…ausdrücklich vorgesehen ist. Obgleich die weiteren Sätze durch die genannte Novellierung unverändert geblieben sind, somit im nunmehrigen dritten Satz "die Pfändung dadurch geschieht", dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der im zweiten Satz des § 65 Abs. 1 AbgEO genannte Pfändungsbescheid…
…Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Auch wenn die Pfändung dadurch geschieht, dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird (§ 65 Abs. 1 dritter Satz)…
…Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Auch wenn die Pfändung dadurch geschieht, dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, (§ 65 Abs 1 dritter Satz), hat der im zweiten Satz des § 65 AbgEO genannte…
…die Erlassung eines Pfändungsbescheides ausdrücklich vorgesehen ist. Obgleich die weiteren Sätze durch die genannte Novellierung unverändert geblieben sind, somit im nunmehrigen dritten Satz "die Pfändung dadurch geschieht", dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der im zweiten Satz des § 65 Abs…
…die Erlassung eines Pfändungsbescheides ausdrücklich vorgesehen ist. Obgleich die weiteren Sätze durch die genannte Novellierung unverändert geblieben sind, somit im nunmehrigen dritten Satz "die Pfändung dadurch geschieht", dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der im zweiten Satz des § 65 Abs…
…die Erlassung eines Pfändungsbescheides ausdrücklich vorgesehen ist. Obgleich die weiteren Sätze durch die genannte Novellierung unverändert geblieben sind, somit im nunmehrigen dritten Satz "die Pfändung dadurch geschieht", dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der im zweiten Satz des § 65 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LGG, vertreten durch die DBG, vom 25. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. April 2005 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FGmbH, vertreten durch PTG, vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 13. Februar 2007 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungvom 29. November 1996 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 10. Oktober 1996 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder ADir. Helmut Hummel, Gottfried Hochhauser und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw.., Adresse, vertreten durch FINCONSULT WirtschaftstreuhandgmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1160 Wien, Weinheimergasse 2/11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2003, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 15. Mai 1996 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 15. April 1996 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Josef Mayrl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Pfändung einer Geldforderung vom 11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der, am x.y.z. verstorbenen, Bw. vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs- GmbH, Wagramer Straße 19 IZD-Tower,1220 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22 . September 2004 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. H, SU, vertreten durch StB-GmbH, vom 24. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes S vom 25. November 2002, mit dem Mag. H nach § 6 Bundesabgabenordnung zur Haftung für rückständige Abgabenschuldigkeiten der A+H…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 12. September 2002 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
II. Im Anlassfall erging am 14. November 2000 auf Grund der Berufung der Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid vom 15. März 2000 eine das Berufungsbegehren "meritorisch" erledigende abweisende Berufungsvorentscheidung. Diese wurde vorerst zu eigenen Handen an die Bw. per Adresse in R Nr. 53 abgefertigt. Nach…