…werden kann. Auch hat er bei Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten versucht, die ausstehenden Abgabenverbindlichkeiten zu besichern. Aus diesem Sachverhalt geht aber klar hervor, dass der Bw. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG 1988 verletzt hat, da bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer einzubehalten ist, unabhängig, ob…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben: Die Bemessungsgrundlage und die festgesetze Abgabe betragen: | Jahr | | € | 2004 | Einkommen |…
…nicht, Löhne bzw. Gehälter nicht zur Gänze ausbezahlt zu haben. Somit ist davon auszugehen, dass der Bw. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG verletzte und diese Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer führte. Hätte der Bw. die Lohnsteuer bei Auszahlung der Löhne einbehalten bzw…
…haftungsrechtlichen Folgen eines Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit im Zeitraum zwischen der Einbringung eines Stundungsantrages und dessen Erledigung von vornherein ins Leere. Aus den dargelegten Gründen bleibt die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Annahme berechtigt, dass der Bw. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG 1988 verletzt hat…
…dieser Feststellung, der Vorhaltcharakter zukommt, im Vorlageantrag nicht widersprochen. Somit bleibt die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Annahme berechtigt, dass der Bw. die Einbehaltungspflicht des § 78 Abs. 1 EStG 1988 verletzt hat, wobei diese Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer geführt hat. Hätte der Bw. die…
…Steuerpflicht der Kunden bestanden habe und demzufolge auch keine Einbehaltungspflicht seitens der Bw. . Eine bis über zehn Jahre rückwirkend eingeführte Steuerpflicht könne aus verfassungsrechtlicher Sicht nie dazu führen, dass ein Dritter unter dem Titel der Einbehaltungspflicht für die rückwirkend festgelegte Steuerpflicht rechtens zur Haftung herangezogen…
…Steuerpflicht der Kunden bestanden habe und demzufolge auch keine Einbehaltungspflicht seitens der Bw. . Eine bis über zehn Jahre rückwirkend eingeführte Steuerpflicht könne aus verfassungsrechtlicher Sicht nie dazu führen, dass ein Dritter unter dem Titel der Einbehaltungspflicht für die rückwirkend festgelegte Steuerpflicht rechtens zur Haftung herangezogen…
…Steuerpflicht der Kunden bestanden habe und demzufolge auch keine Einbehaltungspflicht seitens der Bw. . Eine bis über zehn Jahre rückwirkend eingeführte Steuerpflicht könne aus verfassungsrechtlicher Sicht nie dazu führen, dass ein Dritter unter dem Titel der Einbehaltungspflicht für die rückwirkend festgelegte Steuerpflicht rechtens zur Haftung herangezogen…
…Steuerpflicht der Kunden bestanden habe und demzufolge auch keine Einbehaltungspflicht seitens der Bw. . Eine bis über zehn Jahre rückwirkend eingeführte Steuerpflicht könne aus verfassungsrechtlicher Sicht nie dazu führen, dass ein Dritter unter dem Titel der Einbehaltungspflicht für die rückwirkend festgelegte Steuerpflicht rechtens zur Haftung herangezogen…
…Steuerpflicht der Kunden bestanden habe und demzufolge auch keine Einbehaltungspflicht seitens der Bw. Eine bis über zehn Jahre rückwirkend eingeführte Steuerpflicht könne aus verfassungsrechtlicher Sicht nie dazu führen, dass ein Dritter unter dem Titel der Einbehaltungspflicht für die rückwirkend festgelegte Steuerpflicht rechtens zur Haftung herangezogen…
…Erfolgsanteil wäre durch bewilligte Vorausentnahmen bereits aufgebraucht. Der Ergebnisanteil ist auf dem laut Punkt 3 dieses Vertrages zu führenden Gewinnverrechnungskonto zu verbuchen. Auf die Einbehaltungspflicht von Kapitalertragsteuer (derzeit 25 %) wird hingewiesen." Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 wurde am 1. April 2003 beim Finanzamt eingereicht…
…im Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die korrespondierende Lohnzahlung leistet. Erst der letztgenannte Zeitpunkt aber ist mangels anderweitiger Regelung allgemein und daher auch hier maßgebend für die Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers und den Fälligkeitszeitpunkt für die Abfuhr der einbehaltenen Beträge. Soweit eine derartige Lohnzahlung erfolgt, ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2003, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…
…zu Unrecht einbehaltene Beträge u. a. "solche, die unter Verkennung rechtlicher Bestimmungen" einbehalten worden sind. Es ist nicht erforderlich, dass diese Verkennung durch den Einbehaltungspflichtigen bewusst oder gar schuldhaft erfolgt ist. (StoII, BAO, S. 2489). Gerade diese genannte Vorfrage soll ja im gegenständlichen Verfahren gem. …
Nach § 95 Abs. 4 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Die Kapitalerträge gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung ... 2. Bei Einkünften…
eindeutige Aussagen in den Richtlinien des BMF in Richtung lineare Methode gegeben habe und die Banken sich eben an diesen Richtlinien orientiert hätten. Den Banken sei dann selber aufgefallen, welche Konsequenzen die Anwendung dieser Methode haben kann, und sie hätten die Finanzbehörden bzw. das BMF…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Edith Putschögl und die weiteren Mitglieder Mag. Gerda Pramhas, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl über die Berufung der VS, geb. X, Adresse, vertreten durch Mag. R. Vejvar - J. Haunschmid KEG, Steuerberatungskanzlei, 4240 Freistadt, Manzenreith…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B-GmbH, vom 19. März 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26. Februar 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für die Monate Juli bis Dezember 1999 sowie Jänner, März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…