RIS AI
54 Treffer873 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2925-W/091. Normverbrauchsabgabepflicht eines Wohnmobiles 2. Materielle Rechtskraft von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.05.2011

…und Lehre herausgearbeitete Institut der materiellen Rechtskraft heranzuziehen: Darunter wird die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung und der Ausschluss einer Wiederholung des Verfahrens verstanden; die materielle Rechtskraft äußert sich somit in der Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem) und in der Bindungswirkung (Stoll, S 942…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe…

UFSL RV/0892-L/11Familienbeihilfe - Zurückweisung eines Antrages; mündliche Anbringen und mündlicher Bescheid; Umdeutung eines Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…

UFSW RV/1634-W/12Zurückweisung von Anträgen wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…

UFSK RV/0162-K/08ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…

UFSW RV/0066-W/10Ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09.03.1987, B 605/85…

UFSL RV/1274-L/09Ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2010

…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSL RV/0693-L/07Zurückweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2008

…Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist…

UFSW RV/2446-W/07Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…2004. Der Grundsatz "ne bis in idem" besage, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Deswegen sei bereits die zweite Berufung gegen den selben Haftungsbescheid mit Bescheid vom 14. Juni 2007 zurückgewiesen und die dagegen erhobene Berufung (5…

UFSW RV/4009-W/10Zurückweisung eines zweiten Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…

UFSW RV/2480-W/12Familienbeihilfe - Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…

UFSW RV/1629-W/12Familienbeihilfenanspruch eines Asylwerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…

UFSW RV/0095-W/12Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…

UFSL RV/0739-L/09Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSL RV/1398-L/11Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSL RV/1397-L/11Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSL RV/1034-L/08Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSW RV/3016-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2011

…bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen, und somit auch im Abgabenrecht unbedingt anwendbar. Er besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung), (siehe Barth, UFSjournal, 2/2011, S 64 ff). "Sache" ist die Angelegenheit, die den…

UFSW RV/3017-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011

…bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen, und somit auch im Abgabenrecht unbedingt anwendbar. Er besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung), (siehe Barth, UFSjournal, 2/2011, S 64 ff). "Sache" ist die Angelegenheit, die den…

UFSL RV/0542-L/08Festsetzung von Erwerbsteuer nach Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Art. 27 UStG 1994 bzw. § 13 NoVAG für die Zulassungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2011

…dass in ein- und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Entscheidungen einer Abgabenbehörde können nur in Form von Bescheiden erfolgen. Das Rechtsinstitut der entschiedenen Sache kann sich daher nur auf das Verhältnis von Bescheiden beziehen. Dementsprechend wird als "Sache" auch nach übereinstimmender…