…Der Bf. hatte die Waren bereits illegal in die Schweiz verbracht. Eine "offizielle Ausfuhr" aus der Schweiz wäre daher ohne Entdeckung des Einfuhrschmuggels nicht mehr möglich gewesen, sodass die wiederum illegale Einfuhr in die EU eine logische Konsequenz daraus war. Wenn auch die Fa. B…
…bekämpften Bescheides war daher hinsichtlich des festgesetzten Eingangsabgabenbetrages abzuändern. Von der Tathandlung des Artikel 202 Abs.1 Buchstabe a wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Dabei wird der Begriff des Verbringens nicht auf den unmittelbaren Grenzübertritt beschränkt sondern durch den Verweis auf die Artikel 38 bis…
…verbracht wird. Gemäß Abs. 3 erster Anstrich leg.cit. ist derjenige Zollschuldner, der die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat. Diese Tathandlung umfasst den klassischen Einfuhrschmuggel. Gemäß Abs. 3 dritter Anstrich leg.cit. ist auch die Person Zollschuldner, welche die betreffende Ware erworben oder…
…Grenzübertritt beschränkt, sondern durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Gemäß Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ZK ist auch die Person Zollschuldner, welche die…
…verbracht wird. Gemäß Abs. 3 erster Anstrich leg.cit. ist derjenige Zollschuldner, der die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat. Diese Tathandlung umfasst den klassischen Einfuhrschmuggel. Gemäß Abs. 3 dritter Anstrich leg-cit. ist auch die Person Zollschuldner, welche die betreffende Ware erworben oder…
…zweiter Gedankenstrich. Dabei wird der Begriff der vorschriftwidrigen Verbringung nicht auf den unmittelbaren Grenzübertritt beschränkt, sondern auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art. 202 Abs. 3 dritter…
…Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Gemäß Art.202 Abs.3 erster Anstrich ZK wird der Handelnde Einführer, der Schmuggler, Zollschuldner. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Gottfried Nobl und Dipl. Ing. Kurt Pospischek als weitere Mitglieder…
…ZK werden Beteiligte zu Zollschuldnern, wenn sie wussten oder hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst und unterstützt hat. Typische Teilnehmer sind die Personen, die dem handelnden Einführer Hilfen…
…erworben zu haben. Der Bf hat aus der Sicht der Ausführungen des XhE und des SaD bzw. im Hinblick auf die von ihm / mit ihm geführten überwachten Telefongespräche eine Beteiligung am Einfuhrschmuggel zu verantworten, weil sein Verhalten das Verbringen durch VeE veranlasst und unterstützt hat…
…und der Ausführungen der Zeugen BeD, SaS und JoD bzw. im Hinblick auf die von ihm / mit ihm geführten überwachten Telefongespräche eine Beteiligung am Einfuhrschmuggel zu verantworten, weil sein Verhalten das Verbringen der Zigaretten durch VeE veranlasst und unterstützt hat. Er hat dem handelnden VeE…
…für einen Verfall nicht vorwerfbar. Festzuhalten sei daher, dass die beschlagnahmten Gegenstände für den Verfall nicht in Frage kämen und daher von der Beschlagnahme abzusehen sei. 2. Mangelnder Vorsatz des Beschwerdeführers Dem Beschwerdeführer werde der Einfuhrschmuggel gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG erster Tatbestand…
…dadurch, dass er die vorstehend angeführten Handlungen in der Absicht den Einfuhrschmuggel zu unterstützen setzte, sich hinsichtlich der Schmuggelwaren der vorschriftswidriger Verbringung in der Tatbegehungsform der Beteiligung im Sinne des Artikel 202 Abs.1 Buchst.a und Abs.3 zweiter Anstrich ZK schuldig gemacht hat…
…dadurch, dass er die vorstehend angeführten Handlungen in der Absicht den Einfuhrschmuggel zu unterstützen setzte, sich hinsichtlich der Schmuggelwaren der vorschriftswidriger Verbringung in der Tatbegehungsform der Beteiligung im Sinne des Artikel 202 Abs.1 Buchst.a und Abs.3 zweiter Anstrich ZK schuldig gemacht hat…
…von namentlich bekannten und weiteren unbekannten Personen gekauft hat. Art. 202 ZK erfasst den klassischen "Einfuhrschmuggel", also das vorschriftswidrige Verhalten zwischen dem Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft (dem eigentlichen Verbringen) und der Gestellung der Nichtgemeinschaftswaren bei der zuständigen Zollstelle. Die Zollschuld entsteht in…
…als erwiesen anzusehen, dass der Bf. entgegen seinen Ausführungen in der Berufung bzw. in der Beschwerde an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt war. Beteiligt am Einfuhrschmuggel ist jedermann, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt und damit fördert oder unterstützt. Selbst die…
…sondern durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ist ein vorübergehendes Erwerben bzw…
…als erwiesen anzusehen, dass der Bf. entgegen seinen Ausführungen in der Berufung bzw. in der Beschwerde an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt war. Beteiligt am Einfuhrschmuggel ist jedermann, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt und damit fördert oder unterstützt. Selbst die…
…als erwiesen anzusehen, dass der Bf. entgegen seinen Ausführungen in der Berufung bzw. in der Beschwerde an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt war. Beteiligt am Einfuhrschmuggel ist jedermann, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt und damit fördert oder unterstützt. Selbst die…
…als erwiesen anzusehen, dass der Bf. entgegen seinen Ausführungen in der Berufung bzw. in der Beschwerde an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt war. Beteiligt am Einfuhrschmuggel ist jedermann, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt und damit fördert oder unterstützt. Selbst die…