…Bw und der Fa. Lieferant, L-Ort, sei ordnungsgemäß ein Kaufvertrag zustandegekommen. Bezüglich der Übergabe und daher des Eigentumserwerbes sei hervorzuheben, dass vereinbart worden sei, die Waren vorerst beim Verkäufer in L-Ort zu belassen. Käufer und Verkäufer seien also übereingekommen, dass der bisherige Besitzer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des J und der A Bw, Adresse1, vom 21. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 26. März 2007 und vom 7. September 2007 betreffend 1. Einheitswert des Grundbesitzes EZ xxx teilw., KG H…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 22. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21. April 2009, St.Nr., betreffend Grunderwerbsteuer, sowie Erbschaftssteuer entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beträgt €…
…der Ziehung seines Loses lediglich eine Naturalobligation gemäß § 1271 ABGB, aber keinen klagbaren Übereignungsanspruch auf das Grundstück. Gerade der Ansatz, dass mit der Grundstücksübertragung an den Gewinner ein Eigentumserwerb gemäß § 1 Abs. 1 Z. 2 GrEStG stattfindet, da kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft…
…Z übergeben. Für diesen Erwerbsvorgang wurde mit Bescheiden vom 22. Mai 2003 Grunderwerb- und Schenkungssteuer rechtskräftig vorgeschrieben. Der Eigentumserwerb erfolgte durch grundbücherliche Eintragung. Mit Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 wurde dieser Übergabevertrag lediglich hinsichtlich der Übergabe des Grundstückes 001/5, einkommend in EZ 123, aufgehoben…
…Z übergeben. Für diesen Erwerbsvorgang wurde mit Bescheiden vom 22. Mai 2003 Grunderwerb- und Schenkungssteuer rechtskräftig vorgeschrieben. Der Eigentumserwerb erfolgte durch grundbücherliche Eintragung. Mit Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 wurde dieser Übergabevertrag lediglich hinsichtlich der Übergabe des Grundstückes 001/5, einkommend in EZ 123, aufgehoben…
…stellt sich die Frage, wie sein Eigentumsrecht einzuverleiben ist....Als Titel für den Eigentumserwerb ist uE bei Immobilienverlosungen der Gewinn der Immobilie und nicht ein Kauf anzunehmen; hierüber ist sodann eine verbücherungsfähige Urkunde samt Aufsandungserklärung zu errichten." Die Hausverlosung wird bürgerlich-rechtlich den Glücksverträgen zugeordnet…
…stellt sich die Frage, wie sein Eigentumsrecht einzuverleiben ist....Als Titel für den Eigentumserwerb ist uE bei Immobilienverlosungen der Gewinn der Immobilie und nicht ein Kauf anzunehmen; hierüber ist sodann eine verbücherungsfähige Urkunde samt Aufsandungserklärung zu errichten." Die Hausverlosung wird bürgerlich-rechtlich den Glücksverträgen zugeordnet…
…H und Br verkauft. Für die Ehegatten CL und UL (Eigentumserwerb je zur Hälfte) hat der Schriftenverfasser die zu entrichtende Grunderwerbsteuer (=GrESt) vom Kaufpreis in Höhe von insgesamt 49.786,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 871,26 € ermittelt. In der Folge…
…H und Br verkauft. Für die Ehegatten CL und UL (Eigentumserwerb je zur Hälfte) hat der Schriftenverfasser die zu entrichtende Grunderwerbsteuer (=GrESt) vom Kaufpreis in Höhe von insgesamt 49.786,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 871,26 € ermittelt. In der Folge…
…PB und MB verkauft. Für die Ehegatten MB und PB (Eigentumserwerb je zur Hälfte) hat der Schriftenverfasser die zu entrichtende Grunderwerbsteuer (=GrESt) vom Kaufpreis in Höhe von insgesamt 52.700,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 922,25 € ermittelt. In der Folge…
…PB und MB verkauft. Für die Ehegatten MB und PB (Eigentumserwerb je zur Hälfte) hat der Schriftenverfasser die zu entrichtende Grunderwerbsteuer (=GrESt) vom Kaufpreis in Höhe von insgesamt 52.700,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 922,25 € ermittelt. In der Folge…
…der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielt aufgrund einer mit Frau K im Jahr 1989 getroffenen Vereinbarung betreffend Eigentumserwerb und Nutzung des Liegenschaftsanteiles Mg 20 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für die Veranlagungsjahre 1996 -2001 liegen gemäß § 188 BAO erlassene Feststellungsbescheide vor (diese wurden…
…17-19), er habe die Ziegeleimaschinen wahrscheinlich 1985 von der KG erworben. Es konnten aber keine Beweismittel für einen solchen Eigentumserwerb während des Verwaltungsverfahrens gefunden werden. GF wusste auch nicht, ob er diese Maschinen entgeltlich oder unentgeltlich erworben habe. Jedenfalls gibt es gewichtige Indizien für…
…Bedingungen die Möglichkeit, Eigentümer des gegenständlichen Objektes zu werden, wobei sämtliche anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern, die für den Eigentumserwerb anfallen, vom Objekteigentümer getragen werden. 2. Jede(r) Teilnehmer(in) hat sich auf der vorgesehenen Seite unter Angaben seiner (ihrer) Personalien wie: Familienname, Vorname, Geburtstag…
…Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. 22. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden vom Veranstalter und Eigentümer getragen. ... Veranstalter und Organisator ist der Grundstückseigentümer M ...". Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 8. April 2009, StrNr…
…Vertrages vereinbarte Deponieverkaufspreis vom Vertragspartner - also der Bw - an die B. zu entrichten sei und im Sinne des Vertragspunktes 3.1.2. die entgeltliche Gegenleistung für den Eigentumserwerb an einem "negativen Wertträger," den das Deponiematerial darstelle, sei. Sämtliche Zahlungsflüsse erfolgten laut Vertrag an die B.…
…Diese Benachteiligung eines entgeltlichen Eigentumserwerbs gegenüber Formen eines unentgeltlichen Eigentumserwerb ist nicht nachvollziehbar. Zwecks Gleichbehandlung der Grunderwerbsteuer für Kauf oder Schenkung wäre daher in beiden Fällen von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage auszugehen. Die Einschreiterin erblickt darin eine Verletzung ihres verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit aller Staatsbürger…
…Diese Benachteiligung eines entgeltlichen Eigentumserwerbs gegenüber Formen eines unentgeltlichen Eigentumserwerb ist nicht nachvollziehbar. Zwecks Gleichbehandlung der Grunderwerbsteuer für Kauf oder Schenkung wäre daher in beiden Fällen von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage auszugehen. Die Einschreiterin erblickt darin eine Verletzung ihres verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit aller Staatsbürger…
…Widerruf der Schenkung erfolgt sei, sondern eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages. Diese sei jederzeit möglich und daher zivilrechtlich und abgabenrechtlich wirksam. Mangels Eigentumserwerb sei daher die Steuer gemäß § 17 GrEStG nicht festzusetzen bzw. zu beheben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 12. Juli 2012 wird ausgeführt…