…Beiziehung von sprach- und rechtskundigen Vertrauenspersonen, um den Sachverhalt inhaltlich korrekt ermitteln zu können. Die GPLA geht im Zuge der Prüfung der Lohnabgaben für 2004 bis 2006 davon aus, dass sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch lohnsteuerrechtlich ein Dienstverhältnis zwischen Herrn ... und Herrn B vorliegt. ... Weiters beantragen…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO aufgrund eines neu übermittelten Lohnzettels setze voraus, dass die Vorfrage, ob ein Dienstverhältnis vorliege, gegenüber der Partei des wieder aufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden sei. Da dies aufgrund des vorliegenden Bescheides nicht der Fall sei, liege kein Wiederaufnahmsgrund vor, weshalb…
…und 2007 Berufung erhoben und begründend wie folgt ausgeführt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 (4) BAO aufgrund eines neu übermittelten Lohnzettels setzt voraus, dass die Vorfrage (liegt ein Dienstverhältnis vor?) gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (vgl. Christoph Ritz, Bundesabgabenordnung…
…wirtschaftlicher Abhängigkeit überwiegen gegenüber denen der selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit. Bei der Tätigkeit des Herrn B. handelt es sich um eine echtes Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs.2 ASVG." Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung hat das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Oktober 2009 abgewiesen…
…Angehörigen-Kriterien" sehr wohl erfüllt seien: Der Dienstvertrag sei schriftlich abgefasst, das Entgelt werde monatlich auf das Konto des Sohnes überwiesen. Das Dienstverhältnis sei zudem bei der GKK angemeldet worden. Die Publizität sei daher gegeben. Der Inhalt des Dienstverhältnisses ergebe sich aus der schriftlichen Vereinbarung…
…In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2006 wird ausgeführt, die abgabenbehördliche Prüfung des X.Verein (im Folgenden auch Verein) habe ergeben, dass zwischen dem Verein und den Trainern beziehungsweise Vorturnern Dienstverhältnisse vorlägen. Die dementsprechenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Der Veranlagung zur Einkommensteuer seien auch die…
…und 2007 Berufung erhoben und begründend wie folgt ausgeführt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 (4) BAO aufgrund eines neu übermittelten Lohnzettels setzt voraus, dass die Vorfrage (liegt ein Dienstverhältnis vor?) gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden ist (vgl. Christoph Ritz, Bundesabgabenordnung…
…2006 und 2007 erlassen und begründend ausgeführt, die abgabenbehördliche Prüfung des X.Y.-Verein (im Folgenden auch Verein) habe ergeben, dass zwischen dem Verein und den Trainern beziehungsweise Vorturnern Dienstverhältnisse vorlägen. Die dementsprechenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Der Veranlagung zur Einkommensteuer seien auch die…
…Berufung erhoben und in beiden Schriftsätzen begründend wie folgt ausgeführt: Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 (4) BAO aufgrund eines neu übermittelten Lohnzettels setze voraus, dass die Vorfrage (liege ein Dienstverhältnis vor?) gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend (rechtskräftig) geworden sei (vgl. Ritz, BAO…
…dass Frau RL den privaten Haushalt von mir nicht zu betreuen hat, da diese Tätigkeit von einer anderen Person erbracht wird." In dem vom Finanzamt daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid 2009 wurde das Dienstverhältnis zwischen dem Bw. und seiner Schwester aus zwei Gründen steuerlich nicht anerkannt: 1…
…Umsatz aufgrund des Dienstverhältnisses gestiegen? nein Mit welchem Fahrzeug wurden die Fahrten der Ehefrau gemacht? Citroen Legen Sie eine Aufstellung über die Urlaubstage 2009 vor." Weiters führte der Berufungswerber als Beantwortung des Ergänzungsersuchens an: "Das Dienstverhältnis mit d. Ehefrau wurde bereits von d. TGKK geprüft. …
…Dienstnehmer beschäftigen, den Dienstgeberbeitrag zu leisten. Dienstnehmer sind Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG stehen (§ 41 Abs. 2 FLAG 1967). Gemäß § 47 Abs. 2 EStG liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist…
…In der Bescheidbegründung wurde hinsichtlich der Abweichungen gegenüber der Erklärung auf die diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen. Das Dienstverhältnis mit der Ehegattin wurde nicht anerkannt, da die von ihr erbrachten Leistungen der Art nach typischerweise im Rahmen einer familienhaften Mitarbeit erbracht werden würden. In der gegen…
…ohne dass mir die Begründung bzw. Überlegungen zur Qualifizierung als freies oder sogar echtes Dienstverhältnis vorliegen würden. Infolge eines von der Betriebsprüfung hinterlegten "Lohnzettels" im Steuerakt des Steuerpflichtigen wurden - mittlerweile mehrmals berichtigte - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit veranlagt. Merkmale eines Werkvertrages sind das Erfordernis einer Gewerbeberechtigung…
…in dem gemäß § 307 BAO gleichzeitig neu erlassenen Sachbescheid die Bemessungsgrundlage des erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheides 2008 vom 25. August 2009 um aus dem Dienstverhältnis bei der Fa. X stammenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 6.900,04 € erhöht. Die Begründung des Wiederaufnahmebescheides…
…Fremdgeschäftsführer besitze, der von der Gesellschafterversammlung des Geschäftsinhabers bestellt sei und Dienstnehmer sei. Es liege ein bewusst nicht als arbeitsrechtliches Dienstverhältnis ausgeführtes Auftrags- und Vertretungsverhältnis vor. Die Aufwandsentschädigung sollte eine einfache nachvollziehbare Bemessungsgrundlage haben und es sollte keine Diskussionen über die Vergütung geben, die bei…
…ausgeübten Tätigkeit wären seine Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 23 EStG 1988 zu qualifizieren und somit nicht lohn-, sondern einkommensteuerpflichtig, es liege steuerlich kein Dienstverhältnis gem. § 47 Abs. 2 EStG 1988 vor und würden deshalb weder Kommunalsteuer, noch Dienstgeberbeitrag oder Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anfallen…
…10 Stunden liege. Aus dem Umstand, dass der Bw. das Dienstverhältnis bei der Sozialversicherung angemeldet hat, ergebe sich noch nicht, dass es tatsächlich zu offenkundig abgabenrechtlich anzuerkennenden Leistungen zwischen ihm und der Lebensgefährtin gekommen ist. Für die Fremdüblichkeit sei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis…
…Ehefrau des Bw., M.B., sei seit 21. Mai 2004 ordnungsgemäß bei der Kärntner Gebietskrankenkasse als Dienstnehmerin angemeldet. Daher sei das Dienstverhältnis auch nach außen hin ausreichend zum Ausdruck gekommen. Der Dienstort von M.B. sei Villach, Dienstzeit sei jeweils Montag von 12.00 Uhr…
…KG tätige GmbH in den geprüften Jahren in der Person des WL einen im Firmenbuch eingetragenen handelsrechtlichen Geschäftsführer mit unverändertem Aufgabenbereich und Tätigkeitsumfang (Arbeitsstundeneinsatz) gehabt habe, so dass ein "geschäftsführerähnliches" Dienstverhältnis des erstgenannten Kommanditisten bei der GmbH in Anwendung des § 22 BAO nicht anzuerkennen sei…