Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Bw., Adr.1, vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes N. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2007 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.G-Straße, vertreten durch Exinger GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1013 Wien, Renngasse1/Freyung, vom 28. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 15. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vom 23. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 21/22 vom 28. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…insoweit auseinander gefallen, dass sich daraus Anknüpfungspunkte für eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht sowohl in Großbritannien als auch in Österreich ergeben haben, liegt eine Doppelansässigkeit vor, bei welcher eine andernfalls sich möglicherweise ergebende Doppelbesteuerung unter Beachtung der Normen eines dieses betreffenden Abkommens aufzulösen ist. Art. 4 Abs…
Auch hat sich die Beratung durch seinen Steuerberater ab Anfang 2003 vor dem Einschreiten der Betriebsprüfung nicht auf den Aspekt einer Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, sondern lediglich auf die Umsatzpflicht bei Lieferungen aus T bezogen. Das aus dem dokumentierten Verhalten des B herausleuchtende strategische Konzept zur…
…oa. Bescheid betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, seine österreichischen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen und die einbehaltene Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückzuzahlen. Im Fall einer Doppelansässigkeit sei gemäß Artikel 4 Abs. 2 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998…
…Staates dort unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Art. 4 Abs. 1). Ergibt sich nach der Grundregel eine Doppelansässigkeit, so enthält Art. 4 Abs. 2 DBA-CH Vorschriften zur Lösung solcher Ansässigkeitskonflikte. Das DBA-CH definiert den Begriff der Ansässigkeit nicht, sondern verweist dafür auf das innerstaatliche…
… 1 Abs. 3 Z 1. Liegt nur ein Anknüpfungsmerkmal im Inland, das jeweils andere im Ausland, besteht unbeschränkte Steuerpflicht und es liegt Doppelansässigkeit vor. Besteht mit dem anderen Staat ein DBA, das dem OECD-MA entspricht, ist Ansässigkeitsstaat jener Staat, in dessen Gebiet der Ort…
… 1 Abs. 3 Z 1 KStG. Liegt nur ein Anknüpfungsmerkmal im Inland, das jeweils andere im Ausland, besteht unbeschränkte Steuerpflicht und es liegt Doppelansässigkeit vor. Besteht mit dem anderen Staat ein DBA, das dem OECD-MA entspricht, ist Ansässigkeitsstaat jener Staat, in dessen Gebiet der…
… 1 Abs. 3 Z 1. Liegt nur ein Anknüpfungsmerkmal im Inland, das jeweils andere im Ausland, besteht unbeschränkte Steuerpflicht und es liegt Doppelansässigkeit vor. Besteht mit dem anderen Staat ein DBA, das dem OECD-MA entspricht, ist Ansässigkeitsstaat jener Staat, in dessen Gebiet der Ort…
…Die Begünstigung des § 67 steht sowohl inländischen Arbeitnehmern als auch im Ausland tätigen Arbeitnehmern zu, wenn Österreich aufgrund der Doppelansässigkeit das Besteuerungsrecht zusteht; da die Bestimmungen auf Bezüge neben dem Arbeitslohn und nicht auf die Staatsbürgerschaft oder Sitz des Arbeitgebers abstellen, bestehen insoweit weder verfassungsrechtliche…
…davon ausgegangen werden, dass er in der Eidgenössischen Schweiz ansässig sei. Die Abgabenbehörde gehe in der Berufungsvorentscheidung auf Seite 3 vorletzter Absatz offensichtlich von einer Doppelansässigkeit in Österreich und in der Schweiz aus. Ein Besteuerungsrecht der Republik Österreich stünde dieser nur dann zu, wenn sich…
…diese Person nach dem Recht dieses Staates dort unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Art. 4 Abs. 1). Ergibt sich nach der Grundregel eine Doppelansässigkeit, so enthält Art. 4 Abs. 2 DBA-CH Vorschriften zur Lösung solcher Ansässigkeitskonflikte. Das DBA-CH definiert den Begriff der Ansässigkeit nicht…
…abgabenrechtliche) Nichtanerkennung der Existenz der ausländischen Gesellschaft bzw. für eine direkte Zurechnung der formell von ihr erzielten Einkünfte an die einzelnen Gesellschafter nicht gegeben. Für die sich aus dem Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung (Doppelansässigkeit) bzw. für die sich dadurch möglicherweise ergebende Doppelbesteuerung…
…es zutreffe, dass der Bw. über einen Wohnsitz iSd § 28 BAO in Österreich verfüge. Zumal ein solcher auch in Russland vorläge, ergebe sich eine Doppelansässigkeit iSd § 4 Abs 2 a DBA-Russland. Der Vertreter des Bw. brachte weiters vor, dass sich der Bw. fast das…
…Staates dort unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Art. 4 Abs. 1). Ergibt sich nach der Grundregel eine Doppelansässigkeit, so enthält Art. 4 Abs. 2 DBA-CH Vorschriften zur Lösung solcher Ansässigkeitskonflikte. Das DBA-CH definiert den Begriff der Ansässigkeit nicht, sondern verweist dafür auf das innerstaatliche…
…auch im zwischenstaatlichen Steuerrecht für den Begriff der Ansässigkeit bedeutsam (siehe weiter hinten). Ergibt sich nach der Grundregel (derzufolge nationale unbeschränkte Steuerpflicht zur Ansässigkeit in dem betreffenden Staat führt) eine Doppelansässigkeit, so enthält Artikel 4 des OECD-Musterabkommens Vorschriften zur Lösung solcher Ansässigkeitskonflikte: bei natürlichen…
…des § 1 Abs.2 KStG 1988 könnte jedoch durch das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Malta eingeschränkt werden. Allerdings bestimmt Art. IV Abs. 3 DBA-Malta bei Doppelansässigkeit von anderen als natürlichen Personen (Sitz in Malta, Ort der Geschäftsleitung in Österreich), dass die Gesellschaft dort ansässig ist, wo…
…Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens seinen Besteuerungsanspruch teilweise oder (mangels Betriebsstätte) vollständig verlieren würde, ist Folgendes zu sagen: Die Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften ist typischerweise durch ein Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung gekennzeichnet. Sie entsteht vor allem durch Begründung eines ausländischen Ortes der Geschäftsleitung durch eine…
…Geschäftsleitung) ansässig sei. Gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA sei in Fällen von Doppelansässigkeit eine Körperschaft dort ansässig, wo sich der Ort der Geschäftsleitung befinde. Im vorliegenden Fall sei dies z (Italien). Es handle sich bei der S um ein italienisches Unternehmen. Österreich verliere damit…