…und Lehre herausgearbeitete Institut der materiellen Rechtskraft heranzuziehen: Darunter wird die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung und der Ausschluss einer Wiederholung des Verfahrens verstanden; die materielle Rechtskraft äußert sich somit in der Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem) und in der Bindungswirkung (Stoll, S 942…
…entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe…
…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…
…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…
…ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09.03.1987, B 605/85…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist…
…2004. Der Grundsatz "ne bis in idem" besage, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Deswegen sei bereits die zweite Berufung gegen den selben Haftungsbescheid mit Bescheid vom 14. Juni 2007 zurückgewiesen und die dagegen erhobene Berufung (5…
…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…
…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…
…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…
…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen, und somit auch im Abgabenrecht unbedingt anwendbar. Er besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung), (siehe Barth, UFSjournal, 2/2011, S 64 ff). "Sache" ist die Angelegenheit, die den…
…bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen, und somit auch im Abgabenrecht unbedingt anwendbar. Er besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung), (siehe Barth, UFSjournal, 2/2011, S 64 ff). "Sache" ist die Angelegenheit, die den…
…dass in ein- und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Entscheidungen einer Abgabenbehörde können nur in Form von Bescheiden erfolgen. Das Rechtsinstitut der entschiedenen Sache kann sich daher nur auf das Verhältnis von Bescheiden beziehen. Dementsprechend wird als "Sache" auch nach übereinstimmender…