…im Freischein angegebenen Zeitraumes erloschen ist, so ist dieser binnen zwei Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des Erlöschens, zurückzugeben. Nach der Entscheidung des VwGH, 2003/17/0086, 8.9.2003, handelt § 11 Abs. 1 AlkStG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 leg. cit von einer zollrechtlichen…
…in 4020 Linz, Khevenhüllerstraße 12, vom 6. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 6. September 2011, Zl. 520000/xxx/2011, betreffend Widerruf und Erlöschen eines Alkohol-Freischeins iSd §§ 11, 12 AlkStG, gem. Art.243 Abs.2 lit.b), 245 Zollkodex iVm §…
…in dem der Freischein erloschen ist (§ 18 Abs. 1). Die Steuerschuld entsteht, ohne dass es darauf ankommt, dass Mineralöl bestimmungswidrig verwendet wird. Damit ergibt sich jedoch, dass eine rückwirkende Ausstellung von Freischeinen im Gesetz schon aus faktischen Gründen nicht vorgesehen ist. 2) Erstattung der Mineralölsteuer…
…im Zeitraum vom 8. November 2005 bis 13. Dezember 2006 eine Menge von 126,30 Liter Alkohol steuerfrei verwendet worden sei. Rechtsfolge des Erlöschens des Freischeines sei, dass der bei der Bestandsaufnahme festgestellte Alkohol bestimmungswidrig verwendet worden und die Alkoholsteuerschuld für die Bf. entstanden sei.…
…worden sei. Mit der Eintragung der Bf im Firmenbuch am 15.3.2007 und der Löschung des Einzelunternehmens der Mag.pharm.P am selben Tag sei durch die Einbringung des genannten Einzelunternehmens laut Gesellschaftsvertrag in eine Kommanditgesellschaft der Freischein vom 7.2.2005 erloschen. Der…
…den Betrieb des registrierten Empfängers entsteht die Steuerschuld, es sei denn, es ist in Form von Alkohol auf Grund eines Freischeines bezogen worden. In den Fällen von Direktlieferungen entsteht die Steuerschuld mit dem Empfang des Alkohols am Ort der Direktlieferung. Steuerschuldner ist der registrierte Empfänger…
…das "Wegbringen" entstandene Steuerschuld wird durch die allenfalls bestimmungsgemäße Abgabe, im vorliegenden Fall durch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung eines Freischeines nicht wieder zum Erlöschen gebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 14. Dezember 2005
…2005 erfolgten Umwandlung des Einzelunternehmens AZHG in eine Kommanditgesellschaft geschehen und habe bewirkt, dass der auf die Apotheke ZHG" lautende Freischein des Zollamtes Wels vom 14.9.2001, Zl. 525/00000/2001, mit Ablauf des 31.1.2005 erloschen und demnach ab 1.2.2005…
…Fa. OGmbH und des Einzelunternehmers RO zu einer Kommanditgesellschaft unter der Fa. "MagROKG " iSd Art. IV UmGrStG, und zwar unter Fortführung der Apotheke "Zum Heiligen Georg", überhaupt zum Erlöschen des in Rede stehenden Freischeins (infolge Wechsels des Inhabers des sich hierauf beziehenden Verwendungsbetriebes) geführt hat…
…noch einen weiteren Punkt betreffend den (die) Abgabenschuldner, zu dem im bisherigen Verfahren ein Mangel zu erblicken ist. Denn gemäß § 17 Abs.3 MinStG entsteht die Steuerschuld auch für den Empfänger, weil gemäß obigen Ausführungen zum Zeitpunkt der Abgabe der unversteuerten Ware der Freischein erloschen…
…oder Personenvereinigung erlösche. Dies sei im vorliegenden Fall mit der (laut Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005) am 1.2.2005 erfolgten Umwandlung des Einzelunternehmens "Apotheke zum Heiligen Georg" in eine Kommanditgesellschaft geschehen und habe bewirkt, dass der auf die Apotheke ZHGO lautende Freischein des Zollamtes…
…2007 bis zum 24.7.2007 insgesamt 120 Liter Alkohol steuerfrei mit "Freischein" von der Bf bezogen worden sei. Da infolge Erlöschens des Einzelunternehmens bzw. der Umwandlung des (bisherigen) Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft am 15.3.2007 der auf den Namen des Inhabers des Verwendungsbetriebs…
…Verwendungsbetrieb rechtmäßig mittels Freischein erworbenen Alkoholmengen aus diesem Verwendungsbetrieb ist sohin gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 3 AlkStMG und AlkStG für die Bf. als Inhaberin dieses Verwendungsbetriebes gemäß § 9 Ziffer 3 AlkStMG und AlkStG die Alkoholsteuer entstanden. Diese Steuerschuld wurde durch eine bestimmungsgemäße begünstigte Abgabe…
…Verkehrs gehandelt, gelagert oder verwendet werden. Soll das bezogene Mineralöl für einen nach § 4 Abs. 1 Z 9 begünstigten Zweck verwendet werden, ist der Freischein beizufügen. (5) Der Steuerschuldner hat für das Mineralöl, für das die Steuerschuld entstanden und das nicht steuerfrei ist, unverzüglich bei…
…Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Sind Ansprüche fristgebunden, so bewirkt der Ablauf einer hierfür vorgesehenen materiell-rechtlichen Frist das Erlöschen eines Anspruches. Der ungenützte Ablauf, also die Versäumung der Frist hat den Untergang, den Verlust des fristgebundenen Rechtes zur Folge…
…8 Ob 136/99d). Nach Ansicht des UFS bewirkt die gesetzliche Rückzahlungssperre lediglich eine langfristige Stundung, nicht aber ein Erlöschen des Rückzahlungsanspruches (vgl UFS RV/1162-W/05 und UFS RV/3348-W/07). Unabhängig von der Frage, ob das Eigenkapitalersatz-Gesetz auf den vorliegenden…
…vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920/2011, betreffend Erlöschen eines Brennrechts (§ 111 Alkoholsteuergesetz - AlkStG) entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom…
…mit der Heirat ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch erloschen (§ 75 EheG). Dieses Erlöschen eines Unterhaltsanspruches nicht zu berücksichtigen sei verfassungswidrig (VfGH B 1391/09, s 15f). Der Bw. sei in das Gewährungsverfahren nicht einbezogen und nicht einmal informiert worden. Auch dies stelle eine Verfassungswidrigkeit dar (Gesetzesprüfungsverfahren des…
…Eine Unterbrechung der Beschäftigung hat auch das Erlöschen eines bereits bestehenden Anspruchs auf Familienbeihilfe zur Folge. Die Beschäftigung bei der Firma X. im Jahr 2007 hat vom 27.03.2007 bis 26.06.2007 nicht länger als 3 Monate bestanden. Für diesen Beschäftigungszeitraum liegt eine…
…als unmittelbar ein Zeitraum bis zu einer Woche angesehen werden kann. Eine Unterbrechung der Beschäftigung hat zur Folge, dass die Wartefrist ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beschäftigung von neuem zu laufen beginnt. Eine Unterbrechung hat auch das Erlöschen eines bereits bestehenden Anspruchs auf Familienbeihilfe…