…die am 15. Mai 1998 erfolgte qualifizierte Erbsentschlagung seiner Mutter Frau GS fest. Dabei ist die Bemessungsgrundlage vom Finanzamt wie folgt ermittelt worden: | Geld | 1.245.122,45 | Hausrat einschließlich Wäsche | 17.500,00 | andere bewegliche Gegenstände (z.B. Schmuck…
…zu Gunsten des Berufungswerbers auf ihr Erbrecht. In der Folge wurden vom Berufungswerber und den beiden Enkelkindern bedingte Erbserklärungen abgegeben. Das Abhandlungsgericht legte diese Erbsentschlagungen sowie die abgegebenen Erbserklärungen der Einantwortung des Nachlasses zu Grunde. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. August 2003 wurde der Nachlass dem…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Verlassenschaftsabhandlung/qualifizierte Erbsentschlagung In der Verlassenschaft nach dem am Tag/Monat 2006 verstorbenen Herrn ERBLASSER waren auf Grund des Gesetzes seine Gattin Frau BW (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) und seine Kinder Frau TOCHTER und Herr SOHN jeweils…
…zu Gunsten des Berufungswerbers auf ihr Erbrecht. In der Folge wurden vom Berufungswerber und den beiden Enkelkindern bedingte Erbserklärungen abgegeben. Das Abhandlungsgericht legte diese Erbsentschlagungen sowie die abgegebenen Erbserklärungen der Einantwortung des Nachlasses zu Grunde. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. August 2003 wurde der Nachlass dem…
…zu je einem Viertel, 4 erbl. Nichten und Neffen zu je 1/16 und 2 Neffen zu je 1/8 als Erben berufen. Mit einer qualifizierten Erbentschlagungserklärung vom 20. April 2006 entschlug sich K zugunsten seines Neffen Herrn St des Erbrechtes. Ebenso entschlug sich die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 15. Jänner 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 16. Dezember 1998 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid hat zu lauten: Die Erbschaftsteuer wird…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Juni 2008 betreffend Grunderwerbsteuer (betr. Erbsentschlagung durch A u. a.) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Verlassenschaftsverfahren nach dem im Juli 2007, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Juni 2008 betreffend Grunderwerbsteuer (betr. Erbsentschlagung durch E) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Verlassenschaftsverfahren nach dem im Juli 2007, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung, verstorbenen Herrn R waren dessen Witwe…
…Wien vom 17. Oktober 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau F.G. ist am x verstorben. Nach Erbsentschlagung des Ehegatten haben die Kinder Frau F.E. und Herr H.F., der Berufungswerber, auf Grund…
…Wien vom 17. Oktober 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau F.G. ist am x verstorben. Nach Erbsentschlagung des Ehegatten haben die Kinder Frau F.E., die Berufungswerberin, und Herr H.F. auf Grund…
…Herr JS. Nach Erbsentschlagung der Ehegattin und der Töchter gab in der Folge der Sohn - dieser nunmehr Berufungswerber (Bw.) genannt - zum gesamten Nachlass die bedingte Erbserklärung ab. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Erbschaftssteuer fest: gemäß § 8…
…für sich selbst, jedoch nicht für ihre Nachkommen, zu entschlagen. Auf Grund des Gesetzes im Zusammenhalt mit der Erbsentschlagungserklärung der Bw war der erblasserische Sohn zur Gänze des Nachlasses als Erbe berufen. Gemäß Punkt VI. machte die Bw im Rahmen des Vorausvermächtnisses gemäß § 758 ABGB…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…