…Säumniszuschläge nicht verhindern. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art" (z.B. VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004, 98/14/0146)…
…sich der als Begründung hiefür ins Spiel gebrachte Rückkaufswert einer Lebensversicherung - wie bereits erwähnt - als wenig stichhältig erweist. Unter diesen Umständen kann der UFS nicht erkennen, dass das vom Finanzamt angewandte Druckmittel mit dem angestrebten Ziel der Erklärungsabgabe unvereinbar gewesen wäre. Ebenso wenig ist ersichtlich…
…nicht versäumt worden. Der SZ stelle nach der Rechtsprechung ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht dar. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Gutschrift des Säumniszuschlages beantragt. Das Finanzamt Salzburg-Stadt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2012 unter…
…zeitlicher Hinsicht danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum…
…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Der Gesetzgeber hat damit der Auffassung Rechnung getragen, dass es nicht dem Zweck des Säumniszuschlages als Druckmittel für eine zeitgerechte Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten entspreche, wenn deren Nichtentrichtung auch für den Fall sanktioniert werde, das den zur Entrichtung Verpflichteten kein…
…Abgabenbetrages ( § 217 Abs. 2 BAO ). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134) und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben…
…UStG4, § 21 Tz 19). Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und ein Druckmittel eigener Art. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die im Ermessen liegt, setzt voraus, dass…
…der Säumniszuschläge für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben maßgebend ist. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden…
…nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und ein Druckmittel eigener Art. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die im Ermessen liegt, setzt voraus…
…Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Diese Fristen beginnen mit Ablauf der sich aus Abs. 4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
… 210 leg cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs.2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…
…217 Abs. 1 Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Dabei…
…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…ein (§ 217 Abs. 1 BAO). Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§217 Abs 2 BAO). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Die Gründe…
…die betreffende Abgabenschuld nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen…
…betreffende Abgabenschuld nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Nach Abs. 2 beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen…
…des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 1 BAO auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben ankommt. Der Säumniszuschlag ist allein eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Den Berufungsausführungen, dass die Bw. der Meinung gewesen…
…nach § 217 Abs. 1 BAO kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben an. Der Säumniszuschlag ist allein eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Gemäß § 217 Abs…