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UFSW RV/3323-W/08Zweiter Säumniszuschlag und Stundungszinsen. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung und nicht die Abgeltung eines Arbeitsmehraufwandes der Abgabenbehörde. Eine Aufgliederung des Abgabenrückstandes im Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen ist nicht erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…Säumniszuschläge nicht verhindern. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art" (z.B. VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004, 98/14/0146)…

UFSI RV/0389-I/02Erzwingung der Einreichung der Abgabenerklärungen bei einer "Ausdehnung" des Prüfungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…sich der als Begründung hiefür ins Spiel gebrachte Rückkaufswert einer Lebensversicherung - wie bereits erwähnt - als wenig stichhältig erweist. Unter diesen Umständen kann der UFS nicht erkennen, dass das vom Finanzamt angewandte Druckmittel mit dem angestrebten Ziel der Erklärungsabgabe unvereinbar gewesen wäre. Ebenso wenig ist ersichtlich…

UFSS RV/0087-S/12Säumniszuschlag; Umsatzsteuer; Jahresbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2013

…nicht versäumt worden. Der SZ stelle nach der Rechtsprechung ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht dar. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Gutschrift des Säumniszuschlages beantragt. Das Finanzamt Salzburg-Stadt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2012 unter…

UFSS RV/0582-S/11Säumniszuschlag; dritter Säumniszuschlag; Rechtskraft der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2013

…zeitlicher Hinsicht danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum…

UFSK RV/0225-K/11Säumniszuschlag - Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Der Gesetzgeber hat damit der Auffassung Rechnung getragen, dass es nicht dem Zweck des Säumniszuschlages als Druckmittel für eine zeitgerechte Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten entspreche, wenn deren Nichtentrichtung auch für den Fall sanktioniert werde, das den zur Entrichtung Verpflichteten kein…

UFSG RV/0413-G/12Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO: Grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zum Fälligkeitstag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

…Abgabenbetrages ( § 217 Abs. 2 BAO ). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134) und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben…

UFSG RV/0395-G/12Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…UStG4, § 21 Tz 19). Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und ein Druckmittel eigener Art. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die im Ermessen liegt, setzt voraus, dass…

UFSG RV/0403-G/08Verschulden an der Säumnis bei unpünktlichem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…der Säumniszuschläge für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben maßgebend ist. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden…

UFSG RV/0638-G/10Verspätungszuschlag wegen Versehens eines Kanzleimitarbeiters eines berufsmäßigen Parteienvertreters - mangelhaftes Kontrollsystem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2012

…nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und ein Druckmittel eigener Art. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die im Ermessen liegt, setzt voraus…

UFSW RV/0456-W/09Säumniszuschlagsansprüche setzen Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe voraus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

…Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Diese Fristen beginnen mit Ablauf der sich aus Abs. 4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…

UFSS RV/0315-S/10Säumniszuschlag; Anfechtung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…

UFSS RV/0226-S/10Säumniszuschlag; Anfechtung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…

UFSS RV/0737-S/10Säumniszuschlag; verspätete Entrichtung; verspätete Gutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2011

… 210 leg cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs.2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…

UFSG RV/0272-G/08Säumniszuschlag bei stattgebender BE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…217 Abs. 1 Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Dabei…

UFSS RV/0637-S/10Säumniszuschlag; Berufung gegen Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2010

…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…

UFSG RV/0491-G/10Säumniszuschlag bei nicht fristgerechter Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2010

…ein (§ 217 Abs. 1 BAO). Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§217 Abs 2 BAO). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Die Gründe…

UFSS RV/0332-S/10Säumniszuschlag; verspätete Entrichtung; grobes Verschulden; Auslandsaufenthalte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2010

…die betreffende Abgabenschuld nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen…

UFSS RV/0106-S/10Säumniszuschlag; Umbuchung; verspätete Antragstellung; grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2010

…betreffende Abgabenschuld nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Nach Abs. 2 beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen…

UFSW RV/2857-W/09Beantragtes Guthaben erst später gebucht, daher Säumniszuschlag für (noch) nicht gedeckte Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 1 BAO auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben ankommt. Der Säumniszuschlag ist allein eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Den Berufungsausführungen, dass die Bw. der Meinung gewesen…

UFSW RV/2160-W/09Säumniszuschlag, da das beantragte Guthaben erst Wochen nach Fälligkeit der Abgaben am Abgabenkonto gebucht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…nach § 217 Abs. 1 BAO kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben an. Der Säumniszuschlag ist allein eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Gemäß § 217 Abs…