…die Schenkungssteuer mit der Begründung fest, dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nicht zu gewähren sei, weil der Gesellschaftsanteil innerhalb der vorgesehenen Fünfjahresfrist Gegenstand einer Umgründung war, bei der nicht alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung erfüllt wurden (Zweijahresfrist nach § 22 Abs. 4 UmgrStG). Die…
…handelt, keiner Steuerabgeltung nach § 97 Abs. 2 EStG in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 12/1993 unterliegen, und können daher Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, aus welchem diese Erträge flossen, auch nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG fallen…
…und Kommanditanteile) sind, wie in der Berufung vorgetragen, im Verhältnis der steuerlichen Werte aufzuteilen, sodass sich ein Verhältnis von ca. 50 zu 50 % ergibt und der Freibetrag nach § 15a ErbStG den Wert des unentgeltlich erworbenen Vermögens übersteigt (Berechnung siehe Berufungsvorentscheidung). Linz, am 26. Mai 2009
…für das Erbschaftsteuerverfahren ist daher der Erwerb dieses Grundvermögens (mit einem anteiligen dreifachen Einheitswert von € 33.356,83 für den Hälfteanteil) nicht nach § 15a ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Es ergibt sich somit folgende Neuberechnung der Erbschaftsteuer: | steuerpflichtiger Erwerb laut angefochtenem Bescheid |…
…nach § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach der Ziffer 2 dieser Gesetzesstelle darüber hinaus jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Nach § 15a Abs. 1 ErbStG…
…Dabei ist festzustellen, in welchem Verhältnis bei der früheren gemischten Schenkung, nach steuerlichen Bewertungsmaßstäben (vgl. § 19 ErbStG) ermittelt, der Überschuss zum Gesamtwert der Zuwendung vor Abzug der Schulden und Lasten stand. Ein diesem Verhältnis entsprechender Teil des steuerlichen Wertes des Rückfalls bleibt dann steuerfrei (vgl…
…1 Z 5 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen. Der landwirtschaftliche Betrieb umfasse daher auch nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Bewertungsgesetzes nicht den übersteigenden Wohnungswert, sodass sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht darauf erstrecke. Die Festsetzung der Schenkungssteuer sei somit richtig erfolgt. Im dagegen…
…nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser oder Geschenkgeber mindestens zu einem Viertel am Vermögen der Gesellschaft oder am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist und mindestens dieser Anteil übertragen wird." Tatbestandsvoraussetzung der Befreiungsbestimmung nach § 15a ErbStG sind bestimmte objektive und subjektive Voraussetzungen. In objektiver Hinsicht…
…der Bw. keinen Anlassfall darstellt, finden die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes auf den gegenständlichen Fall Anwendung. Nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen steuerfrei, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97…
…2, sofern der Erwerber eine natürliche Person ist, und nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 bis zu einem Wert von 365.000 Euro (Freibetrag) steuerfrei. Zum Vermögen zählen nach § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG Mitunternehmeranteile, das sind Anteile an inländischen Gesellschaften, bei denen…
…Betriebsvermögen der Bw. ausgewiesen gewesen sei, von Todes wegen erworben. Nach dem Wortlaut des § 15a ErbStG sei unter anderem der Erwerb bzw. die Übertragung von inländischen Betrieben die der Einkunftserzielung aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb dienen begünstigt. Dieser Bestimmung sei…
…Differenzierung nach dem Sitz oder Ort der Geschäftsleitung nur unter bestimmten (sehr eingeschränkten) Umständen zulässig sei. Es sei daher in diesem Fall § 5 Abs. 1 ErbStG anzuwenden und bestehe hinsichtlich der Zuwendung an die Stadt N keine Erbschaftsteuerpflicht. Sollte sich die Erbschaftsteuerbefreiung nicht bereits aus…
…vom 15. März 2012 räumte das Finanzamt gegenüber dem Unabhängigen Finanzsenat ein, dass für die Übergabe des Weinbaubetriebes vom Vater die Befreiung nach § 15a ErbStG zustehe. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten steht fest, dass der im Juni 1949 geborene Vater des Bw. dem Bw…
…nach § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach der Ziffer 2 dieser Gesetzesstelle darüber hinaus jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Nach § 15a Abs. 1 ErbStG…
…sein - fehlt. Zu den im Vorlageantrag zitierten Ausführungen ist noch zu bemerken, dass der vollständige Text in der ÖStZ 2004, S. 126 wie Folgt lautet: "Schenkung eines Betriebes mit teilweise betrieblich genutztem Grundstück ErbStG: § 15a Anfrage Ein inländischer Kleinbetrieb soll an den Sohn geschenkt werden…
…im Erbanfall getilgt seien, beantragte er entsprechend dieser geänderten Rechtslage der Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches im Zeitpunkt der Geltendmachung (vgl. die Erkenntnisse des…
…Nach Z. 2 dieser Gesetzesstelle gilt darüber hinaus als Schenkung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Mit Art. IX Z 4 Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I 1999/106, wurde § 15a ErbStG mit Wirkung vom 1…
…€ 137.559,65 positiver Erwerb abzüglich € 58.002,47 Gegenleistung) beträgt. 2.) Freibetrag gemäß § 15a ErbStG: Nach § 15a Abs. 1 ErbStG in der zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Fassung bleiben Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden von Vermögen gemäß Abs. 2…
…4 bzw. Abs. 5 ErbStG vom Wert der nachlassgegenständlichen Liegenschaftsanteile. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 15a Abs.1 ErbStG in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Fassung bleiben ua. Erwerbe von Todes wegen von inländischen Betrieben und inländischen Teilbetrieben, die der Einkunftserzielung…
…der vom Verfassungsgerichtshof bestimmten Frist verwirklichten Tatbestände noch anzuwenden sei. Im Vorlageantrag vom 6. August 2007 wird nun eingewendet, in der Bemessungsgrundlage des angefochtenen Bescheides sei land- und forstwirtschaftliches Vermögen ausgewiesen worden. Hierauf sei die Steuerbefreiung des § 15a ErbStG 1955 anzuwenden und zwar nicht nur…