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UFSS RV/0412-S/03Rechtshilfe, ausländische Rückstandsanzeige, Vollstreckbarkeitserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…11 Abs. 1 des Vertrages vom 4.10.1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar geworden sind, eine Erklärung der zuständigen Behörde des…

UFSW RV/2128-W/09Vollstreckungsrechtshilfe zwischen Österreich und Deutschland, Anerkennung und Vollstreckbarkeitsbestätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Passau und Außenstellen/BRD ein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von rückständigen Abgaben des Berufungswerbers (Bw.) auf Grund eines Haftungsbescheides vom 13. November 2008 in Höhe von € 81.375,27 an das in Österreich zuständige Finanzamt. In Entsprechung dieses Ersuchens erklärte das Finanzamt Wien…

UFSZ3K ZRV/0031-Z3K/12Anerkennung und Erklärung der Vollstreckbarkeit eines ausländischen Vollstreckungstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2012

…c., verständigt. Am 23. Mai 2011 teilte die deutsche Zollverwaltung (Bundesstelle Vollstreckung Zoll beim Hauptzollamt Hannover) der österreichischen Zollverwaltung mit, dass die Klage des Schuldners vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg rechtskräftig abgewiesen wurde, und ersuchte um weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Der Bw. wurde hierüber mit Schreiben des…

UFSZ3K ZRV/0242-Z3K/11Anerkennung und Erklärung der Vollstreckbarkeit eines ausländischen Vollstreckungstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2011

…wurde im Wege des Bundesministeriums für Finanzen über Ersuchen der rumänischen Zollverwaltung (Directia Regionala pentru Accize si Operatiuni Vamale Timisoara, Constantin Prezan nr. 89, bl. 45 D, 300695 Timisoara) vom 22. Juni 2009, No. b., um Vollstreckung einer Forderung in Höhe von € 2.558…

UFSS RV/0775-S/11Berufung gegen Anerkennungs- und Vollstreckungsbescheid im Rechtshilfeverkehr mit der BRD, sowie Bescheid über Verfügungsverbot (Vollstreckungsbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2013

…Nr. 249/1955 iVm. § 31 Abs. 1 AVOG 2010 sind Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind und deren Unanfechtbarkeit durch die antragstellende Behörde bestätigt wurde, durch die österreichischen Finanzämter anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Dies setzt voraus, dass die Zuständigkeit…

UFSL RV/0206-L/04Rechtshilfeverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, lautet: "(1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Art. 13 ist die Zuständigkeit…

UFSF RV/0126-F/03Materielle Richtigkeit eines ausländischen Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2003

…zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…

UFSF RV/0327-F/03Materielle Richtigkeit eines ausländischen Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003

…zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…

UFSI RV/0058-I/11Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…1. 2001 wurde ohne weiteres Sachvorbringen ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Der für den Berufungsfall maßgebliche Artikel 11 des eingangs genannten Vertrages hat folgenden Wortlaut: "(1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen…

UFSI RV/0405-I/10Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, in welchem auf das Berufungsvorbringen verwiesen wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Artikel 11 des oben genannten Vertrages hat folgenden Wortlaut: "(1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind…

UFSW RV/3091-W/09Pfändungsgebühren abgeleitet vom Pfändungsbescheid, der an EG-Beitreibungsrichtlinie gebunden ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

…September 2008 richtete die Kronofogden in Stockholm/Schweden ein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr auf Grund des Artikels 7 der Richtlinie 76/308/EWG (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/44/EG) von in Höhe von SEK 337.090,00 (€ 35.974,24) rückständigen…

UFSW RV/2658-W/09Forderungspfändung ohne Vorliegen eines ausländischen Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…März 2009 richtete die T/Fein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von folgenden in Höhe von € 896.890,00 zu Steuernummer 000.0000.000 rückständigen Abgaben des Berufungswerbers (Bw.) an das in Österreich zuständige Finanzamt: | Abgabe | Betrag in € | Bescheid vom…

UFSW RV/1429-W/12Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer deutschen Rückstandsanzeige sowie Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…Dezember 2011 richtete das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln/ Deutschland ein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von rückständigen Abgaben der Berufungswerberin (Bw.) auf Grund von nachfolgenden Abgabenbescheiden in Höhe von insgesamt € 3.623.535,02 an das in Österreich zuständige Finanzamt: | Abgabe…

UFSW RV/3346-W/10Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…27 Abs. 6 des OECD-Musterabkommens 2003 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen jeder Überprüfung und Beurteilung durch die Behörden des um die Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen, weil diese Behörden an die Erklärung der…

UFSW RV/2840-W/09Forderungspfändung ohne Vorliegen eines ausländischen Exekutionstitels, Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…März 2009 richtete die T/F ein Ersuchen um Vollstreckung im Rechtshilfeverkehr von folgenden in Höhe von € 896.890,00 zu Steuernummer 510.2009.125 rückständigen Abgaben des XY an das in Österreich zuständige Finanzamt: | Abgabe | Betrag in € | Bescheid vom…

UFSI RV/0523-I/08Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2009

…der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, lautet: (1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird. Vorbehaltlich des Art…

UFSL RV/0345-L/12Formelle Voraussetzungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012

…4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955 normiert in seinem Artikel 11 betreffend Rechtshilfe bei der Vollstreckung: (1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates beizufügen, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…

UFSW RV/2302-W/09Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige/Arrestanordnung zu Sicherungszwecken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…im Ermittlungs-, Feststellungs- und Rechtsmittelverfahren, im Sicherungs- und Vollstreckungsverfahren sowie im Verwaltungsstrafverfahren einander auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Rechtshilfe zu leisten. Artikel 11: (Abs. 1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der…

UFSW RV/0150-W/04Bestritten wird die Rechtmäßigkeit einer anerkannten und für vollstreckbar erklärten Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2004

…dass Herr G. als Gesellschafter und Geschäftsführer der R-GmbH rechtzeitig die Steuererklärungen abgebe. Über die Berufung wurde erwogen: Art. 11 des oben genannten Vertrages hat folgenden Wortlaut: "(1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen…

UFSW RV/1547-W/03Bestritten wird das Vorliegen einer anerkannten und für vollstreckbar erklärten Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…Finanzverwaltung persönlich in Anspruch genommen, obwohl sie niemals persönlich Abgabenschuldnerin in Deutschland gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Art. 11 des oben genannten Vertrages hat folgenden Wortlaut: "(1) Dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar sind, ist eine Erklärung der zuständigen…