…eine (fiktive) Veräußerung im Inland maßgeblich sei, zumal der Steuertatbestand im Inland verwirklicht werde. Zur Schätzung des fiktiven Veräußerungserlöses werden nach herrschender Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen als Grundlage für die Bestimmung des gemeinen Wertes herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen dem…
…die Bw ihre Rechtsansicht und stellte abermals ihre Berechnung des Malus dar. Nach erfolgter Vorlage der Berufung an den UFS versuchte dieser (aufgrund der tatsächlich fehlenden Eurotax-Notierungen des gegenständlichen Fahrzeuges) im Wege einer Internet-Recherche den Neupreis und die weitere Wertentwicklung des Fahrzeuges festzustellen…
…im Wert der im Inland zugelassenen Gebrauchtfahrzeuge bereits enthalten ist (Randnr. 79). Zur Schätzung des fiktiven Veräußerungserlöses werden nach herrschender Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen als Grundlage für die Bestimmung des gemeinen Wertes herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis…
…vom 2. Oktober 1996 eine Normverbrauchsabgabe in Höhe von 7.668 S fest. Als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung diente ein nach Eurotax-Notierungen ermittelter Wert von 71.000 S. Unter Anwendung eines Steuersatzes von 9% errechnete sich eine Normverbrauchs-Grundabgabe von 6.390 S. Als…
…vom 2. Oktober 1996 eine Normverbrauchsabgabe in Höhe von 31.416 S fest. Als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung diente ein nach Eurotax-Notierungen ermittelter Wert von 187.000 S. Unter Anwendung eines Steuersatzes von 14% errechnete sich eine Normverbrauchs-Grundabgabe von 26.180 S. Als…
…lt. Rechnung. Da bei der NoVA-Berechnung der tatsächliche Wert des Fahrzeuges heranzuziehen ist, erfolgte eine Festsetzung mit neuer BM-Grundlage. Eine Eurotax-Notierung (außer Neupreis) für oa. Kfz liegt nicht vor und war auch von einem inländischen Audi-Händler nicht zu erfahren bzw. zu…
…entspreche, daher zugelassen werden könne und kein Schrottfahrzeug vorliegen würde. Bei einem "Günstigkeitsvergleich als Ermessensentscheidung" werde der gemeine Wert laut Eurotax-Notierung in Höhe von € 6.849 (abzüglich fiktiver Umsatzsteuer) herangezogen (Bemessungsgrundlage: € 5.707, NoVA: € 958,78). Mit Schreiben vom 12. Dezember…
…in der Regel jenem Preis, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an einen inländischen Abnehmer zu erzielen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat die nach der Verwaltungspraxis unter Heranziehung des Mittelwertes der Eurotax-Notierungen ermittelten Bemessungsgrundlagen der Normverbrauchsabgabe als gemeinschaftsrechtlich (u.a. iSd EuGH-Urteiles vom 29…
…wert- und verbrauchsabhängigen NoVA gemäß § 5 und § 6 NoVAG 1991 hat der VwGH die nach der Verwaltungspraxis unter Heranziehung des Mittelwerts der Eurotax-Notierungen ermittelten Bemessungsgrundlagen als gemeinschaftsrechtlich zulässig erachtet (vgl. NoVAR Rz 412 unter Hinweis auf VwGH 25.05.2004, 2004/15/0061). Auch…
…folgende Werte (in €): | Listenpreis | | 140.767,00 | Sonderausstattung | | 3.635,00 | Notierung Ankauf Eurotax-Datenträger 08/2007 | | 27.840,00 | Jahressprung 1996/1995 Monatssprung | 2.286,00 191,00 | | Zulassungsbedingte Abwertung…
…gemeine Wert sei dabei nach § 10 BewG zu ermitteln und orientiere sich an der jeweiligen Handelsstufe des Steuerschuldners. Es liege keine Eurotax-Notierung vor. Im Übrigen bestehe Einigkeit darüber, dass sich der vorliegende Kaufpreis keinesfalls unter dem gemeinen Wert im Sinne des § 10 BewG bewege…
…sei nach der EuGH-Judikatur der Wertverlust des Fahrzeuges. Bei Anwendung des § 6a NoVAG sei eine Vergleichsrechnung (Gegenüberstellung Eurotax-Neupreis und aktueller Fahrzeug-Wert) anzustellen; liege keine Eurotax-Notierung vor, könne der tatsächliche Kaufpreis herangezogen werden. Ausgehend vom Neupreis netto € 59.273,70 und…
…Wirtschaftsgutes, den es als objektiven Wert zu bestimmen gilt. Zur Schätzung des fiktiven Einzelveräußerungspreises werden nach der Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen als Grundlage für die Bestimmung des gemeinen Wertes herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei derMittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis…
…bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (§ 10 BewG 1955). Der Vergleich mit den inländischen Eurotaxnotierungen (Eurotax-Mittelwert) ist auf Nettobasis vorzunehmen, da (auch) bei einer inländischen Lieferung das (Netto-)Entgelt im Sinne des UStG 1994 NoVA-Bemessungsgrundlage ist. Soweit im Kaufpreis eine ausländische Umsatzsteuerkomponente enthalten…
…Entrichtung der Normverbrauchsabgabe wiederholt vom Finanzamt mitgeteilt wurden. Es wäre daher an ihm gelegen seiner Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe nachzukommen. Zur Ermittlung des gemeinen Wertes für Gebrauchtfahrzeuge werden nach der Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen…
… 6a NoVAG 1991 in gemeinschaftskonformer Interpretation eine Vergleichsrechnung konzipiert, die den Wertverlust grundsätzlich durch das Verhältnis zwischen dem (Eurotax-)Neupreis und der aktuellen (Eurotax-)Notierung herstellt. Die Malus-Beträge sind im Rahmen dieser Berechnung im Verhältnis der tatsächlichen Werte der Kraftfahrzeuge im Zeitpunkt des Imports…
…Heranziehung des Mittelwertes der Eurotax-Notierungen ermittelt. Diese Methode hat der Verwaltungsgerichtshof als gemeinschaftsrechtlich zulässig erachtet (VwGH 25.5.2004, 2004/15/0061). Da trotz Aufforderung der Kaufvertrag des Fahrzeuges nicht vorgelegt wurde, war die Bemessungsgrundlage entsprechend obiger Ausführung anhand der Eurotax-Notierung zu ermitteln.…
…Heranziehung des Mittelwertes der Eurotax-Notierungen ermittelt. Diese Methode hat der Verwaltungsgerichtshof als gemeinschaftsrechtlich zulässig erachtet (VwGH 25.5.2004, 2004/15/0061). Da trotz Aufforderung der Kaufvertrag des Fahrzeuges nicht vorgelegt wurde, war die Bemessungsgrundlage entsprechend obiger Ausführung anhand der Eurotax-Notierung zu ermitteln.…
…aus der die Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe ersichtlich wäre, vorgelegt worden seien, sei als Bemessungsgrundlage der Netto-Mittelwert auf Basis der Eurotax-Notierung herangezogen worden. Mit Schreiben vom 17. Jänner 2012 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
… 207 Abs 2 BAO fünf Jahre. Deswegen ist auch das Berufungsvorbringen gegen die späte Festsetzung der Abgabenschuld erst 24 Monate nach Zulassung unbegründet. Als Bemessungsgrundlage wurde ein Netto-Mittelwert auf Basis der Eurotax-Notierung berechnet. Für das betreffende Fahrzeug wurde auf Datenbasis August 2008 ein…