Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
…Ltd. ist aufgrund des festgestellten Sachverhaltes als eine so genannte Domizilfirma zu beurteilen. Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen mehrfach ausgesprochen hat, ist für die Anerkennung von Aufwendungen die Nennung eines als Domizilfirma zu beurteilenden Unternehmens nicht ausreichend. Im Zusammenhang mit der Empfängerbenennung wurde, wie…
…Gesetzeslage. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung abgewiesen und ausgeführt, dass das Finanzamt davon ausgehe, dass es sich bei der Bw. um einen Nichtunternehmer (Domizilfirma) handle. An der Adresse der Bw. seien über 20 Firmen ansässig. Es sei keine Unternehmerbestätigung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer in Bern vorgelegt…
…Eingangsrechnungen angeführte UID-Nummer stamme von einer Me in G. Dies kläre nicht den Sachverhalt der Me y. Bei der Me y handle es sich um eine Domizilfirma. Die Gesellschafter seien britische Staatsbürger mit Adresse auf den Chanel Islands, die an diversen Unternehmen beteiligt seien…
…00 | Fa. B. AG, Vaduz | S 245.000,00 | Bw. (Bw.) | S 5.000,00 Weiters wäre auffällig, dass die Domizilfirmen sich erst an der Fa. R. GmbH beteiligt und in Erscheinung getreten wäre, als der Bw. eine leitende Funktion im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der Bw., Gde AA, F-Weg xx, vertreten durch die SKP…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Eckhard Dür, 6850 Dornbirn, Marktstraße 18 d, vom 6. Mai 2009 und vom 10. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 7. April 2009 und vom 4. Juni 2009 betreffend…
Zweck der Bewertung ist die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswertes für den angeführten Einbringungsvorgang (aufgrund des stark steigenden Geschäftsumfanges und der zunehmenden Auslandsaufträge) und die Berechnung einer möglichen Entnahme gem. § 16 Abs. 5 UmgrStG unter der Voraussetzung, dass ein positiver Verkehrswert gegeben ist. ... Die Bewertung erfolgte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W-AG, vertreten durch die Mag. Reinhard Kerber Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Dass die den geltend gemachten Zinsaufwendungen der Bw. zu Grunde liegenden Geschäftsvorgänge (die Bw. gewährt der in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firma E ein Darlehen, wofür letztere deren Software der Bw. überlässt und die Bw. diese Software der Firma E gegen Lizenzzahlungen wieder zur Verfügung stellt; die…