…Anwendung einer innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmung entgegen, die Betriebe, deren Schwerpunkt nicht nachweislich in der Herstellung körperlicher Güter besteht, von der Vergütung von Energieabgaben ausschließt und daher als Beihilfe im Sinne des Art. 87 EG zu qualifizieren ist, aber der Kommission vor dem innerstaatlichen Inkrafttreten der…
…Futter- und Düngemittel, die Lagerei und der Betrieb einer Diesel-Tankstelle auf. Im besagten Vorhalt wird weiter ausgeführt, dass eine Handelstätigkeit keinesfalls die "Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern" iSd Energieabgabenvergütungsgesetzes (EnAbgVergG) darstelle; die Bw. wird daher in diesem Vorhalt zum Nachweis dafür, dass ihre Tätigkeit im…
… 2 Abs 1 EnAbgVergG verneint und dazu ausgeführt: "Gegen die in Rede stehenden Regelungen des EnergieabgabenvergütungsG (in der Folge: EnAbgVergG) bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken: Die Vergütung von Energiesteuern an energieintensive Betriebe findet ihre unionsrechtliche Deckung in Art 17 der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG. Wenn nach…
…400 Euro zu aliqotieren ist, als Zwölftel des ursprünglich beantragten (Jahres)Vergütungsbetrages: € 36.717,90 : 12 = € 3.059,82 Die Vergütung von Energieabgaben für das Jahr 2011 beträgt somit € 3.059,82. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8…
…Vergütung sind der am Ende der folgenden Entscheidungsgründ befindlichen Berechnung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Angefochtener Bescheid Im Juli 2012 stellte der Berufungswerber (Bw.) einen Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 (beim Finanzamt eingelangt am 5.07.2012)…
…August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 25. Juli 2012 betreffend Energieabgabenvergütung 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Vergütung sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…nötige Genehmigung durch die Europäische Kommission lag im Jänner 2011 noch nicht vor. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher insofern als rechtswidrig, als der Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für 2011 insgesamt abgewiesen wurde. Bis Jänner 2011 steht dem Berufungswerber die beantragte Vergütung zu. Gemäß …
…Darüber hinaus sei die Erfüllung des gesetzlich in § 4 Abs. 7 Energieabgabenvergütungsgesetz (kurz EAVG) geregelten Genehmigungsvorbehaltes nicht gegeben. Vom Bundesministerium für Finanzen sei das vereinfachte Verfahren nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewählt worden. Damit sei aber die notwendige formelle Genehmigung der Einschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe…
…38). Ist der mit Berufung angefochtene Bescheid aber kein Abgabenbescheid, sondern ein Bescheid, mit dem der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben abgewiesen wurde (Abweisungsbescheid), kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung einer Abgabe nicht zu (vgl. VwGH 26.1.2006, 2004/15…
…stellte einen am 9. August 2012 beim Finanzamt eingelangten Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 im Ausmaß von 7.733,43 €. Mit Bescheid vom 13. August 2012 hat das Finanzamt diesen Antrag abgewiesen mit folgender Begründung: "Ein Anspruch auf Vergütung besteht…
…38). Ist der mit Berufung angefochtene Bescheid aber kein Abgabenbescheid, sondern ein Bescheid, mit dem der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben abgewiesen wurde (Abweisungsbescheid), kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung einer Abgabe nicht zu (vgl. VwGH 26.1.2006, 2004/15…
…38). Ist der mit Berufung angefochtene Bescheid aber kein Abgabenbescheid, sondern ein Bescheid, mit dem der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben abgewiesen wurde (Abweisungsbescheid), kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung einer Abgabe nicht zu (vgl. VwGH 26.1.2006, 2004/15…
…gehalten, da die Rechte auf Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt würden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Vergütung von Energieabgaben (EAVG) in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111…
…Im Antwortschreiben vom 12. Januar 2009 habe das BMF ausgeführt, dass der Bw. als Einkaufszentrum aus folgenden Gründen eine Vergütung nach dem EnAbgVergG nicht zustünde: - Ziel der Energieabgabenvergütung sei es, nur energieintensive Letztverbraucher, welche die Energie für ihre betriebliche Tätigkeit benötigten, vor einer überhöhten Kostenbelastung…
…es nicht einer völlig unterschiedlichen Terminologie in den beiden Bestimmungen bedurft. Vielmehr weist schon die unterschiedliche Wortwahl darauf hin, dass hier auch unterschiedliche Sachverhalte - einmal die Elektrizitätsabgabe und einmal die Energieabgabenvergütung - geregelt werden sollten. § 1 Abs 1 Z 1 ElAbgG spricht im übrigen von "Weiterlieferung", …
…gegenüber den Geschäftsraummietern vor. Schon aus diesem Grund sei eine Vergütung seitens der Shops ausgeschlossen. (2) Die belangte Behörde gehe davon aus, dass das Energieabgabenvergütungsrecht dem Konzept des Umsatzsteuerrechtes, nach dem auch die bloße Weiterverrechnung von Energiekosten als Lieferung gewertet werden könne, folge und es…
…gegenüber den Geschäftsraummietern vor. Schon aus diesem Grund sei eine Vergütung seitens der Shops ausgeschlossen. (2) Die belangte Behörde gehe davon aus, dass das Energieabgabenvergütungsrecht dem Konzept des Umsatzsteuerrechtes, nach dem auch die bloße Weiterverrechnung von Energiekosten als Lieferung gewertet werden könne, folge und es…
…interpretiert eine interne BMF-Auskunft des Fachbereiches INFO/0002-FB USt/07 vom 21.02.2007 derart, dass bei jedweder Überwälzung von (Energie)Kosten an Mieter eines Einkaufszentrums kein Anspruch auf Energieabgabenvergütung bestehen würde. Dagegen spreche aber auch der Aufsatz des bundesweiten Fachbereichs von Dr…
…Finanzamtes vom 26. Jänner 2010, betreffend Energieabgabenvergütung für 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe …
…17. August 2007 und 26. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Juli 2007 und 15. Jänner 2010 betreffend Energieabgabenvergütung für die Kalenderjahre 2006 und 2007, vertreten durch ADir. Johann Marbler nach der am 9. Februar 2011 in 8018 Graz, Conrad…