…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, die a) im Falle des Erlebens oder des Rückkaufs einer auf den Er- oder Er- und…
…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, die a) im Falle des Erlebens oder des Rückkaufs einer auf den Er- oder Er- und…
…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, die a) im Falle des Erlebens oder des Rückkaufs einer auf den Er- oder Er- und…
…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, die a) im Falle des Erlebens oder des Rückkaufs einer auf den Er- oder Er- und…
…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, die a) im Falle des Erlebens oder des Rückkaufs einer auf den Er- oder Er- und…
…Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung ... 7. Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftung…
…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. 6. Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung bei im Gesetz unter dieser Ziffer näher definierten Versicherungsleistungen. 7. Zuwendungen jeder Art von im Gesetz unter…
…wird im Anschluss an die Prüfung sämtlicher übriger Tatbestände des § 27 zu ermitteln sein. Abs. 1 Z 5 - Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen Abs. 1 Z 6 - Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung ....... Abs. 1 Z 7 - Zuwendungen jeder Art einer nicht unter…
…zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. | 5) | Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen. | 6) | .........................................................................................................................................." Spekulationsgeschäfte sind gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 EStG in der Fassung des BGBl. Nr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PwC Pricewaterhouse Coopers, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2000 und Sachbescheide für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: 1. Der Berufung gegen die Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Fa. KPMG Alpentreuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Körperschaftsteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid angeführten Abgabe betragen  …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, XY, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GMBH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vom 25. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2007 nach Durchführung einer mündlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes 1/23 Wien betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1991 bis 1995, Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993 und Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1991 bis 1996 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. in Liquidation, AdresseBw., vertreten durch Stb, vom 21. Oktober 2005 und vom 23. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 30. und 31. August 2005 und vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Ryda, Mag. Franz Josef Gross und Mag. Gertraud Lunzer über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dynama WirtschaftstreuhandgesmbH, Steuerberatungskanzlei, 1040 Wien, Wohllebengasse 13, vom 17. September…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Paul Doralt, Dr. Wilfried Seist, Dr. Peter Csoklich, vom 27. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. April 2000, GZ. 100/28068/98-7, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß…
(vgl. das Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung von Herrn Z. vom 11. April 2008). Da Herrn Z. eine ähnliche Problematik (d.h. X. werden die Vorsteuerguthaben nur mit erheblicher Verzögerung rückbezahlt) bei der X. bekannt war, kam ihm die Erklärung plausibel vor. Eine andere kurzfristige Finanzierung…
2.6. Ortslage: südwestlich der Kreuzung G.-weg/St. G.-er-Straße Höhenlage: ca.50 m höher als das Stadtzentrum von X. auf der westlichen Terrasse des Stadtgebietes X. Entfernung zu wirtschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Zentren: Stadtzentrum: ca. 3 km Magistrat der Stadt X. sowie…