…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg, vertreten durch OR Mag…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…der C-AG, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Linz fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Kapitalertragsteuern in Höhe von ATS 100.000,00 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren…
…Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstr. 46 A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben in der Tatbegehungsform der Beitragstäterin gemäß § 36 Abs. 1 und § 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
…Dr. Norbert Wess, LLM, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 20/2, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 7. August 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt aus China importierte Pannenwesten aus Polyester im Wert von € 149.191,49 falsch tarifierte. Er hat hiedurch Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 FinStrG begangen. Es wird daher über ihn gemäß § 36 Abs…
…März 2010 begonnen und am 12. März 2010 geendet hat, verwendet und dadurch als unmittelbarer Täter die objektiven Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG verwirklicht. Der Maßstab der objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt richtet sich nicht nach einem allgemein besonnenen und…
…von € 1.000,00 hinsichtlich eines im Zweifel entsprechend reduzierten Anteiles an (infolge der niedrigen Zinshöhe bei Rückabwicklungen) unüblichen Zinsvorauszahlungen wegen fahrlässiger Verkürzung einer Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2000 in Höhe von geschätzten € 9.000,00 in Aussicht gestellt wurde. Im Zuge einer…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid (Verwarnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…whft. yyy, vertreten durch RA, zzz, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2008, Zl…
…Verfügung gestandenen zwei Rechnungen mit hinsichtlich des Rechnungspreises unterschiedlichen Angaben nicht aufgeklärt oder wenigstens diesen Umstand durch Abgabe einer unvollständigen Warenanmeldung iSd. Art. 254 ZK-DVO der Zollbehörde gegenüber offen gelegt hat. Sie hat hiedurch fahrlässige Verkürzungen an Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen…
…der StrNr 1 anhängige Strafverfahren wegen des Verdachtes, CE habe fahrlässig als Verantwortlicher der Fa. S GmbH unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2006 in Höhe von 11.712,96 €, an Lohnsteuer für November 2006 in Höhe…
…Verdachtes der Begehung des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 FinStrG durch die Bf. eingeleitet. Die Erledigung enthielt auch eine Rechtsmittelbelehrung und eine mangelhafte Begründung. Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens berührt die rechtlichen…
…Rechtsanwälte-Partnerschaft, 1010 Wien, Tuchlauben 4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. Mai 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch…
…Warenempfängerin), fahrlässig durch eine zu niedrige Wertangabe -anstatt USD 235,00 wurde USD 35,00 angegeben- eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 52,46 (davon € 16,39 an Zoll und € 36,07 an Einfuhrumsatzsteuer) bewirkt und dadurch das Finanzvergehen nach § 36…
…betreffend die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2005 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von jeweils € 1.500,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch betreffend die Fakten zu Pkt. I.1.a) fahrlässige Abgabenverkürzungen nach …
…Bezug auf die Anschuldigung einer schuldhaften Verkürzung an Kapitalertragsteuer 2000 bis 2005 in der aus dem Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe vorzugehen. Anders verhält es sich mit der vom Bw. erstinstanzlich und auch im schriftlichen Berufungsvorbringen eingestandenen fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004…
…bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben in angeführter Höhe zu niedrig festgesetzt worden waren, I.A.2. 2005 fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2003 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 929,49 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen…