznachweisen unrichtige Angaben gemacht oder sonst in anderer Weise an solchem mitgewirkt. Sein Handeln wäre allenfalls unter das Tatbild des § 35 Abs. 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben) bzw. § 36 Abs. 2 FinStrG (fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) zu subsumieren…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., ADr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Verwarnung…
…am Datum, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otmar Schimana, 6500 Landeck, Urichstr. 6, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben als Beitragstäterin gemäß § 36 Abs. 2 iVm. § 11 3. Fall des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 17. Oktober 2012 gegen das Erkenntnis…