…6 Abs. 3 FLAG festgelegte Einkommensgrenze von Bedeutung. Soweit der Beschwerdeführer Vollwaise war, hat die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid ebenfalls darauf gestützt, dass der Beschwerdeführer auf Grund der von ihm erzielten Einkünfte selbsterhaltungsfähig sei. Dabei übersieht die belangte Behörde, dass das nach § 8 Abs…
…Gesundheitszustand soweit stabilisiert, dass sie nun einen Vollzeit-Job beim A. bewältige. Dadurch sei tatsächlich die Einkommensgrenze von 9.000,00 € nach § 6 Abs. 3 FLAG überschritten worden. Die erhaltene Beihilfe und die Kinderabsetzbeträge habe die Bw. jedoch in gutem Glauben verbraucht. Weiters verfüge…
…in die Berechnung der Einkommensgrenze nach § 5 Abs 1 bzw § 6 Abs 3 FLAG 1967 einfließen, wurde im vorliegenden Fall nach den anzuwendenden Berechnungsmodalitäten die Einkommensgrenze für den Familienbeihilfenbezug in keinem Jahr überschritten und liegt der Ausschlussgrund des § 6 Abs 3 FLAG 1967 damit nicht…
…Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze von 8.725,00 € iSd § 6 Abs. 3 FLAG für den hier maßgeblichen Zeitraum bei der Bw. festgestellt werden. Aber auch für dieses Jahr ergibt sich nach der bilsang vorliegenden Aktenlage auf Grund der Bestimmungen des § 6 FLAG ein hier…
…die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. § 4 Abs 6 FLAG normiert, dass die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für…
…lag auch ein Ausschließungsgrund nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 nicht vor. Nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob durch die laut Aktenlage in den folgenden Jahren gegebene Überschreitung der jeweils geltenden Einkommensgrenze der Ausschließungsgrund nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 vorliegt. Es…
…diesen gleichgestellt sind, kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe zukommt. § 6 Abs. 3 FLAG lautet in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 68/2001: "(3) Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem die Vollwaise das 18. Lebensjahr vollendet hat und…
…6 Abs 3 FLAG 1967) den im Gesetz angeführten Betrag von € 8.725,00 nicht übersteigt. Dies deswegen, weil bei der Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern im beihilfenrechtlichen Sinn eine Berechnung des eigenen Einkommens des Kindes nach den Grundsätzen des § 6…
…trägt, und c) zuletzt dem mj. oder volljährigen Vollwaisen und dem gleichgestellten Kind ein Eigenanspruch zusteht. Weiters dürfen die Einkommensgrenzen des § 6 Abs. 3 FLAG nicht überschritten sein. Im Gegenstandsfall ist nach dem Akteninhalt, insbesondere gestützt auf die eigenen Angaben des Bw, davon auszugehen, dass…
…anderen erkennbaren Anspruchsgrund. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 6 Abs 5 iVm Abs 3 FLAG 1967 für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das 18. Lebensjahr vollendet und in dem ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) bezogen wurde…
…ein Anspruch auf Familienbeihilfe dem Grunde nach bestanden hätte - ein Elternteil (vorrangig) anspruchsberechtigt gewesen wäre, dem Eigenanspruch ebenso entgegenstehen würde, wie die Tatsache, dass im Jahr 2008 ein Einkommen erzielt wurde, das (weit) über der Einkommensgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 gelegen ist. Es…
…Berufungswerbers (12.238,59 Euro) den gemäß § 6 Abs.3 FLAG 1967 einen Beihilfenanspruch vernichtenden Betrag von 8.725,00 Euro überschritten habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf den Umstand, dass er gegen den maßgeblichen Einkommensteuerbescheid ein Rechtsmittel…
…Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 vorlagen und der maßgebliche Grenzbetrag nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 nicht überschritten wurde. Ab dem Jahr 2001 lag das zu versteuernde Einkommen des Bw. über den Einkommensgrenzen nach § 6 Abs.2 lit.d FLAG 1967…
…6 Abs. 3 FLAG 1967) den im Gesetz angeführten Betrag von € 8.725,00 nicht übersteigt. Dies deswegen, weil bei der Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern im beihilfenrechtlichen Sinn eine Berechnung des eigenen Einkommens des Kindes nach den Grundsätzen des § 6…
…26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 6 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…wieder berufstätig gewesen, ab dem Jahr 2009 hat das zu versteuernde Einkommen der Bw. die familienbeihilfenschädliche Einkommensgrenze des § 6 Abs.3 FLAG 1967 überschritten. Zum strittigen Zeitraum ist Folgendes auszuführen: Mit dem angefochtene Bescheid vom 4. Februar 2004 wurde der Antrag der Bw. vom 14…
…monatlichen Einkommensgrenzen wurden, wie bereits aus der Aufstellung (Pkt.4.2.2) ersichtlich, im gegenständlichen Fall in den Jahren 1998, 1999 und 2000 überschritten. In den ab dem Jahr 2001 jeweils geltenden Fassungen des § 6 Abs.3 FLAG 1967 besteht für ein Kalenderjahr, das nach…
…zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befänden. Gemäß § 6 Abs. 3 FLAG idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBL I 142/2000 habe die Vollwaise keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liege, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet habe, und in…
…Einkommensgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 nicht überschritten werden. In der Folge bestimmt § 8 Abs 4 iVm Abs 7 FLAG 1967, dass sich die Familienbeihilfe auch bei Eigenbezug um monatlich € 138,30 erhöht, wenn eine erhebliche Behinderung vorliegt. Nach § 8 Abs 6 FLAG…
…Unterhalt zu verschaffen und sie sich in keiner Anstaltspflege befinden. Zusätzlich darf jedenfalls die Einkommensgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 nicht überschritten werden. In der Folge bestimmt § 8 Abs 4 iVm Abs 7 FLAG 1967, dass sich die Familienbeihilfe auch bei Eigenbezug um monatlich…