…außergewöhnliche Belastung (bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen) durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung steuerwirksam, sondern erst die Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen. Erst die Rückzahlung des Darlehens bedeutet eine "echte" Einkommensbelastung (Belastungsprinzip statt Abflussprinzip - vgl. Doralt, EStG4, § 34 Tz 18, VwGH 15.7.1998…
…18: Wird die außergewöhnliche Belastung durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der außergewöhnlichen Belastung steuerwirksam, sondern erst die Rückzahlung des Darlehens (einschließlich Zinsen). Erst die Rückzahlung des Darlehens bedeutet eine "echte" Einkommensbelastung ("Belastungsprinzip" statt Abflussprinzip). Gemäß Hofstätter-Reichel, EStG-Kommentar, Tz. 2 zu …
…der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass der deutsche Bundesfinanzhof - bei vergleichbarer Rechtslage - von der Auffassung abgerückt ist, dass erst die Rückzahlung der Fremdmittel eine "echte" Einkommensbelastung bewirke. Das Belastungsprinzip stellt danach nur ein Korrektiv für den Fall dar, dass der Steuerpflichtige in Zusammenhang mit…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Peter Müller, 6850 Dornbirn, Nägelesgarten 10, vom 28. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden…
…Eventualitäten vorsorgen, so würde dies im Falle einer Insolvenz haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Da folglich die seit 1983 eingehobenen Mitgliedsbeiträge als echte Mitgliedsbeiträge zu gelten hätten und bei einer Ermittlung des Gesamtgewinnes daher auszuscheiden seien, sei im Gesamtzeitraum kein Überschuss erzielt worden, so dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des H.M., Adresse, vertreten durch S. Steuerberater OEG, vom 17. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 25. Juli 2002 betreffend Wiederaufnahme und Sachbescheide hinsichtlich der Einkommensteuer für…
…Es sei keine reine Vermögensumsichtung, sondern eine echte Vermögensvermehrung, weil der Pflichtige den von EK hingegebenen Kredit mit Leistungen zurückbezahlt habe. Demnach bezahle der Autor FK seine Bücher mit echten Geldmitteln und die Autorin EK ihre Bücher nicht mit echten Geldmitteln. Als Grund dafür gibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid…