…Sinne des Vertragspunktes VII, Pkt. 3 des Kaufvertrages vom 26.4.2007 ausdrücklich dazu verpflichtet, das den Ehegatten W. grundbücherlich sichergestellte lebenslange Wohnrecht in seine Duldungsverpflichtung zu übernehmen. Damit fällt das Wohnrecht schon aufgrund des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG (arg. "einschließlich der vom…
…Wesentlichen aus: "Eingewendet wird einerseits, dass ein Wohnrecht bereits bestünde und daher nicht als Gegenleistung anzusetzen wäre. Dem kann nicht gefolgt werden. Ein Wohnrecht, das von einem Liegenschaftserwerber ausdrücklich in seine Duldungsverpflichtung übernommen wird, zählt bereits gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG zur Gegenleistung…
… 2 des Kaufvertrages wird die Kaufliegenschaft geldlastenfrei gestellt. Das Wohnrecht bleibt aufrecht. Da das Wohnrecht somit aufrecht bleibt, übernimmt die Käuferin dieses Recht in ihre Duldungsverpflichtung. Gegenleistung bei einem Kauf ist gem. § 5(1)1 GrEStG der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen…
…Bw. durch die Zuwendung der Liegenschaftshälfte, deren Wert den kapitalisierten Wert der vertraglich vereinbarten Duldungsverpflichtung bei weitem übersteigt die objektive Bereicherung seiner Ehefrau in Kauf genommen hat. Es liegt somit eine gemischte Schenkung dahin gehend vor, als dass die Verpflichtung zur Duldung des o.a…
…Verpflichtung zur Verbücherung des eingeräumten Rechtes enthalten ist nicht entgegen, da es sich auf Grund der Art der Belastung des dienenden Grundstückes um eine erkennbare Duldungsverpflichtung und daher um den Fall einer offenkundigen Dienstbarkeit handelt, wenn sichtbare Anlagen auf dem dienenden Grund oder sonstige Einrichtungen…
…Verpflichtung zur Verbücherung des eingeräumten Rechtes enthalten ist nicht entgegen, da es sich auf Grund der Art der Belastung des dienenden Grundstückes um eine erkennbare Duldungsverpflichtung und daher um den Fall einer offenkundigen Dienstbarkeit handelt, wenn sichtbare Anlagen auf dem dienenden Grund oder sonstige Einrichtungen…
…Verpflichtung zur Verbücherung des eingeräumten Rechtes enthalten ist nicht entgegen, da es sich auf Grund der Art der Belastung des dienenden Grundstückes um eine erkennbare Duldungsverpflichtung und daher um den Fall einer offenkundigen Dienstbarkeit handelt, wenn sichtbare Anlagen auf dem dienenden Grund oder sonstige Einrichtungen…
…nichts anderes vereinbart ist - für die lastenfreie Übergabe. Die übernehmende Vertragspartei ist in Kenntnis der Grundbuchsstände der übergebenen und im Vertragspunkt Erstens angeführten Liegenschaften und übernimmt die bücherlichen und allfällige außerbücherliche Flurdienstbarkeiten in ihre weitere Duldungsverpflichtung. Die übernehmende Vertragspartei übernimmt das bei der Liegenschaft EZ…
…nichts anderes vereinbart ist - für die lastenfreie Übergabe. Die übernehmende Vertragspartei ist in Kenntnis der Grundbuchsstände der übergebenen und im Vertragspunkt Erstens angeführten Liegenschaften und übernimmt die bücherlichen und allfällige außerbücherliche Flurdienstbarkeiten in ihre weitere Duldungsverpflichtung. Die übernehmende Vertragspartei übernimmt das bei der Liegenschaft EZ…
…Im MV zwischen der Bw. und ihrer Tochter findet sich eine dbzgl. Duldungsverpflichtung jedenfalls nicht. Einen hinreichend engen Nutzungszusammenhang für eine Zusammenfassung der Mietverhältnisse der Bw. mit ihrem Gatten zu einer Beurteilungseinheit bei der Voluptuarbetrachtung hätte dieser Umstand alleine aber ohnehin nicht zu vermitteln vermocht…