Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BfADR, vertreten durch Gessler&Co WT KEG, 6020 Innsbruck, Amraserstraße 85, vom 3. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vom 8. September 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum…
…Ergänzend übermittelte die Bw zwei Artikel, erschienen in der ÖStZ Nr. 6/2009 "Zur gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Drittanstellung von Geschäftsführern (Vorstandsmitgliedern)" von RA Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold und "Die Einkünftezurechnung bei Drittanstellung von Geschäftsführern (Vorständen) im Ertragsteuerrecht" von Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer…
…Einnahmen vor (etwa bei unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit oder bei unentgeltlichen Werbemaßnahmen)" - vgl. Rz 2605 EStR 2000 bzw. Rz 679 KStR 2001, UFS 4.4.2005, RV/0360-K/02; Mayr, Drittanstellung von Vorständen zulässig?, RdW 2008/384, 420 ff.; Rengers in Blümich, Kommentar Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer, …
…seien. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag hat der Bw. zum Streitpunkt ergänzend Nachstehendes ausgeführt: Vorweg sei festzuhalten, dass im gegenständlichen Fall nicht dieselbe Konstellation wie in der Diskussion über die "Drittanstellung von Managern" gegeben sei, da nicht die X. Privatstiftung bei einer Tätigkeit "zwischengeschaltet" worden…
…erfolgen solle, wenn die Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Die steuerliche Anerkennung der Drittanstellung von Geschäftsführern war auch Inhalt einer Abhandlung von Tanzer, ÖStZ 2009…
…die Arbeitskraft "ex-" oder "importiert" wird. Zu diesem Ergebnis gelangt man auch, wenn man bedenkt, dass der Anstellungsvertrag im Normalfall zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Eine Drittanstellung ist also lediglich die Ausnahme, wenngleich eingeräumtermaßen im Konzern von einiger Bedeutung (Koppensteiner, GmbH-Gesetz2, …
…Da nur die organschaftliche Funktion von einer natürlichen Person ausgeübt werden müsse, sei die Anstellung einer GmbH (Drittanstellung) deshalb zivilrechtlich grundsätzlich zulässig. Eine Gesamtbetrachtung des Beratungsauftrages [F_GmbH] mache offensichtlich, dass dieser hinsichtlich Umfang und Honorierung weit über die rein organschaftliche Funktion (Aufgaben laut GmbHG…
…Das wäre dann der Fall, wenn die betreffende Tätigkeit entweder aufgrund eines gesetzlichen oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden kann (z.B. "Drittanstellung" von Vorständen, Stiftungsvorständen und Aufsichtsräten) oder in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (z.B. Schriftsteller…
…das GmbH-Recht würde es für zulässig erachten, dass der GF nicht von der Gesellschaft sondern einem Dritten angestellt werde. Drittanstellung wäre nach Koppensteiner auch in Konzernen von einiger praktischer Bedeutung. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen wären sowohl C als auch die Bw. verbundene Unternehmen…
…Einzelunternehmer bezögen die dem Dienstgeberbeitrag unterworfenen "Werkvertragsentgelte" eindeutig im Rahmen ihrer Einzelunternehmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus "sonstiger selbständiger Arbeit", weshalb die Grundsätze wie bei einem Drittanstellungsverhältnis mit allen daraus resultierenden Haftungen gelten würden. Die in der VwGH-Entscheidung vom 10. November 2004…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, eingebracht durch Rechtsanwalt Mag. T als Masseverwalter im Konkurs des C, W, B.Str 5, vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. vom 18. Juli 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnabgaben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2003, 2004, 2005 und 2006 und Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 im…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Mag. Franz Kienast, 1020 Wien, Praterstr. 17, vom 27. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 24. Oktober 2006 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2000 - 2004 nach der am 27…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name, Adresse, vertreten durch Allrat Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 2170 Poysdorf, Liechtensteinstraße 23, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch HR Mag. Susanne Brandstätter, vom 18. Oktober 2008 betreffend Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTH Hubner & Allitsch SteuerberatungsgmbH & Co KG, 8010 Graz, Leonhardstraße 104, vom 29. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Vt, vom 4. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. März 2005 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Sitz in A, bei Berufungserhebung vertreten durch StbGes, vom 6. Oktober 2005 gegen die vom Finanzamt X erlassenen Umsatzsteuerbescheide 2000 bis 2002 und Körperschaftsteuerbescheide 2000 bis 2002 vom 12. Juli 2005 sowie Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Johann Baumgartner, Steuerberater, 9400 Wolfsberg, Sporergasse 9, vom 4. November 1996 und 20. April 2001 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wolfsberg vom 2. Oktober 1996 und 19. März 2001 betreffend Dienstgeberbeitrag…