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UFSW RV/2052-W/06Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Neugründungsförderungsgesetz für die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer GmbH gewährt werden, wenn mit der Gesellschaftsteuererklärung ein nicht unterschriebenes Formular NeuFö 1 vorgelegt wurde? (Abw. aus mehreren Gründen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NeuFöG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für den Bereich der Bestimmung des § 1 Z 5 NeuFöG enthält die…

UFSL RV/1160-L/08Zeitpunkt der frühestmöglichen Verrechnung von Verlustvorträgen und unverrechneten Mindestkörperschaftsteuern der untergegangenen Kapitalgesellschaft bei den Rechtsnachfolgern nach einer errichtenden Umwandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…304/1996 (UmwG), wenn am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb vorhanden ist." Nachfolgerechtsträger ist bei einer errichtenden Umwandlung eine neu gegründete Personengesellschaft (OG, KG oder EWIV). Die übertragende Kapitalgesellschaft erlischt mit der Eintragung der Umwandlung in das Firmenbuch. Das Vermögen (der Betrieb…

UFSI RV/0254-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

… 1 Z 2 und 4 NEUFÖG sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft…

UFSI RV/0253-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

… 1 Z 2 und 4 NEUFÖG sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft…

UFSW RV/0143-W/04Erhebung des Zuschlages gemäß §8 Abs.4 ErbStG wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben wird, zu deren Vermögen Grundstücke gehören.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2008

…wie sie vor dem Inkrafttreten des UGB für die OHG, KG, OEG, KEG, und EWIV angenommen wurde. Mit anderen Worten: Eine GesBR ist innerstaatlich nicht nur nicht rechtsfähig, sondern auch nicht parteifähig im Zivilprozess, nicht grundbuchsfähig und nicht insolvenzfähig 12) . Steuerlich und in Teilbereichen des…

UFSW RV/0406-W/06Besteuerung von Umsätzen einer Lehrwartin für Behindertenreiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Nicht hierunter fallen insbesondere die OHG, OEG, KG, KEG, EWIV und GesBR sowie physische Personen." (Ritz, BAO³,§ 34Tz 1). Die Bw. hat somit vollkommen Recht, in dem sie den Ritz zum Gemeinwohl in Bezug auf die Gesundheitspflege zitiert…

UFSW RV/1806-W/05Zurechnung der Aufsichtsratsvergütung an den Aufsichtsrat selbst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…juristische Personen zu Aufsichtsratmitgliedern bestellt werden können. Das Gesetz nimmt juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften ausdrücklich aus. Aber auch OEGs, KEGs und EWIV sind ausgenommen, weil das Aufsichtsratsgremium nur aus individuell bestimmten Personen, die persönlich verantwortlich gemacht werden können, zusammengesetzt sein soll und die Bestimmung über…

UFSW RV/3572-W/02Keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem NeuFöG für Einlagen atypisch stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NEUFÖG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für den Bereich der Bestimmung des § 1 Z. 5…