…aus dem Jahr 1996 stammenden Befund nicht als hinreichend, um den Eintritt der dauernden Erwerbsfähigkeit schon zu diesem Zeitpunkt feststellen zu können. Erst aus dem aus dem Jahr 2008 stammenden Befund konnte diese Beurteilung abgeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bw. das 21. Lebensjahr…
…die Berufungswerberin dauernd außer Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der leitende Arzt des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ergänzte dazu - über Rückfrage durch das Finanzamt - mit Anmerkung vom 6. Juli 2011, dass der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht…
…Polytoxicomanie leide, zu 60% behindert und voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wobei dieser Zustand den vorgelegten Befunden zufolge seit März 2003 bestehe. Einen Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres, also vor dem Jahr 1982, konnte…
…hingewiesen. Anzuführen ist, dass der Sohn des Berufungswerbers bis zum 19. Lebensjahr den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bezogen hat. Somit ist eine erhebliche Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr nachweislich vorgelegen. Strittig ist im vorliegenden Fall der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit. Dazu ist festzuhalten, dass alleine…
…6 FLAG ab dem Jahre 2003 durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im Berufungsfall ist strittig, ob eine die Erwerbsunfähigkeit der Bw. bedingende Behinderung bereits vor Vollendung deren 21. bzw. 27. Lebensjahres eingetreten ist oder nicht…
…bzw. ein Zeitpunkt zwischen dem 21. und 27. Lebensjahr für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als gewiss angenommen werden könne. Das Bundessozialamt gab hiezu nach Anführung aller vorliegenden Unterlagen folgende Stellungnahme ab: Eine Objektivierung der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit Beginn vor dem 27. Lebensjahr ist nicht möglich…
…großjährige Kinder ist für die Zuerkennung der Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe nicht der Grad der Behinderung, sondern das Vorliegen der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr maßgebend. Da Hr.M. bis März 2004 gearbeitet hat, liegt diese Voraussetzung nicht vor und es besteht kein Anspruch…
…167 mwN). Da die ärztlichen Sachverständigengutachten schlüssig sind, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr (im Jahr 1963) nicht nachgewiesen werden konnte, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des § 6 Abs…
…für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 5 iVm Abs 2 lit d FLAG 1967 darstellen würde, mangelt es im vorliegenden Fall auch an den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung. Besteht nun mangels Eintritt der "dauernden Erwerbsunfähigkeit" vor Vollendung des 21. Lebensjahres kein Anspruch auf…
…laut dem Sachverständigentutachten vom 3. Jänner 2007 der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2002 festgestellt worden sei. Da das 21. Lebensjahr am 1. Mai 1983 vollendet worden sei, sei ein Anspruch auf Familienbeihilfe mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Dagegen erhob der Bw…
…mit der von der Amtsärztin getroffenen Feststellung nicht einverstanden waren, haben Sie das Sachverständigengutachten vom 10.12.2001 vorgelegt, mit der Begründung, dass Ihr Leiden durch einen prae- oder perinatalen Cerebralschaden bedingt ist und infolgedessen der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit eindeutig vor dem 21. Lebensjahr…
…Neurologie erstellt wurde und zum Anderen mangels für den relevanten Zeitraum vorhandener Befunde auch kein anderweitiger Sachverständiger auf seriöse Weise Rückschlüsse auf den zutreffenden Zeitpunkt des Eintrittes einer Behinderung oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit ziehen könnte. Mangels zweifelsfreien Nachweises der dauernden Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21…
…17. Lebensjahr erfolgt. Dazu lege ich eine nervenfachärztliche Bestätigung bei. Die Behinderung aufgrund der meine Tochter voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist somit vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dies ist konform mit der entsprechenden Rechtsnorm. Ad 2.) Sie argumentieren, dass…
…wurde. Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit wird in beiden Gutachten mit September 2008 bescheinigt. Im o. e. Gutachten vom 15. April 2009 wurde zusätzlich ausgeführt, dass keine Befunde, die mit der nötigen Wahrscheinlichkeit einen Grad der Behinderung vor dem 21. Lebensjahr im Ausmaß von 50 v…
…Eintritt einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (und eine damit verbundene dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen) vor Vollendung des 21. Lebensjahres auf Grund der vorliegenden Befunde nicht festgestellt werden kann. Das Vorbringen der Berufungswerberin, welches sich darauf beschränkt festzuhalten, dass sie bereits vor dem…
…sich kein zwingender Hinweis auf eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, die vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Vielmehr ist es so, dass aufgrund des Gutachtens Dr. P., die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass nunmehr überhaupt keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt. Das Finanzamt und der UFS sind ihrer Ermittlungspflicht mehr…
…der Zurückweisungsbescheid vom 19. Oktober 2009, weil über den Familienbeihilfenanspruch ab Februar 2004 bereits rechtskräftig abgesprochen worden ist. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages - 1. Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr 2. Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit während der Berufsausbildung…
…hat die Bw. auf Grund ihres Einkommens (s. Pkt.4.2.2.) ab dem Jahr 2005 die für das jeweilige Kalenderjahr maßgeblichen Jahreseinkommensgrenzen überschritten. 4.4. Zur erheblichen Behinderung bzw. zum Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr: Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967…
…die dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkende Erkrankung der Bw. in einem derartigen Ausmaß, das eine Erwerbsunfähigkeit bewirkt wird, vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. In Ansehung der Tatsache, dass einerseits der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger Art und Weise durch obiges Gutachten von 2/2009 zu…
…Vorgutachten der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem vollendeten 21. Lebensjahr (hier: 21.11.1995) eben nicht festgestellt werden kann. Auch ein derartiges Ergebnis des qualifizierten Nachweisverfahrens durch ein ärztliches Gutachten des Bundessozialamtes ist nicht nur möglich, sondern auch zu akzeptieren, kann doch auch der…