Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.B., Wien, vertreten durch Steuerberatung-1, vom 28. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. Februar 2011 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn A.B., Adresse-1, vom 14. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 7. September 2011 über den Widerruf einer Löschung (§ 294 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. V., vom 23. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 16. Februar 2012 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…auch im gegenständlichen Fall- in der Regel auf eine Fallgruppe der Art.900-903 ZK-DVO stützen, zu gelten, dass eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung nur dann möglich ist, wenn die Voraussetzungen im Entscheidungszeitpunkt vorliegen (siehe dazu Witte "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, 3.Auflage: Alexander, RZ…
…zum gegenwärtigen (und somit rechtsrelevanten) Entscheidungszeitpunkt jenes (für die Beantragung der gegenständlichen Stundung Anlass gebenden) Verfahren tatsächlich bereits rechtskräftig abgeschlossen ist und demnach die Rechtsbehelfswerberin sich seither aus dem Verwaltungshandeln des Zollamtes Wien (als Berufungsbehörde erster Rechtsstufe) nicht (mehr) beschwert erachten kann. Unter diesem Aspekt…
…Bestimmung des § 1 Abs.2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 9382) und des Verwaltungsgerichtshofes (JBl 1988, 738 [verstärkter Senat]) ist die Frage einer Verjährung der Strafbarkeit auf Basis des im Entscheidungszeitpunkt geltenden Gesetzes zu beantworten, nach einer früheren Rechtslage aber nur dann, wenn unter deren…
…auf eine Fallgruppe der Art. 900 bis 903 ZK-DVO stützen. Als Entscheidungsmaßstab hierfür hat diesbezüglich zu gelten, dass eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung nur dann möglich ist, wenn die Voraussetzungen im Entscheidungszeitpunkt vorliegen (siehe dazu Witte, Zollkodex Kommentar6, Rz 5 und 7 zu Art. 222). …
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, SHM, in der Finanzstrafsache gegen E.A. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 2003 gegen die Verwarnung des Finanzamtes x gemäß § 25 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 8. September…
…Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 34 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 24.922,78 € (davon Geldstrafe: 23.553,52 €; Verfahrenskosten: 500,00…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 34 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 904,29 € (davon Geldstrafe: 286,75 €; Verfahrenskosten: 363,00 €…
…Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 6. März 2012 auf Gewährung einer Ratenzahlung zur Entrichtung des am Abgabenkonto StNr. 12 (zum Entscheidungszeitpunkt) noch offenen Teilbetrages aus der mit Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Außenstelle Ried im Innkreis, als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster…
…Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 998/12 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 14.875,66 € (davon Geldstrafe: 13.950,00 €; Verfahrenskosten: 363…
…Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 34 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 12.878,30 € (davon Geldstrafe: 11.200,00 €; Verfahrenskosten: 363,00…
…Gründe bei gleichzeitiger Erbringung der Arbeitsleistung und Ernährung der Familie auf vier Wochen zu erstreckenden Frist nachgereicht werden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg wird zu den Beschwerdebegehren um Gewährung einer Frist von vier Wochen zur Begründungsergänzung festgestellt, dass bis zum Entscheidungszeitpunkt seitens der Bf. keinerlei…
…Finanzstrafverfahren (vgl. Einleitungsverständigung vom 22. März 2011) als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass zum Entscheidungszeitpunkt mangels Erhebung eines Rechtsmittels (Berufung) gegen das das vorangeführte Finanzstrafverfahren erstinstanzlich abschließende Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 19. Juli 2011 und allfälligem Antrag gemäß § 58 Abs. 2…
…um zukünftige Gewinnmöglichkeiten zu beachten ist. Nach Pkt. 2. ist zur Beurteilung, ob gewinnmaximierendes Handeln vorliegt, jeweils zum Entscheidungszeitpunkt ein Horizont von drei bis fünf Jahren zugrunde zu legen. Insbesondere ist es Aufgabe des Geschäftsführers, Investitionen in Innovationen, Technologien, Marketing, Eintritt und Aufschließung von neuen…
…gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto zur StNr. 12 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages aus der mit dem Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Außenstelle Ried im Innkreis, als Organ des Finanzamtes Braunau Ried Schärding…
…Weiters wird festgestellt, dass im Entscheidungszeitpunkt ebenso wie bereits zu Beginn des Jahres 2009 an allen Wochentagen halbstündig Nachtbusse der Linie N00 in beiden Fahrtrichtungen verkehren, und zwar unverändert von Wien F um .09 und .39 stadtauswärts mit 13 Minuten Fahrzeit sowie um .05 und…
…einen bestimmten Zeitraum abgestellt wird. Ergibt sich hieraus keine Lösung, gilt die Zweifelsregel, dass das im Entscheidungszeitpunkt in Geltung stehende Recht anzuwenden ist. Die angeführte Verordnung war daher auf den vorliegenden Fall anzuwenden. § 3 Z 1 und Z 2 der genannten VO lauten: § 3: Eine…
…Juni 2007 betreffend die Abweisung des Aussetzungsantrages. Zur Begründung dieser Berufung wurde ausgeführt, dass die Behörde erster Instanz zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnte, ob die Berufungswerberin die von der Behörde 1. Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung auch in Rechtskraft erwachsen lässt bzw in Bezug auf…